LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5160 18.02.2019 Datum des Originals: 15.02.2019/Ausgegeben: 21.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1899 vom 16. Januar 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/4851 Was fördert das Heimatförderprogramm? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ So hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen das Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen überschrieben. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat das Landesförderprogramm „Heimat“ am 15. August 2018 vorgestellt. Das Gesamtfördervolumen solle demnach zwischen 2018 und 2022 rund 150 Millionen Euro betragen, mit denen die Landesregierung die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen, fördern will. Im vergangenen Jahr 2018 stünden knapp elf Millionen Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2019 seien im Entwurf für den Landeshaushalt 28,76 Millionen Euro eingeplant. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes seien ab 2020 über 30 Millionen Euro jährlich für das Förderprogramm eingeplant. Die Förderungsmöglichkeiten gliedern sich in fünf Elemente mit folgenden Titeln: Heimat- Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis. Die beiden Elemente „Heimat-Preis“ und „Heimat-Fonds“ richten sich ausschließlich an Städte und Gemeinden. Die beiden Elemente „Heimat-Werkstatt“ und „Heimat-Zeugnis“ setzen erst ab einem Projektvolumen von 40.000 und 100.000 Euro ein. Lediglich der „Heimat-Scheck“ erscheint daher als für kleine Vereine und Verbände vor Ort geeignetes Mittel zur Unterstützung der Arbeit in den Städten und Gemeinden und kann unter Umständen der lokalen Vereinsarbeit als fester Bestandteil unserer Gesellschaft in unbürokratischer Form helfen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1899 mit Schreiben vom 15. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5160 2 1. Wie viele Anträge auf Gewährung einer Förderung aus dem Heimatförderprogramm wurden im Jahr 2018 pro Kommune in NRW gestellt? (bitte aufgeschlüsselt nach Kommune, Antragsteller und Betrag) 2. Wie viele Anträge auf Gewährung einer Förderung aus dem Heimatförderprogramm wurden im Jahr 2018 pro Kommune in NRW positiv beschieden? (bitte aufgeschlüsselt nach Kommune, Antragsteller und Betrag) 3. Wie viele Anträge auf Gewährung einer Förderung aus dem Heimatförderprogramm wurden im Jahr 2018 pro Kommune in NRW abgelehnt? (bitte aufgeschlüsselt nach Kommune, Antragsteller und Betrag) 4. Wie wird mit den bisher abgelehnten oder nicht berücksichtigten Anträgen umgegangen? (bitte begründet und aufgeschlüsselt nach Kommune, Antragsteller und Betrag) Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf den dem Landtag am 11. Februar 2019 übersandten „Bericht der Landesregierung zum Thema Heimatförderung“, Vorlage 17/1705, verwiesen. 5. Vier der fünf Förderelemente des Heimatförderprogramms richten sich entweder an Städte und Gemeinden oder setzen erst ab einem Projektvolumen von 40.000, bzw. 100.000 Euro ein. Gedenkt die Landesregierung, das Heimatförderprogramm so zu verändern, dass landesweit jährlich mehr als bisher lediglich 1000 Vereine und Verbände mit kleineren Projektideen durch die Beantragung eines Heimat- Schecks in den Genuss einer Förderung für ihre wichtige Arbeit vor Ort kommen können? Ja.