LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5166 18.02.2019 Datum des Originals: 18.02.2019/Ausgegeben: 21.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1916 vom 22. Januar 2019 des Abgeordneten René Schneider SPD Drucksache 17/4894 Dilemma um Fortsetzung der B528: Gibt es einen goldenen Mittelweg? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Sommer 2018 versprach NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst, der Planung und dem Bau der so genannten Südumgehung von Kamp-Lintfort (B528n) zwischen L476 und B510 eine besondere Priorität zu geben. In der Folge wurde durch Straßen.NRW die Planung wieder aufgenommen. Dadurch schöpften die Anwohner des Neukirchen-Vluyner Stadtteils Rayen neue Hoffnung, durch die Bundesstraße eine spürbare Verkehrsentlastung zu erfahren. Vor allem der Schwerlastverkehr, der die L474 durch Rayen nutzt, belastet die Menschen seit Jahren. Auf der anderen Seite meldeten nun Anwohner entlang der geplanten Trasse der B528n auf Kamp-Lintforter Stadtgebiet ihre Sorgen an. Sie fürchten ihrerseits, künftig durch den Verkehr an ihren Häusern belastet zu werden. Dieses klassische Dilemma könnte dadurch aufgelöst werden, dass eine alternative Trassenführung gewählt wird. Diese war beim Linienbestimmungsverfahren 1998 noch in Betracht gezogen, später jedoch nicht weiterverfolgt worden. Sie verläuft weiter südlich, so dass eine Lärmentlastung der Rayener Bürger weiter gewährleistet wäre, ohne dass Kamp- Lintforter Bürger neu belastet würden. Die Diskussion über das Für und Wider der beiden Straßenverläufe wird aktuell öffentlich geführt, wobei nicht ganz klar ist, inwiefern der „goldene Mittelweg“ durch Straßen.NRW überhaupt geprüft wird bzw. ob eine Prüfung letztlich zu einer Verzögerung bei der Realisierung führen würde. Dies fürchten natürlich vor allem die Bürger in Rayen. Andererseits sieht der Bundesverkehrswegeplan ausdrücklich eine regelmäßige Prüfung der Trassenführungen vor. Unter der Überschrift „Wichtiger Hinweis“ führt der BVWP aus: „Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5166 2 bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projektes durchgeführt.“ Da die Gutachten zu Umweltverträglichkeit, Verkehr und Schallschutz mehr als 20 Jahre alt sind und sich die Situation u.a. durch die nun angrenzende Wohnbebauung grundlegend verändert hat, scheint eine Prüfung mehr als geboten. Zu einer Verzögerung bei der Realisierung der B528n darf und muss es dabei allerdings nicht kommen! Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1916 mit Schreiben vom 18. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Planung der B 528 OU Kamp-Lintfort ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Somit besteht im Rahmen der Auftragsverwaltung ein grundsätzlicher Planungsauftrag. Es liegt ein genehmigter Entwurf von 2009 vor. Die Vorgängerregierung hat 2011 für zahlreiche Vorhaben der Bedarfsplanmaßnamen des Bundes einen Planungsstopp erlassen. Hierbei wurde auch das o.g. Vorhaben nachrangig eingestuft. D. h. die Planung ruht. Die Vorgängerregierung hat es versäumt, die Bau- und Planungskapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen ausreichend auszubauen. Die neue Landesregierung holt dies kontinuierlich nach. Zunächst werden die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen eingesetzt. Dies ist im Masterplan zur Planung der Vorhaben des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen umfassend dargelegt. Das Vorhaben Planung der OU Kamp-Lintfort konnte nun in das Arbeitsprogramm 2019 zur Umsetzung des Masterplanes (Vorlage 17/1655) aufgenommen werden. 1. Wie kommt der Vertreter von Straßen.NRW im Bericht der WAZ vom 15. Januar 2019 zu dem Urteil, dass die Prüfung der oben skizzierten alternativen Trasse dazu führen würde, dass bei der Realisierung der B528n „ein paar Jahre mehr ins Land gehen“ würden? Eine neu durchgeführte Linienabstimmung mit der Neuaufstellung der entsprechenden Untersuchungen würde mehrere Jahre dauern. Die Planung der B528n ist jedoch sehr weit fortgeschritten, die Linienbestimmung als Ergebnis der Variantenuntersuchung ist im Jahr 2000 erfolgt und der Vorentwurf liegt seit 2009 vor (vgl. Vorbemerkung). Zurzeit werden die verkehrlichen und umweltfachlichen Gutachten aktualisiert. Mit den Ergebnissen wird im Herbst 2019 gerechnet. Liegen die Ergebnisse vor, wird überprüft, ob gegenüber den Gutachten aus den vorherigen Planungsschritten gravierende Änderungen eingetreten sind. Nur wenn dies der Fall wäre, müsste geprüft werden, ob noch an der bestimmten Linie festhalten werden kann. Der Landesbetrieb geht mit den jetzt vorliegenden Informationen und Unterlagen davon aus, dass an der linienbestimmten Streckenführung festgehalten wird und im nächsten Schritt der Vorentwurf überarbeitet werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5166 3 2. Welche Ergebnisse zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zum Verkehrsgutachten und zum Schallschutzgutachten liegen der aktuellen Arbeit durch Straßen.NRW zugrunde (Bitte um Beifügen der jeweiligen Gutachten)? Es wurden eine neue Bestandserhebung bzgl. der Umweltdaten (faunistische Untersuchung) und eine Verkehrsprognose für 2030 in Auftrag gegeben. Beide Gutachten sind in Arbeit, sodass hier keine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt auch für Ergebnisse des Schallschutzes, die erst nach der neuen Verkehrsprognose vorliegen werden. Diese Ergebnisse werden noch vor Einleitung der Planfeststellung in der Öffentlichkeit vorgestellt. Da die Gutachten gerade aktualisiert werden, ist es nicht zielführend, Unterlagen aus 2009 zu betrachten. 3. In welchen konkreten Planungsstufen wird die im BVWP avisierte regelmäßige Neubewertung (s.o.) vorgenommen? Eine erste gesamtwirtschaftliche Bewertung erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans. Durch das BMVI erfolgen Neubewertungen bei Änderungen der Kosten im Rahmen der einzelnen Planungsstufen. Für das vorliegende weit fortgeschrittene Vorhaben wird dies voraussichtlich nach Abschluss des Planfestellungsverfahrens sein. 4. Wie sehen aktuell die Planungs- und Realisierungsstufen des Projektes B528n konkret aus (bitte detaillierter Projektplan)? Zunächst sind die Ergebnisse der Umweltrecherche und die neue Verkehrsprognose für 2030 abzuwarten. Mit Vorliegen dieser Ergebnisse kann voraussichtlich ab Herbst 2019 der Straßenentwurf überarbeitet werden, um daraus in 2020 die Unterlagen für das anstehende Planfeststellungsverfahren aufzustellen. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens kann eine verlässliche Aussage zum Zeitpunkt der baulichen Umsetzung getroffen werden.