LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5167 19.02.2019 Datum des Originals: 16.02.2019/Ausgegeben: 22.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1909 vom 18. Januar 2019 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/4871 Was macht eigentlich die Expertenkommission für E-Mobilität? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser hat am 31.07.2018 in einem Interview verkündet , dass die Landesregierung eine Expertenkommission zum Thema E-Mobilität einsetzen werde. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 1909 mit Schreiben vom 16. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Wann wurde diese Kommission konkret eingesetzt? Am 25. Oktober 2017 nahm der von der Landesregierung gegründete Expertenrat Elektromobilität seine Arbeit auf. 2. Welche Personen bzw. Institutionen gehören dem Gremium an? Neben Mitgliedern der Landesregierung gehören der Expertenkommission namhafte Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft an. Die Namen der Mitglieder können der Anlage entnommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5167 2 3. Wie viele Sitzungen gab es bislang und wann? Es fanden bislang fünf Sitzungen des Expertenrates statt. Neben der konstituierenden Sitzung am 25. Oktober 2017 waren dies Sitzungen am 22. Januar 2018, am 17. April 2018, am 5. Oktober 2018 und am 30. Januar 2019. 4. Welche Ergebnisse kann die Kommission bislang vorlegen? Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Nordrhein-Westfalen zu einem führenden Land im Bereich der Elektromobilität zu machen. Der Expertenrat Elektromobilität dient dem Zweck, die im Land bestehende Expertise zu vernetzen. Darüber hinaus unterstützt der Expertenrat Elektromobilität die Landesregierung bei dem Ziel, Vorreiter und Impulsgeber in Sachen Elektromobilität zu werden. Der regelmäßige intensive Austausch der im Expertenrat vertretenen Kabinettsmitglieder mit den Experten trägt dazu bei, bestehende und geplante Programme und Maßnahmen zielgerichtet auszugestalten sowie weitere Handlungsansätze zu identifizieren. In der Regel nehme ich persönlich an den Sitzungen teil. 5. Welchen Beitrag leistet die Kommission zur Bekämpfung des Stau-Chaos auf unseren Straßen? Aufgabe des Expertenrates ist es, Zukunftsperspektiven für die Elektromobilität in Nordrhein- Westfalen zu identifizieren.