LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5189 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1923 vom 22. Januar 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4902 Qualitätsmanagement bei der Breitbandförderung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 16. April 2018 verkündete Digitalminister Prof Andreas Pinkwart in einer Pressemitteilung, dass er mit dem Gigabit-Masterplan Tempo beim Glasfaserausbau machen möchte. Um dies zu erreichen, möchte er im nichtwirtschaftlichen Bereich die Förderverfahren vereinfachen und beschleunigen. In der Pressemitteilung heißt es: „Qualitätsmanagement vereinfacht Förderung Angesichts der Komplexität der Förderung hat der Wirtschaftsminister den Projektträger Jülich mit einem Qualitätsmanagement beauftragt. Die Förderexperten sollen systematisch Förderverfahren vereinfachen und beschleunigen und neue Angebote testen (z.B. Voucher).“1 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1923 mit Schreiben vom 19. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche konkreten Punkte der Förderung des Breitbandausbaus erschweren aus Sicht der Landesregierung das Förderverfahren der Kommunen, Städte und Landkreise? (bitte nach EU-, Bundes- und Landesförderung sowie den einzelnen Schritten des Verfahrens differenzieren) 1 Vgl.: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-pinkwart-wir-machen-mit-einem-gigabitmasterplan-tempo-beim Datum des Originals: 19.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5189 2. Welche konkreten Punkte der Förderung des Breitbandausbaus erschweren aus Sicht der Förderexperten des Projektträgers Jülich das Förderverfahren für Kommunen, Städte und Landkreise? (bitte nach EU-, Bundes- und Landesförderung sowie den einzelnen Schritten des Verfahrens differenzieren) 3. Welche konkreten Änderungsvorschläge an die Förderprogramme von Bund und Land haben die Förderexperten erarbeitet, um das Förderverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen? 5. Wie sieht der konkrete Fahrplan der Landesregierung aus, die von den Förderexperten erarbeiteten Änderungen zur systematischen Vereinfachung und Beschleunigung der Förderverfahren auf Bundesebene umzusetzen? Die Fragen 1 bis 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet. In der Verfahrensdauer und der Komplexität des Bundesförderprogramms Breitband sahen sowohl die Landesregierung als auch der Projektträger Jülich Anlass zur Optimierung. Diesbezügliche Rückmeldungen und Anregungen der an den Förderverfahren Beteiligten, insbesondere der Kommunen, wertete der Projektträger Jülich (PtJ) im Rahmen seines Auftrags zur Verbesserung des Qualitätsmanagements aus. Der Bund griff die wesentlichen Ideen zur Vereinfachung der Förderung mit seiner Programmnovelle im Juli 2018 auf und beseitigte bisherige Hemmnisse durch eine Verschlankung des Verfahrens, eine solide Mittelausstattung, sowie Regelungen zum Technologieupgrade. Eine Verschlankung wurde Bundesförderprogramms erzielt: insbesondere durch folgende Änderungen des - Das Scoring-Verfahren zur Priorisierung der einzelnen Förderanträge nach Punkten war damit verbunden, dass Vorhaben über mehrere Monate gesammelt werden mussten. Außerdem wurde eine taktische Gestaltung von Vorhaben anhand der Bepunktungskriterien angereizt. Nunmehr können die Anträge sachgerecht und fortlaufend gestellt und bearbeitet werden, was einen Zeitgewinn von bis zu sechs Monaten bedeutet. - Das Aufstellen eines detaillierten Finanzierungsplanes ist für die Antragstellung nicht mehr erforderlich. Seit der Novelle 2018 genügt es, wenn Kommunen und Kreise zu Beginn des Verfahrens vorläufige plausible Kostenschätzungen vornehmen. - Der bislang vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslückenmodell/Betreibermodell) entfällt. - Im Rahmen des Mittelabrufverfahrens werden Belege nur noch auf Wunsch der Kommunen geprüft. - Vereinfachungen betreffend die in einzelnen Verfahrensschritten einzureichenden Geodaten hat der Bund mit den aktualisierten GIS-Nebenbestimmungen 4.0 erzielt. - Der Förderhöchstbetrag für den vom Bund getragenen Anteil einzelner Projekte wurde von 15 auf 30 Millionen Euro erhöht. Kostensteigerungen im laufenden Projekt können unter definierten Voraussetzungen mit einer Erhöhung der Förderung bewältigt werden. Auch in dem Fall, dass die Wirtschaftlichkeitslücke eines Projekts infolge unangekündigten eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus im Fördergebiet größer wird, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Anpassung der Förderung. Diese 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5189 Neuerungen ermöglichen eine Planung sinnvoller Projektgebiete ohne finanzielle Restriktionen. - Für Kommunen und Kreise, die bislang kupferbasierte Lösungen favorisierten, wurde die Umstellung auf Gigabitnetze voraussetzungslos ermöglicht. Die Landesregierung hat die Anpassungen der Bundesförderung auch in der Kofinanzierungsrichtlinie umgesetzt. Zusätzlich wurden bereits im April 2018 mit Beginn des Qualitätsmanagements die Strukturen der Breitbandförderung gestärkt, indem bei den Bezirksregierungen je eine Geschäftsstelle Gigabit.NRW einrichtet wurde. Die Geschäftsstellen begleiten die Kommunen und Kreise beim Ausbau des schnellen Internets: Sie initiieren Förderprojekte, beraten rund um alle Fragen der Förderung des Breitbandausbaus und setzen die Förderung technisch um. Bei der Umsetzung des novellierten Bundesförderprogramms Breitband ermöglicht auch das ebenfalls in 2018 eröffnete neue Bonner Regionalbüro des Projektträgers des Bundes kurze Wege zu Beratung, Information und Projektbegleitung. 4. Welche neuen Angebote und Technologien zum Breitbandausbau sollen zukünftig förderfähig werden? Trotz der umfassenden Novelle des Bundesprogramms bleibt es bei dem Grundsatz, dass eine Förderung nur dort erfolgen kann, wo Adressen nicht schon mit 30 MBit/s im Download versorgt sind (sogenannte „weiße Flecken“). Hierbei handelt es sich um eine zentrale Vorgabe des EU-Rechts. Diese ist im Bundesförderprogramm umgesetzt und verhindert derzeit einen flächendeckenden geförderten Ausbau in den Kommunen. Die Landesregierung bereitet deshalb eine Richtlinie zur Förderung in grauen Flecken vor, deren Genehmigungsvoraussetzungen bereits mit der Europäischen Kommission besprochen wurden. Der Bund ist diesem Vorstoß gefolgt und bereitet derzeit ein Bundesprogramm für die grauen Flecken vor. Dabei wird er durch die Landesregierung unterstützt. Um den Ausbau von Glasfasernetzen abseits der Flächenförderung anzureizen, arbeitet die Landesregierung an einem Voucher-Modell. 3