LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5190 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1924 vom 22. Januar 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4902 Eigenwirtschaftlicher Gigabitausbau Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Pressemitteilung zum GigabitGipfel.NRW am 3. Juli 2018 kündigt Digitalminister Prof. Andreas Pinkwart an, dass die Landesregierung auf schnellere und einheitlichere Genehmigungsverfahren für die Ausbauarbeiten sowie die Nutzung schnellerer und kostengünstigerer Verlegemethoden hinwirken wolle. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1924 mit Schreiben vom 19. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im September 2018 sind auf Einladung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Netzbetreiber und deren Verbände, Kommunale Spitzenverbände, Vertreter einzelner Kommunen und der Bezirksregierungen, die Industrie- und Handelskammer Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Verkehr sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zum Arbeitskreis Fläche und Grundsatzfragen zusammengekommen. Dem Arbeitskreis war eine Abfrage bei allen Teilnehmern vorangegangen, mit der konkrete Hemmnisse bei Genehmigungsverfahren und Verlegungsmethoden erhoben wurden. Die nachstehenden Antworten sind maßgeblich von den Ergebnissen des Arbeitskreises geprägt. Datum des Originals: 19.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5190 1. Welche konkreten Gesetzte und Verordnungen müssen aus Sicht der Landesregierung angepasst werden, um schnellere und einheitlichere Genehmigungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau für die Netzbetreiber zu erleichtern? (bitte einzeln auflisten) 2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um diese Gesetze und Verordnungen entsprechend der Ziele des GigabitGipfels.NRW anzupassen? (bitte einzeln auflisten) 3. Mit welchen Akteuren ist die Landesregierung diesbezüglich im Austausch? (bitte einzelne Akteure, die Anzahl der Gespräche sowie die teilnehmenden Personen nebst Funktion auflisten) Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Der Austausch mit den in der Vorbemerkung genannten Akteuren hat nicht ergeben, dass Normsetzung ein geeignetes Mittel zur Erreichung schnellerer und einheitlicherer Genehmigungsverfahren ist. Vielmehr wurde über ein kommunales Fördermanagement gesprochen, mit dem Kommunen die in ihrem Gebiet liegenden Ausbauprojekte unterstützen. Ziel soll es sein, die innerhalb und außerhalb der Kommune erforderlichen Genehmigungen verwaltungsseitig an einer Stelle nachzuhalten und voranzutreiben. 4. Welche schnelleren und kostengünstigeren Verlegungsmethoden plant die Landesregierung für den schnelleren Ausbau gigabitfähiger Netze zu genehmigen? (bitte einzeln auflisten) 5. Welche Gesetze und Verordnungen müssen zur Genehmigung Verlegungsmethoden wie angepasst werden? (bitte einzeln auflisten) dieser Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung genehmigt keine Verlegungsmethoden. Die Kommunen erteilen die für Ausbauvorhaben erforderlichen Genehmigungen anhand bundesrechtlicher Vorgaben. Schnellere und kostengünstigere Verlegungsmethoden als der klassische Tiefbau sind bereits genehmigungsfähig. Das sind im Wesentlichen verschiedene Verfahren der mindertiefen Verlegung. Im Austausch mit den in der Vorbemerkung genannten Akteuren wurde herausgearbeitet, dass Vorbehalte der Kommunen gegen alternative Verlegungsmethoden aus der mangelnden technischen Spezifizierung der Methoden in Bundesnormen resultiert. Zur Schaffung einer Normierung steht die Landesregierung im Austausch mit dem Bund und den anderen Bundesländern. 2