LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5192 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1926 vom 22. Januar 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4905 Sind drei Netze wirklich besser als eins? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Juni 2018 wurde der Mobilfunkpakt zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrheinwestfalen und den Mobilfunkunternehmen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und der Vodafone GmbH geschlossen. Dieser Pakt zielt darauf ab, die Mobilfunkversorgung bis 2020 zu verbessern. Bis dahin sollen statt bisher 98% der Haushalte 99% „[…] so versorgt sein, dass die weitestgehend störungsfreie Nutzung von Sprache und mobilem Internet möglich ist.“ 1 Hierzu beschließen die Unterzeichnenden insgesamt sechs Maßnahmen. U.a. lautet Maßnahme 6 wie folgt: „Das Land wird sich beim Bund für eine geeignete, beihilferechtlich zulässige und wettbewerbskonforme Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Gebieten und bezogen auf passive Infrastruktur einsetzen. Es ist sicherzustellen, dass nicht Fehlanreize geschaffen und bereits getätigte Investitionen nicht durch Förderung entwertet werden.“2 In dieser Maßnahme spiegeln sich deutlich die Sorgen der Mobilfunkunternehmen wieder, dass durch z.B. lokales Roaming ihre Investitionen in die Infrastruktur entwertet werden könnten. Im Handelsblatt vom 13.11.2018 bezeichnet die Deutsche Telekom dies aus wirtschaftlicher Sicht als „Unsinn“3. Damit zielt der Mobilfunkpakt im Ergebnis auf einen rein marktgetriebenen Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur im bisherigen Marktdesign ab. Konsequenz daraus ist, dass am Ende drei parallele Infrastrukturen entstehen, deren Aufbau länger dauert, teurer ist und deutlich mehr Ressourcen bindet. 1 https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mobilfunkpakt_final.pdf (S. 3) https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mobilfunkpakt_final.pdf (S. 4) 3 Vgl.: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunkausbau-politiker-von-union-und-spdfordern-lokales-roaming/23674924.html?ticket=ST-425659-jG0rzVdL4HJ2vlavQW6W-ap1 2 Datum des Originals: 19.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5192 Zudem impliziert die zitierte Maßnahme, dass die bisherige Förderung des Mobilfunks des Bundes bisher ungeeignet, beihilferechtlich unzulässig und nicht wettbewerbskonform ist. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1926 mit Schreiben vom 19. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Mit welcher Begründung sieht die Landesregierung die Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Regionen und bezogen auf passive Infrastruktur als ungeeignet an? 2. Mit welcher Begründung sieht die Landesregierung die Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Regionen und bezogen auf passive Infrastruktur als beihilferechtlich unzulässig an? 3. Mit welcher Begründung sieht die Landesregierung die Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Regionen und bezogen auf passive Infrastruktur als nicht wettbewerbskonform an? 4. Sieht die Landesregierung lokales Roaming als geeignetes Mittel, die Mobilfunkversorgung in besonders unrentabel zu erschließenden Regionen zu verbessern? 5. Mit welcher Begründung ist die Landesregierung der Auffassung, dass der marktgetriebene Ausbau, mit all seinen negativen Implikationen, der beste Weg ist, um die Mobilfunkversorgung in NRW bis 2020 zu verbessern? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Mobilfunkpaktes mit den Mobilfunknetzbetreibern darauf verständigt, dass – flankierend zu den dort beschriebenen privatwirtschaftlichen Ausbaubestrebungen durch die Unternehmen – das Land NordrheinWestfalen sich beim Bund für eine geeignete, beihilferechtlich zulässige und wettbewerbskonforme Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Gebieten und bezogen auf passive Infrastruktur einsetzt. Diese Formulierung wurde auf Bundesebene im Rahmen der „Gemeinsamen Erklärung zum Mobilfunkgipfel“ aufgegriffen. Der Bund hat konkret „die Prüfung einer Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Gebieten“ zugesagt. Eine entsprechende dezidierte Mobilfunkförderung des Bundes gibt es bislang nicht. Insofern trifft die von den Fragestellern vorgebrachte Interpretation einer möglichen Kritik seitens des Landes an vermeintlichen Förderbedingungen auf Bundesebene ausdrücklich nicht zu. Nach Abschluss der laufenden Frequenzauktion soll in diesem Jahr ein zweiter Mobilfunkgipfel stattfinden, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Meilensteine zu prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Möglichkeiten zum lokalen Roaming im Sinne einer freiwilligen, gemeinsamen Versorgung durch die Mobilfunknetzbetreiber sollten aus Sicht der Landesregierung gerade vor dem Hintergrund nicht-versorgter, kommerziell nicht erschließbarer Gebiete, ausgeschöpft werden. Der Mobilfunkpakt ist ein geeignetes und zielgerichtetes Instrument, um den Mobilfunkausbau in Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Der Pakt hat auch bundesweit Vorbildcharakter. Das zeigt nicht nur die Gemeinsame Erklärung zum Mobilfunkgipfel auf Bundesebene. Die Landesregierung Hessens hat zum Beispiel nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens ebenfalls einen Mobilfunkpakt abgeschlossen. 2