LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5193 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1910 vom 18. Januar 2019 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/4872 Was wäre wenn: Wo bleibt der Notfallplan der Landesregierung im Falle von Fahrverboten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im März 2018 hatte Ministerpräsident Armin Laschet auf die ersten Entscheidungen von Verwaltungsgerichten für Fahrverbote in verschiedenen Städten Nordrhein-Westfalens reagiert, indem er diese öffentlich für unverhältnismäßig und daher nicht rechtskonform erklärte. Weiter erklärte der Ministerpräsident, dass er gegen diese Urteile juristisch vorgehen wolle. Damit wurde indirekt gegenüber den betroffenen Autofahrern und Kommunen der Eindruck erweckt, es werde keine Fahrverbote in Nordrhein-Westfalen geben. Mittlerweile ist es still um den Ministerpräsidenten geworden, was diese Frage angeht. Demgegenüber relativierte Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser die Position der Landesregierung mit jüngsten Erklärungen gegenüber den Medien mit den Worten: „Ich arbeite intensiv daran, sie zu verhindern. Ich bin zuversichtlich, dass dies gelingt, wenn alle an einem Strang ziehen. Wenn nicht, kann ich es natürlich nicht versprechen, da wir uns in gerichtlichen Auseinandersetzungen befinden. Am Ende entscheiden die Gerichte“ (RP Online, 10.01.2019). Die damaligen Aussagen des Ministerpräsidenten halten einer realistischen Prüfung somit nicht stand. Oder die Landesregierung hat zwei Meinungen zur gleichen Problematik. Die Ministerin für Umwelt. Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1910 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Welche Position hat die Landesregierung aktuell zum Thema drohende Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in NRW, werden solche möglicherweise Realität oder sind diese grundsätzlich wegen Unverhältnismäßigkeit auszuschließen? Datum des Originals: 20.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5193 Der Schutz der menschlichen Gesundheit hat für die Landesregierung oberste Priorität. Die Grenzwerte stehen gesetzlich fest und sind daher zu beachten. Ziel ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen nachhaltig zu verbessern und den Ausstoß von Stickoxiden zu reduzieren, um den Stickstoffdioxidgrenzwert zügig und flächendeckend einzuhalten. Gleichzeitig muss die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Fahrverbote stellen daher nur die ultima ratio dar. Mit der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in NRW wird dargelegt, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind und unternommen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Soweit im Einzelfall eine kurzfristige Einhaltung des Grenzwertes nicht möglich ist, ist die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten zu prüfen. Soweit ein Fahrverbot nur zu einer geringfügig früheren Einhaltung des Grenzwertes führt und gleichzeitig erhebliche Nachteile für die Verkehrsteilnehmer und die Wirtschaft verursacht, sind nach Auffassung der Landesregierung Fahrverbote unverhältnismäßig. 2. Hat die Landesregierung einen Notfallplan für den Fall, Berufungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten scheitern? dass ihre 3. Wenn ja, wie sehen diese für die betroffenen Städte Köln, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Aachen aus? 4. Wenn nein, wie gedenkt die Landesregierung den betroffenen Verkehrsteilnehmern, Kommunen sowie der Wirtschaft zu helfen, um die notwendige Mobilität aufrecht zu erhalten und Verkehrschaos durch Umfahrungsverkehre zu vermeiden? Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie eingangs geschildert, sind Fahrverbote nur dann zulässig, wenn auch die negativen Folgen für die Verkehrsteilnehmer, die Kommunen und die Wirtschaft berücksichtigt werden. Dies wird in der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne von den Bezirksregierungen geprüft. Rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die Fahrverbote fordern, werden von den Bezirksregierungen umgesetzt. Die bislang bekannten Entscheidungen der Gerichte zu Fahrverboten lassen sowohl Übergangszeiten wie auch Ausnahmeregelungen zu. 5. Wird der Ministerpräsident im Fall von verlorenen Berufungsverfahren und damit faktischen Fahrverboten mit erheblichen zusätzlichen Verkehrsbehinderungen durch Umfahrungsverkehre politische Konsequenzen aus seiner Vogel-StraußPolitik zu Lasten von Millionen von Menschen ziehen? Mit Inkrafttreten der Stickoxid-Grenzwerte im Jahr 2010 wurden Maßnahmen erforderlich, die zu einer Einhaltung dieser Grenzwerte führen. Diese Maßnahmen wurden über Jahre nicht im notwendigen Umfang ergriffen. Die Versäumnisse der Vorgängerregierung sind insoweit mit ursächlich dafür, dass die Grenzwerte in einigen nordrhein-westfälischen Städten nach wie vor nicht eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt diese Landesregierung nun die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen in einem bisher nicht dagewesenen Umfang. Erstmals im Jahr 2017 sanken an den hochbelasteten Verkehrsstationen die Messwerte deutlich stärker (um durchschnittlich 5 Prozent) als im langjährigen Trend der Vorjahre (durchschnittlich 2 Prozent). In mehreren Kommunen wird der Grenzwert bereits eingehalten, in anderen erfolgte eine deutliche Annäherung. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen, unterstützt von umfangreichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes, dienen dem Ziel, auch an den noch von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Messstandorten die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Es ist nicht 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode beabsichtigt, aus den Versäumnissen Konsequenzen zu ziehen. der Drucksache 17/5193 Vorgängerregierung weitere politische 3