LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5200 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1937 vom 23. Januar 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4924 Brand in Siegburg-Brückberg am 7. August 2018 – Gab es zusätzliche Probleme bei der Brandbekämpfung durch länger anhaltenden Zugbetrieb auf der Strecke Siegburg – Richtung Troisdorf und Köln? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 7. August des letzten Jahres brannte es in Siegburg-Brückberg. Häuser brannten nieder, Personen kamen zu Schaden. Der Brand erregte bundesweites Aufsehen. Nicht nur wegen der schnellen Ausbreitung wegen der langen Trockenheit und der Außentemperaturen, sondern auch wegen der naheliegenden Bahnlinie und den Stromleitungen war die Bekämpfung des Brandes offensichtlich besonders anspruchsvoll. Spekulationen über die Brandursache machten die Runde. Von der Stadtverwaltung Siegburg wurde öffentlich Funkenschlag aus der ICE-Stromleitung als Ursache benannt, der durch den von fahrenden Zügen verursachten Luftzug verbreitet worden sei. Weiterhin soll es so gewesen sein, dass der Brand zunächst auf der Südwestseite der Bahnstrecke begann, ehe er über die Gleise hinweg auf die bebaute Seite und den Ortsteil Brückberg übergegriffen hat. Es stellt sich die Frage, inwieweit der Bahnverkehr auf der anliegenden Strecke früh genug eingestellt und der Strom aus der Oberleitung genommen wurde, um die Löscharbeiten ohne zusätzliche Gefahr im Bereich der Bahnlinie aufnehmen zu können. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1937 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. Datum des Originals: 20.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 1. Drucksache 17/5200 In welchem zeitlichen Umfang musste die Feuerwehr mit den Löscharbeiten im Gleisbereich warten, weil noch Strom in der Oberleitung war? Die Löschmaßnahmen im westlichen und östlichen Böschungsbereich konnten auch ohne Freischaltung der Oberleitung durchgeführt werden. 2. In welchem räumlichen Umfang musste die Feuerwehr mit den Löscharbeiten im Gleisbereich warten, weil noch Strom in der Oberleitung war? Löschmaßnahmen waren im Gleisbereich nicht erforderlich, vom Brand betroffen waren jeweils die westlichen und östlichen Böschungs-bereiche. 3. Wann ist die Deutsche Bahn von der Feuerwehr über den Brand informiert worden? Die Information über das Ereignis erfolgte durch die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises um 14:46 Uhr. 4. Wann ist die Deutsche Bahn von der Feuerwehr um Sperrung der Strecke gebeten worden? Die Aufforderung zur Streckensperrung erfolgte ebenfalls um 14:46 Uhr. 5. Wann ist die Deutsche Bahn von der Feuerwehr um Herausnahme des Stroms aus der Oberleitung gebeten worden? Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 4. Eine Streckenfreischaltung ist ohne eine Erdung des Fahrdrahtes nicht wirksam. Die Erdungsmaßnahmen werden durch den Notfallmanager der Deutsche Bahn AG vor Ort durchgeführt. Eine Freischaltung und Erdung der Strecke erfolgte als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme im weiteren Einsatzverlauf, der genaue Zeitpunkt wurde durch die Einsatzleitung nicht dokumentiert. Die Freischaltung der Oberleitung hatte jedoch keine Relevanz für die Durchführung der Löschmaßnahmen. 2