LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5201 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1955 vom 24. Januar 2019 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/4943 Verwirrung beim Landessportbund – „Handlungskonzept für eine nachhaltige interkulturelle Öffnung des organisierten Sports in NRW“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In dem Handlungskonzept des Landessportbundes „für eine nachhaltige interkulturelle Öffnung des organisierten Sports in NRW“ sorgen einzelne Passagen für Verwirrung. Auch der Landessportbund weiß nicht, wen er tatsächlich mit dem Handlungskonzept erreichen möchte. So ist insbesondere eine Begriffsunterscheidung von Flüchtling, Zuwanderer, Migrant und Asylbewerber nicht vornehmbar. Begründet wird die Vermischung damit, dass keine inhaltliche oder juristische Trennschärfe gegeben ist.1 Auch im UN-Migrationspakt werden die Begrifflichkeiten „Flüchtling“ und „Migrant“ oft als Synonyme füreinander genutzt und miteinander vermischt. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1955 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Was versteht die Landesregierung unter dem Begriff des „Flüchtlings“? Flüchtlinge im weiteren Sinne sind Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen haben, um in einem anderen Staat Schutz zu suchen. 1https://www.lsb.nrw/fileadmin/global/media/Downloadcenter/Integration_Inklusion/Handlungskonzept_ Von_der_Willkommenskultur_zur_Integration.pdf Datum des Originals: 20.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5201 Ein Flüchtling im engeren Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) ist gem. § 3 Abs. 1 AsylG ein Ausländer, der sich 1. aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 2. außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet, a) dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder b) in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht zurückkehren will. 2. Was versteht die Landesregierung unter dem Begriff des „Zuwanderers“? 3. Was versteht die Landesregierung unter dem Begriff des „Migranten“? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet: Bei den Begriffen des Zuwanderers und des Migranten handelt es sich nicht um eindeutig definierte Rechtsbegriffe. Von Migration bzw. Zuwanderung spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt, von internationaler Migration bzw. Zuwanderung, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht. In Nordrhein-Westfalen Migrationshintergrund. gesetzlich definiert ist der Begriff des Menschen mit Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind 1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind oder 2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder 3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt. 4. Was versteht die Landesregierung unter dem Begriff des „Asylbewerbers“? Asylbewerber sind Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16a Abs. 1 GG beantragen und sich noch im laufenden Asylverfahren befinden. 5. Der Landessportbund schreibt, dass die Flüchtlinge von heute die Mitbürger von morgen sind. Inwieweit unterstützt die Landesregierung diese Aussage? Die Landesregierung unterstützt den Gedanken, dass anerkannte und gut integrierte Flüchtlinge Teil der Gesellschaft werden. 2