LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5202 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1947 vom 22. Januar 2019 der Abgeordneten Jürgen Berghahn und Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/4935 Wie ist der Planungsstand der Ortsumgehungen Cappel und Vahlhausen? Mit Schreiben vom 15. November 2018 an den Verkehrsausschuss NRW informierte Herr Minister Wüst, dass im sogenannten „Schritt 1“ des „Planungsprogramm des Landesstraßenbedarfsplan“ unter der laufenden Nr. 30 die L758 (AB Detmold – BlombergGroßenmarpe) sowie die OU-Cappel und OU-Vahlhausen weiterhin beplant werden. Einstimmige Ratsbeschlüsse belegen die große Akzeptanz und die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Widerstände gegen den Bau der Ortsumgehung Cappel liegen nicht vor. Verkehrsminister Groschek hatte die Bedeutung der L 758, in Verbindung mit der B 66 (auf der Linie der L758) Großenmarpe-Barntrup und die B 66n OU Barntrup erkannt. Bereits im Mai 2016 wurde ein Planungsbüro mit der faunistischen Untersuchung beauftragt. Die Ergebnisse sollten bereits Mitte 2017 vorliegen, so dass der landschaftspflegerische Plan überarbeitet werden konnte. Ziel war es, in 2018 in das Planfeststellungsverfahren zu gehen. Im Weiteren sollte dann geklärt werden, wann der Zwischenabschnitt und die OU-Vahlhausen in das Verfahren aufgenommen werden kann. Die Realisierung des für die Menschen und die Wirtschaft so wichtigen Gesamtstraßenzuges bringt nicht nur eine erhebliche und lange erwartete Entlastung für die Anwohner der Ortsdurchfahrten und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in Cappel und Vahlhausen, sondern verbindet die regionalen Mittelzentren Hameln, Detmold und entlang der OstWestfalenstraße Bad Salzuflen, Lemgo, Bielefeld (A2) sowie Warburg (A 44). Mit der Fertigstellung der L 758 (Detmold bis Großenmarpe) und der B 66 (Barntrup bis Großenmarpe) würde eine wichtige Verkehrsachse für das regionale und überregionale Verkehrsnetz entstehen. Dies würde den Wirtschaftsstandort Lippe weiter stärken. Der Kreis Lippe gehört seit vielen Jahren zu den Wachstumsregionen NRWs. Viele erfolgreiche mittelständige Unternehmen haben hier ihren Sitz und prägen die ländliche Region. Die Landes- und Bundesstraßen sind die Lebensadern der Region, umso mehr da es keine Autobahnen in Lippe gibt. Ein leistungsfähiges und vernetztes Bundes- und Landesstraßennetz ist daher umso wichtiger. Laut IT.NRW ist in den 122 lippischen Betrieben des verarbeitenden Gewerbes mit 50 und Datum des Originals: 20.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5202 mehr Beschäftigten von Januar bis November vergangenen Jahres ein Umsatz von 6 Mrd. Euro erwirtschaftet worden. Laut der Industrie- und Handelskammer Lippe lag der Umsatz um 8,2 Prozent über dem gleichen Vorjahreszeitraum und übertraf damit den Landesdurchschnitt NRW von 3,7 Prozent. In der Beschäftigtenzahl vermeldet die IHK-Lippe ein Plus von 7,3 Prozent (NRW 2,2 Prozent). In einer Pressemitteilung vom 08.11.2018 teilte die Landesregierung mit, das der Etat für externe Planungsleistungen in 2019 die Summe von 98 Mio. € erreichen werde und 52 zusätzliche Stellen für den Bauhochlauf vorgesehen seien. Die Kapazitäten für eine zügige Weiterführung der Beplanung der L 758 müssten also gegeben sein. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1947 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vorgängerregierung hat 2011 für zahlreiche Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplans einen Planungsstopp erlassen. Hierbei ist das Gesamtvorhaben L 758 AB Detmold – Blomberg/Großenmarpe (Vahlhausen Cappel, OU Vahlhausen und OU Cappel) nicht vorrangig priorisiert worden. Erst 2015 wurde entschieden, dass das Vorhaben vorrangig zu planen ist. Dabei hat es die Vorgängerregierung versäumt, die Bau- und Planungskapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen ausreichend auszubauen. Die neue Landesregierung holt dies kontinuierlich nach. Zunächst werden die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Autobahnen- und Bundesstraßen eingesetzt (vgl. Masterplan zur Planung der Vorhaben des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen mit zugehörigem Arbeitsprogramm, Vorlage 17/428). Weitere freiwerdende Kapazitäten werden sukzessiv genutzt, auch wieder mehr Landesstraßenvorhaben zu planen. Dies ist im Landestraßenplanungsprogramm (Vorlage 17/1385) dargelegt. Hier ist vorgesehen, die Vorhaben in 3 Schritten anzugehen. In Schritt 1 werden alle Projekte aufgeführt, die aktuell beplant werden. In Schritt 2 sind Maßnahmen enthalten, die planerisch möglichst noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden sollen, sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vorhaben des Schrittes 3 werden bei der nächsten Bedarfsplanfortschreibung überprüft. Die drei betroffenen Maßnahmen (OU Cappel, OU Vahlhausen und die Radwegeverbindung parallel zur K78 (mit anschließender Aufstufung der Kreisstraße zur Landesstraße L758)) sind im Planungsprogramm zum Landesstraßenbedarfsplan (Vorlage 17/1385) in Schritt 1 enthalten. 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der einzelnen Planungsprojekte OU-Cappel, OUVahlhausen und des Zwischenstückes? Für die OU Cappel liegt ein genehmigter Entwurf vor. Dieser ist mit seinen umwelttechnischen, wasserrechtlichen und lärmtechnischen Gutachten zu aktualisieren. Um die Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren auf den aktuellen Stand zu bringen, wird derzeit die Aktualisierung des vorliegenden Verkehrsgutachtens auf den Prognosehorizont 2030 vorbereitet. 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5202 Für die Ortsumgehung Vahlhausen ist im Januar 2004 die Linie bestimmt worden. Aufgrund von Änderungswünschen der Stadt Detmold und bedingt durch die Aufstufung des Detmolder Nordringes zur B 239 wurde die Linienführung 2005 und 2011 angepasst. Für das Zwischenstück soll gemäß dem geplanten Verkehrskonzept die Kreisstraße K 78 zur Landesstraße L 758 aufgestuft werden. So ergibt sich ein durchgehender Linienzug von der B 239 (Nordring Detmold) bis zur Ostwestfalenstraße (künftig B1 bzw. B66). Die Breite der Kreisstraße K 78 ist für eine Umstufung ausreichend, jedoch fehlt zur Entflechtung der Verkehre ein begleitender Geh-/Radweg. Der Kreis Lippe plant, in diesem Bereich sein Radwegeverkehrsnetz weiter auszubauen. Deshalb fanden Ende 2018 Abstimmungen zwischen dem Kreis Lippe und dem Landesbetrieb statt. Es wurde vereinbart, dass der Kreis für den Landesbetrieb die Geh-/Radwegeverbindung herstellt. Hierzu wird aktuell eine Vereinbarung erstellt. Sollte der benötigte Grunderwerb freihändig erfolgen können, kann voraussichtlich auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet und mit dem Ausbau dieses Teilstückes begonnen werden. 2. Seit wann liegen der Landesregierung die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung vor? Die Ergebnisse der faunistischen Kartierungen für die OU Cappel liegen dem Landesbetrieb seit Dezember 2018 vor. 3. Wann wird das Planfeststellungsverfahren für die OU-Cappel eröffnet? Derzeit geht der Landesbetrieb davon aus, dass die Planfeststellung nicht vor Ende 2020 eingeleitet werden kann. 4. Die beiden Ortsumgehungen und der verbindende Straßenabschnitt sind von Verkehrsminister Groschek als ein gemeinsames Projekt betrachtet worden. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die weiteren Planungsschritte für die OUVahlhausen und das Zwischenstück zügig umgesetzt werden? Die beiden Ortsumgehungen mit dem Ausbau des Zwischenstückes sind als Gesamtprojekt in Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplanes vorrangig ausgewiesen und werden im Landesstraßenplanungsprogramm in Schritt 1 geführt. Das Vorhaben war auch unter der Vorgängerregierung so angelegt, dass die Abschnitte hintereinander umgesetzt werden (s. auch Antwort zu 1.). 5. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss für die OU-Vahlhausen zu rechnen? Aufgrund des frühen Planungsstands und der noch anstehenden Planungsstufen (siehe Beantwortung zur Frage 1) kann hierzu keine verlässliche Aussage getätigt werden. Die Entscheidungen im Rahmen der konkreten Planung bleiben abzuwarten. 3