LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5204 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1936 vom 23. Januar 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4923 Brand in Siegburg-Brückberg am 7. August 2018 – Warum liegt der Abschlussbericht zur Brandursache und zum Brandhergang bis heute nicht vor und was war die Ursache für den verheerenden Brand? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 7. August des letzten Jahres brannte es in Siegburg-Brückberg. Häuser brannten nieder, Personen kamen zu Schaden. Der Brand erregte bundesweites Aufsehen. Nicht nur wegen der schnellen Ausbreitung wegen der langen Trockenheit und der Außentemperaturen, sondern auch wegen der naheliegenden Bahnlinie und den Stromleitungen war die Bekämpfung des Brandes offensichtlich besonders anspruchsvoll. Spekulationen über die Brandursache machten die Runde. Von der Stadtverwaltung Siegburg wurde öffentlich Funkenschlag aus der ICE-Stromleitung als Ursache benannt, der durch den von fahrenden Zügen verursachten Luftzug verbreitet worden sei. Weiterhin soll es so gewesen sein, dass der Brand zunächst auf der Südwestseite der Bahnstrecke begann, ehe er über die Gleise hinweg auf die bebaute Seite und den Ortsteil Brückberg übergegriffen hat. Die seinerzeit diskutierten Ursachen, bei denen u.a. fehlende Pflege der Gleisböschungen genannt wurde, wurden mit Hinweis auf einen Abschlussbericht, der zu Ursache und Hergang genaueres sagen solle, zurück gestellt. Ein solcher Abschlussbericht liegt aber bis heute, mehr als fünf Monate nach dem Brand nicht vor. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1936 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister für Verkehr beantwortet. Datum des Originals: 20.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 1. 2. Drucksache 17/5204 Warum liegt der Abschlussbericht zur Brandursache und zum Brandhergang noch nicht vor? Wann ist mit der Veröffentlichung des Abschlussberichtes zur Brandursache und zum Brandhergang zu rechnen? Frage 1 und Frage 2 werden wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam beantwortet. Zu dem in Rede stehenden Brandgeschehen führte die Kreispolizeibehörde (KPB) Rhein-SiegKreis ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung. Zur Ermittlung der Brandursache wurde u. a. ein Brandursachenverständiger des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen beauftragt. Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurde die Ermittlungsakte am 29.08.2018 der sachleitenden Staatsanwaltschaft zugeleitet. Zu diesem Zeitpunkt lag das Gutachten des Brandursachenverständigen jedoch noch nicht vor. Dieses wurde erst am 11.12.2018 fertiggestellt und zunächst an die KPB Rhein-Sieg-Kreis versandt. Im Nachgang erfolgte von dort die Weiterleitung des Gutachtens an die Staatsanwaltschaft zur Vervollständigung der Ermittlungsakte. Die Fertigung eines abschließenden polizeilichen Ermittlungsberichts steht noch aus. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn hat berichtet, das auf den 11.12.2018 datierende Behördengutachten des Landeskriminalamtes zur Brandursache sei am 09.01.2019 bei seiner Behörde eingegangen. Danach liege der Brandausgangsbereich an der südlichen Böschung, vordringlich auf Höhe der Brücke über die L332. Eine konkrete Brandursache habe nicht festgestellt werden können, am ehesten komme ein offenes Feuer (Flamme, Tabakglut) in Betracht. Eine Brandentstehung durch linsenartige Systeme oder Funkenbildung am Zugsystem sei unwahrscheinlich. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn hat mitgeteilt, der abschließende polizeiliche Ermittlungsbericht liege ihm noch nicht vor. Er weist zutreffend darauf hin, dass weder das Behördengutachten des Landeskriminalamtes noch der polizeiliche Ermittlungsbericht als Bestandteile eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens im Wortlaut veröffentlicht werden könnten. Davon unberührt bleibe eine Information der Medien über die wesentlichen Ermittlungsergebnisse nach Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens. 3. Um präzise wieviel Uhr ist die Brandmeldung bei der Feuerwehr am 7. August 2019 eingegangen? Um 14:31 Uhr wurde die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises über einen Böschungsbrand an dem Gleisbett der Bundesbahn in Höhe Wilhelmstraße im Ortsteil Brückberg, Kreisstadt Siegburg, informiert. 4. Um präzise wieviel Uhr trafen die ersten Löschzüge der Feuerwehr an der Brandstelle ein? Das erste Löschfahrzeug traf um 14:38 Uhr an der Einsatzstelle ein. 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 5. Drucksache 17/5204 Wie wird der Zustand der Gleisböschung am Brandtag bezüglich der Gefährdung durch Feuerausbruch nach Funkenschlag aus der Oberleitung der Zugstrecke eingeschätzt? Es wird auf die Beantwortung der zusammengefassten Fragen 1 und 2 verwiesen. 3