LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5207 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1929 vom 22. Januar 2019 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/4915 Ausmaß des Lehrermangels Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Angesichts des enormen Lehrermangels in NRW plant Ministerin Gebauer den Lehrerberuf mit kurz- und langfristigen Maßnahmen wieder attraktiv zu machen und möchte bald mit einer Werbekampagne starten. Zu ihren kurzfristigen Maßnahmen gehört u. a. das Anwerben von Sek.-II-Lehrkräften und die Kooperation mit der Wirtschaft. Auch die Öffnung des Lehrerberufs für Seiteneinsteiger ist dabei gerne gesehen. Parallel dazu untermauerte Ministerin Gebauer bei ihrer Regierungserklärung, dass sie bei all ihren Vorhaben auf eine gute Datenbasis zurückgreifen wolle und es demnach einer „schulscharfe[n] Erhebung“ bedürfe, so auch insbesondere in Bezug auf den Unterrichtsausfall. Die Vorgängerregierung zeigte bereits, dass die statistische Erfassung des Unterrichtsausfalls nicht der allgemeinen Wahrnehmung entsprach und auch nach wie vor nicht entspricht. Zu bedenken gilt jedoch, dass der Unterrichtsausfall in einem erheblich größeren Umfang ausfallen würde, wenn Lehrkräfte im Rahmen des Vertretungsunterrichts den Unterricht nicht auffangen würden. Das Phänomen des fachfremden Unterrichtens ging in der Sekundarstufe II tatsächlich lange Zeit auf den Vertretungsunterricht zurück. Dem Gutachten von 2013 „Möglichkeiten einer Ermittlung des Unterrichtsausfalls an den Schulen in Nordrhein-Westfalen“, dessen Auftraggeber das Ministerium für Schule und Weiterbildung war, ist zu entnehmen, dass der Vertretungsunterricht in „54,6% der Fälle fachaffin, zu 29,9% fachfremd und zu 15,4% durch Zusammenlegung bzw. Mitbetreuung von Lerngruppen“ stattfindet. In der Sekundarstufe I stellte der fachfremde Unterricht den Normalfall da, insbesondere weil Grundschullehrer innerhalb der Primarstufe als Generalisten eingestuft werden. Doch zunehmend gerät das fachfremde Unterrichten zur Notlösung für den Lehrermangel im Allgemeinen, auch für den Lehrermangel im Speziellen für die MINT-Fächer. Datum des Originals: 20.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5207 In Baden-Württemberg zeigt sich inzwischen, dass das fachfremde Unterrichten als wichtige Ursache des Qualitätsproblems gilt.1 Der Sprecher der PH-Rektoren plädiert für eine Verlängerung des Studiums, so dass weitere Kompetenzen für den fachfremden Unterricht erlangt werden können. Die Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg lobt diesen Vorschlag und sieht darin eine Aufwertung und Verbesserung der Schulqualität. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1929 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Lehrer wurden im Schuljahr 2017/2018 fachfremd eingesetzt? 4. Wie hoch ist die Zahl der Lehrkräfte an den nordrhein-westfälischen Schulformen, die nicht konform zu ihrer Lehrbefähigung unterrichten? Die Fragen 1 und 4 werden gemeinsam beantwortet, da die Zahl der fachfremd eingesetzten Lehrkräfte gleichbedeutend ist mit der Zahl der Lehrkräfte, die nicht ihrer Lehrbefähigung entsprechend unterrichten. Im Schuljahr 2017/18 erteilten an den Haupt-, Real-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an den Gymnasien 37.362 bzw. 40,9 Prozent der Lehrkräfte in der Sekundarstufe I mindestens eine Unterrichtsstunde fachfremd. Ursächlich für den vergleichsweise hohen Anteil fachfremd unterrichtender Lehrkräfte an den Hauptschulen ist das an dieser Schulform verbreitete Klassenlehrerprinzip: Schulklassen werden hier in den meisten Fächern von ihrer Klassenlehrerein bzw. ihrem Klassenlehrer unterrichtet, wodurch diese Lehrkräfte zumindest teilweise auch Fächer unterrichten, für die sie nicht explizit ausgebildet wurden. Dadurch ist der Anteil an fachfremd eingesetzten Lehrkräften an Hauptschulen höher als an anderen Schulformen. In der Regel werden Lehrkräfte jedoch nur in geringerem Umfang fachfremd eingesetzt. Dementsprechend beläuft sich der Anteil der in der Sekundarstufe I fachfremd erteilten Unterrichtsstunden an den Real-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an den Gymnasien auf insgesamt 13,4 Prozent. Die Zahlen und Anteile der fachfremd eingesetzten Lehrkräfte können, differenziert nach Schulformen, der Anlage entnommen werden. 2. Wird das fachfremde Unterrichten im Rahmen des Vertretungsunterrichts gesondert erfasst? Seit dem Jahr 2001 wird der Ad hoc-Unterrichtsausfall in NRW erhoben. Dabei kamen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage 1912, LTDrs. 17/5005). Mit dem Ziel der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu denen der vorangegangenen Untersuchungen wird das Erhebungsinstrument nahezu unverändert weiter verwendet. Die Definitionen dessen, was planmäßig erteilter Unterricht, Unterricht in besonderer Form, Vertretungsunterricht und ersatzlos ausgefallener Unterricht ist, besitzen unveränderte Gültigkeit. Ob die vertretende Lehrkraft über die Lehrbefähigung des zu vertretenden Fachs verfügt, war und ist nicht Teil der statistischen Erhebung. 1 http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Gruene-wollen-Grundschullehrerbesser-bezahlen-_arid,10751195.html (abgerufen am 26.03.2018). 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 3. Drucksache 17/5207 Wie hoch ist der Anteil des fachfremden Unterrichts in den einzelnen Schulformen bzw. den einzelnen Schulfächern (Angaben bitte hinsichtlich des besseren Überblicks in einer zusammenhängenden Tabelle)? Die Anteile des an den Haupt-, Real-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an den Gymnasien fachfremd erteilten Unterrichts in der Sekundarstufe I können, differenziert nach Unterrichtsfächern, Tabelle 4.7 der Veröffentlichung „ Das Schulwesen in NordrheinWestfalen aus quantitativer Sicht – 2017/18“ (Quantita) entnommen werden. Die Quantita ist online abrufbar unter der URL https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/AmtlicheSchuldaten/index.html. 5. Plant die Landesregierung Maßnahmen zur Reduzierung der Anzahl des fachfremden Unterrichts? Die Schulen haben die Möglichkeit, über das Ausschreibungsverfahren Lehrkräfte zu gewinnen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der fachspezifischen Bedarfe. Die Bezirksregierungen beraten und unterstützen die eigenverantwortlichen Schulen bei der Durchführung der Einstellungsverfahren und nehmen unter Berücksichtigung personal- und personalvertretungsrechtlicher Vorgaben Abordnungen und Versetzungen vor. Um darüber hinaus die qualitative und quantitative Lehrerversorgung zu verbessern, besteht für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, an Qualifikationserweiterungen in verschiedenen Fächern teilzunehmen. Diese Qualifikationsweiterungen führen zur Erteilung einer unbefristeten Unterrichtserlaubnis in den jeweiligen Fächern und leisten somit einen Beitrag zur Sicherung eines qualitätsvollen Unterrichts. 3 Anlage zur Kleinen Anfrage 1929 Zahl und Anteil der fachfremd eingesetzten Lehrkräfte in der Sekundarstufe I an Haupt-, Real-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an Gymnasien (Schuljahr 2017/18) Schulform Lehrkräfte fachfremd eingesetzte Lehrkräfte Anteil fachfremd eingesetzter Lehrkräfte Hauptschule Realschule Gemeinschaftsschule Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium 7.048 14.402 407 4.960 24.649 39.936 5.946 8.364 241 3.770 12.021 7.020 84,4% 58,1% 59,2% 76,0% 48,8% 17,6% insgesamt 91.402 37.362 40,9% Quelle: ASD 2017/18