LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5210 20.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1952 vom 24. Januar 2019 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/4940 Vernetzung zwischen Schul- und Vereinssport Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bewegung und eine sportliche Betätigung ist insbesondere für die Entwicklung eines Kindes unumgänglich. Andernfalls kann ein Mangel an Bewegung zu ernsthaften Problemen, wie z.B. Übergewicht oder Haltungsschäden, führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Schulen möglichst viele neue Anreize für Kinder im Schulsport schaffen. Durch eine Vernetzung von Schulen mit Sportvereinen können Kinder an neue Sportarten herangeführt und für diese begeistert werden. Zusätzlich können Sportvereine und Sportstätten durch einen potentiellen Mitgliederzuwachs gestärkt werden. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1952 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen ein wichtiges Anliegen, das in vielerlei Hinsicht von ihr befördert wird. In der Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2018 bis 2022 werden die Eckpunkte und Ziele dieses Bestrebens benannt, z. B., dass Bewegungs- Spiel- und Sportangebote (BeSS) im Ganztag vorrangig von Sportvereinen oder den Sportverbänden und -bünden durchgeführt werden. Datum des Originals: 20.02.2019/Ausgegeben: 25.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5210 Zudem gibt es von Seiten der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur Formel 3 + 2 + X (3 Stunden Sportunterricht, 2 Stunden Sport im außerunterrichtlichen Ganztag, X Stunden Sport im außerunterrichtlichen Bereich). 1. Wie viele Sportstunden wurden seit 2013 in schulfremden Sportstätten (Sportplatz, Sporthalle, Turnhalle, Schwimmhalle) abgehalten? (Bitte aufschlüsseln nach Schuljahr, Sportstätte, zugehörigem Verein und Stundenzahl.) Eine Beantwortung ist aufgrund des erheblichen Volumens der zu erhebenden Daten in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Im Schuljahr 2017/2018 wurden laut amtlicher Schulstatistik an allen nordrhein-westfälischen Schulen insgesamt 99.168 Klassen unterrichtet. Bei drei Wochenstunden Sport pro Klasse und ca. 39 Schulwochen pro Schuljahr müsste für den nachgefragten Zeitraum 2013 - 2018 die Sportstättennutzung für rund achtundfünfzig Millionen erteilter Sportstunden recherchiert werden. 2. Welche darüber hinausgehenden Vernetzungen zwischen Schulen und Sportvereinen wie z.B. Sportler als Sportlehrer etc. gibt es? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Sportverein und Art der Vernetzung.) In Nordrhein-Westfalen gilt der Grundsatz, dass nur ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer Unterricht bzw. Sportunterricht laut Stundentafel erteilen dürfen. In besonderen Ausnahmefällen kann die Schulleitung befristet bei außergewöhnlichen Situationen Personen mit Trainerausbildung oder ähnlichen Ausbildungen als Vertretungslehrkräfte für den Sportunterricht beschäftigen. Auch diese „Vertretungslehrkräfte“ müssen über fachliche Qualifikationen verfügen, z. B. Übungsleiterlizenzen oder Trainerlizenzen, und dürfen keine bloßen „Sportler“ oder „Sportlerinnen“ sein. Allerdings ist davon auszugehen, dass die meisten Sportlehrerinnen und Sportlehrer sich auch in ihrer Freizeit als Sportlerin oder Sportler betätigen. Als weitere „Vernetzungs“-Formen zwischen Schulen und Sportvereinen sind die Schulsportgemeinschaften, die Ausbildungen von Schülerinnen und Schülern zu Sporthelferinnen und Sporthelfern, der Einsatz von Schwimmassistenzen im Schulschwimmen, das Landesprogramm „NRW kann schwimmen“ und Kooperationsverträge von einzelnen Schulen mit lokalen Sportvereinen zu nennen. 3. Welche Konzepte implementiert die Landesregierung für die Vernetzung von Schul- und Vereinssport in ihr Regierungsvorhaben? Die Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Landessportbund NRW für die Jahre 2018 bis 2022 führt die Ziele der Vernetzung von Schulsport und Vereinssport detailliert und explizit aus. Auf dieser Grundlage werden in partnerschaftlicher Zusammenarbeit Programme wie „Sportplatz Kommune“, „1000x1000“ und das „Sporthelferprogramm“ gestaltet. Diese zielen in Teilen auf die Vernetzung von Schul- und Vereinssport ab. Zudem arbeiten seit dem Jahr 2012 „Tandems“ aus je einer Person aus dem Fachkräftesystem des Landessportbunds NRW und einer Beraterin/einem Berater im Schulsport, die durch die oberen Schulaufsichtsbehörden eingesetzt werden, zusammen, um Netzwerkarbeit, 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5210 Qualifizierung, die Kooperation von Schule und Sportverein sowie das Sporthelferprogramm zu fördern. Der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 - 2022 benennt zudem Vorhaben in den Bereichen Inklusion und Schwimmförderung, die gegenwärtig konzeptionell erarbeitet werden und auch neue Kooperationszusammenhänge zur Vernetzung von Schule und Vereinssport schaffen sollen. 18 NRW-Sportschulen fördern über den allgemeinen doppelten Erziehungs- und Bildungsauftrag des Schulsports hinaus sportlich besonders talentierte Schülerinnen und Schüler in ihren motorischen Fähigkeiten und ermöglichen ihnen zugleich eine optimale Schulausbildung. Die Standorte haben, jeweils in Abhängigkeit von der kommunalen und regionalen Sportlandschaft, individuelle Konzepte der Zusammenarbeit von NRW-Sportschule mit außerschulischen Partnern wie Vereinen, Verbänden, Landes/Bundesleistungsstützpunkten, Landes-/Bundesleistungszentren und Olympiastützpunkten entwickelt und als integralen Bestandteil in ihrem Schulprogramm fixiert. Jede NRWSportschule ist somit eingebettet in die lokalen und regionalen Leistungssportstrukturen. 4. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung in NordrheinWestfalen bezogen auf den Mitgliederrückgang in Leichtathletik- bzw. Turnverbänden? Die Landesregierung respektiert, fördert und schützt die Autonomie der Sportorganisationen. Sie unterstützt den Landessportbund NRW und seine Mitgliedsorganisationen dabei, die Mitgliederentwicklung eigenverantwortlich positiv gestalten zu können. 3