LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5225 21.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1960 vom 25. Januar 2019 der Abgeordneten Wibke Brems und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4949 Wie sind die aktuellen Planungen zur Nachfolgenutzung des Kraftwerksstandortes Frimmersdorf? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem 1. Oktober 2017 produziert das Braunkohlenkraftwerk Frimmersdorf keinen Strom mehr. Die Blöcke P und Q befinden sich noch bis zum 1. Oktober 2021 in der Sicherheitsbereitschaft, danach wird das Kraftwerk endgültig stillgelegt. Konkrete Planungen, wie die bis zu ca. 160 Hektar großen Flächen in Zukunft genutzt werden sollen, liegen bisher nicht vor. Im Rahmen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZARR) wurden bereits unterschiedliche Ideen für eine Nachfolgenutzung vorgeschlagen: Von einer „Smart City GrevenbroichFrimmersdorf“ bis hin zu einem Standort für die Forschung zu (und Anwendung von) Baustoffrecycling. Überraschend ist, dass in dem Papier der ZARR „Eckpunkte eines Wirtschafts- und Strukturprogramms“1, mit welchem diese ihre Ideen für einen gelingenden Strukturwandel gegenüber der Kohlekommission aufgezeigt hat, die Pläne für den Standort nicht explizit erläutert werden. Die Nachnutzungspläne sollen vielmehr in einem „Masterplan Nordrevier“ konkretisiert werden. Vor dem Hintergrund, dass in weniger als drei Jahren das Kraftwerk stillgelegt sein wird, stellt sich jedoch die Frage, wann mit konkreten Planungen begonnen werden wird. Ein Vergleich mit den Planungen für die Nachfolgenutzung des Bergwerksstandortes Ibbenbüren zeigt, dass dort mit der „Schnittstelle Kohlekonversion“ dieser Prozess frühzeitiger angegangen wurde, als dies in Frimmersdorf geschehen ist. 1 http://rheinischesrevier.de/media/20181012_eckpunkte_strukturprogramm_rheinisches_zukunftsrevier_kleinere_aufloe sung_1.pdf Datum des Originals: 20.02.2019/Ausgegeben: 26.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5225 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1960 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Über welche Kenntnisse verfügt die Landesregierung in Bezug auf die Pläne des Kraftwerksbetreibers für die Betriebsflächen in Grevenbroich-Frimmersdorf für die Zeit nach dem 1. Oktober 2021? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne, auf den Flächen des heutigen Kraftwerksstandorts Grevenbroich-Frimmersdorf eine „Smart City“ oder ein Zentrum für die Erforschung zu und Anwendung von Baustoffrecycling zu errichten? Die Fragen 1 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Konversion des Kraftwerksstandortes Frimmersdorf ist eines der Projekte für das Rheinische Revier, das im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vom 26. Januar 2019 aufgeführt ist. Das Projekt soll im Rahmen des Zukunftsfeldes „Raum und Infrastruktur – Internationale Bau- und Technologieausstellung“ umgesetzt werden. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung nach derzeitiger Rechtslage für die unterschiedlichen Ebenen, auf die Gestaltung der Nachfolgenutzung der Betriebsflächen in Grevenbroich-Frimmersdorf Einfluss zu nehmen? (Bitte für die Stadt Grevenbroich, den Rhein-Kreis-Neuss, die Bezirksregierung Düsseldorf, die Zukunftsagentur Rheinisches Revier und die Landesregierung einzeln aufführen.) Der Standort ist sowohl im Flächennutzungsplan der Stadt Grevenbroich als auch im Regionalplan Düsseldorf als Kraftwerkstandort dargestellt. Diese Planinhalte können in den zuständigen Gremien der Stadt Grevenbroich beziehungsweise dem Regionalrat der Bezirksregierung Düsseldorf unter Beachtung des Landesentwicklungsplans geändert werden. Im Rahmen der Umsetzung des Förderkonzepts Rheinisches Zukunftsrevier sollen kurz-, mittel- und langfristig auch Maßnahmen der Flächenentwicklung unterstützt werden. 3. Wie bewertet die Landesregierung den Konkretisierungsgrad des Nachfolgenutzungskonzeptes im Vergleich zu den Planungen am Standort des Bergwerks Ibbenbüren vor dem Hintergrund, dass dort beispielsweise bereits vier Jahre vor dem absehbaren Ende der Steinkohleförderung ein umfassender Bürgerbeteiligungsprozess begonnen wurde? Die Kohleregion Ibbenbüren hat die Planungen zur Nachfolgenutzung der Bergbauflächen frühzeitig aufgenommen. Der Konversionsprozess wird dabei in regionaler Kooperation (Kreis Steinfurt sowie die Kommunen Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Mettingen, Recke und Westerkappeln) umgesetzt. Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige Umnutzung für die ehemaligen Bergbaustandorte. Der Planungsprozess ist dialogorientiert und erfolgt unter Beteiligung der regionalen Akteure sowie der Bürgerinnen und Bürger. Die Planungen zur Nachfolgenutzung der Bergbauflächen in der Kohleregion Ibbenbüren sind hiermit beispielhaft für erfolgreiche Konversionsprozesse. 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5225 Die Landesregierung befürwortet grundsätzlich die frühzeitige Klärung von planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die frühzeitige Organisation von Planungsprozessen und die inhaltliche Profilierung der Nachnutzung von Flächen durch die Kommunen und die Flächeneigentümer. Die Entwicklung von Flächen muss dabei die regionale Bedarfslage und eine regional abgestimmte Flächenentwicklungsstrategie zur Grundlage haben sowie dem Anspruch einer integrierten Raumentwicklung gerecht werden. Dies gilt auch für die Konversion des Kraftwerksstandortes Frimmersdorf. Angesichts der o. g. differenzierten Ansprüche an eine integrierte Raumentwicklung ist ein Vergleich der beiden Standortentwicklungen - auch im Hinblick auf die Zeitachse der Entwicklung – standortgerecht nicht möglich. 5. Von welchem Bedarf für u.a. Konzeption, Planung, Beteiligung, Vermarktung und Realisierung geht die Landesregierung bei der Nachfolgenutzung des Kraftwerksstandorts Grevenbroich-Frimmersdorf insgesamt aus? (Bitte von heute bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die ersten neuen Arbeitsplätze auf dem Gelände entstanden sind, angeben.) Der Finanzierungsbedarf für die Nachfolgenutzung des Kraftwerksstandortes GrevenbroichFrimmersdorf kann derzeit nicht belastbar benannt werden. Er ist insbesondere abhängig von den planerischen Grundlagen und den Standortanforderungen für eine künftige Nachfolgenutzung. 3