LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5231 21.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1928 vom 23. Januar 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4914 Der Innenminister Seehofer will keinen Bonn-Vertrag – Was unternimmt die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten und stellvertretenden CDUBundesvorsitzenden Armin Laschet, um einen „Bonn-Vertrag“ umzusetzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Koalitionsvertrag im Bund zwischen CDU, SPD und CSU sieht für die zukünftige Rolle der Bundesstadt Bonn einen sogenannten „Bonn-Vertrag“ vor. Wie der Bonner General-Anzeiger berichtete, hat das Kabinett der Landesregierung Anfang September 2018 vor diesem Hintergrund in einer auswärtigen Kabinettssitzung in Bonn u.a. beschlossen, noch im Jahr 2018 zusammen mit der Region und der Bundesregierung Gespräche aufzunehmen. Der Bonner Generalanzeiger berichtete am 22.01.2019 von einem Besuch des Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) bei der BSI in Bonn. Als auch für den BerlinUmzug zuständiger Innen- und Bauminister soll er geäußert haben, dass er für einen Vertrag des Bundes mit der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis „überhaupt keinen aktuellen Handlungsbedarf“ sehe. Des Weiteren soll er auf die Folgen des geplanten Kohleausstieges verwiesen und gesagt haben: „Wir überlegen derzeit: Wie können wir strukturschwache Regionen stärken?“ Er sei dafür, „Strukturpolitik aus Gesamtsicht“ zu machen und das Thema Bonn/Berlin“ nicht isoliert zu betrachten. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 1928 mit Schreiben vom 21. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Welche Beschlüsse des Landeskabinetts vom September 2018 zum Thema Bonn/Berlin sind bisher umgesetzt? Datum des Originals: 21.02.2019/Ausgegeben: 26.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 2. Drucksache 17/5231 Welche Erfolge hat die Landesregierung bisher für eine Umsetzung des Bundeskoalitionsvertrags hinsichtlich eines „Bonn-Vertrags“ erzielt? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet: Die Landesregierung ist am 4. September 2018 anlässlich des 70. Jahrestags der konstituierenden Sitzung des Parlamentarischen Rats im Museum König in Bonn zu einer auswärtigen Kabinettsitzung zusammengekommen. Neben einem Bekenntnis zum Berlin/Bonn-Gesetz hat sie vor allem das Positionspapier „Bundesstadt Bonn – Kompetenzzentrum für Deutschland“ als durch weitere Vorschläge der Region zu ergänzende Grundlage für die Verhandlungen zu einem „Bonn-Vertrag“ begrüßt und der Region zugesagt, sie in diesem Sinne bei den Gesprächen mit der Bundesregierung zu begleiten. Die Vorbereitungen der Region für Gespräche mit der Bundesregierung über einen „Bonn-Vertrag“ unter Beteiligung der Landesregierung sind noch nicht abgeschlossen. Das Projekt eines „Bonn-Vertrags“ ist dabei als eine Gemeinschaftsaufgabe der Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler / Neuwied und der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu sehen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die von der Presse zitierten Aussagen des Bundesinnenministers, für den im Bundeskoalitionsvertrag vorgesehenen „BonnVertrag“ „überhaupt keinen aktuellen Handlungsbedarf zu sehen“? Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält neben dem Bekenntnis zum BerlinBonn-Gesetz die Verabredung, dass der Bund mit der Region Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung („BonnVereinbarung“) schließen wird. Dazu befindet sich die Landesregierung seit dem Frühjahr 2018 in einem regelmäßigen und überparteilich organisierten Austausch mit Vertretern der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften der Region Bonn sowie der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Alles Weitere wird in den anstehenden Gesprächen der Region unter enger Einbeziehung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit der Bundesregierung zu erörtern sein. 4. Teilt die Landesregierung die bei Innenminister Seehofer offensichtlich vorhandene Auffassung, dass für das Thema „Bonn/Berlin“ deshalb kein Handlungsbedarf bestehe, weil ein Zusammenhang mit dem Braunkohleausstieg und den zu leistenden Strukturhilfen für das Rheinische Revier und einem „BonnVertrag“ mit Leistungen für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler besteht? Zwischen Strukturhilfen zur Bewältigung der Folgen einer beschleunigten Beendigung der Kohleverstromung und dem im Berliner Koalitionsvertrag zugesagten Abschluss eines „BonnVertrags“ gibt es auch nach Meinung des Bundesinnenministers keinen Zusammenhang. Beim „Bonn-Vertrag“ geht es darum, die auf der Grundlage des Berlin/Bonn-Gesetzes entwickelten spezifischen Kompetenzen und Stärken der Bundesstadt Bonn - vor allem als zweites bundespolitisches Zentrum, als internationaler und wichtigster deutscher UN-Standort, als herausragender Wissenschafts- und Kulturstandort sowie als führender Telekommunikations- und IT-Standort - gerade im nationalen Interesse zu erhalten und weiter auszubauen. Bei den vom Bund im Nachgang zum Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zugesagten Strukturhilfen geht es um Ausgleichsmaßnahmen für das Rheinische Revier und die vom Kohleausstieg betroffenen Standorte von Steinkohlekraftwerken in Nordrhein-Westfalen. 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 5. Drucksache 17/5231 Was wird die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten und stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden Armin Laschet an der Spitze unternehmen, um zusammen mit dem Land Rheinland-Pfalz, der Stadt Bonn und dem Rhein-SiegKreis für einen wirkungsvollen „Bonn-Vertrag“ zu sorgen und so eine weitere Rutschbahn von ministeriellen Arbeitsplätzen zu sorgen oder zumindest weitere Hilfen zu erreichen? Der „Bonn-Vertrag“ ist aufgrund des Einsatzes von Ministerpräsident Armin Laschet und der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Wir knüpfen an die bisherige konstruktive Zusammenarbeit in der Bonner Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Verhandlungen mit dem Bund unter Leitung von Oberbürgermeister Sridharan an und werden die Region Bonn weiterhin in enger Abstimmung mit allen Beteiligten bei der Vorbereitung und den Gesprächen mit dem Bund intensiv unterstützen. 3