LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5239 22.02.2019 Datum des Originals: 22.02.2019/Ausgegeben: 27.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1958 vom 25. Januar 2019 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/4946 SEK-Einsatz in Großeneder Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das „Westfalen-Blatt“1 berichtete am 31.01.2018 über einen SEK-Einsatz auf einem Bauernhof in Borgentreich-Großeneder. Demnach lagen gegen einen 25-jährigen Borgentreicher, welcher angeblich der „Reichsbürger“-Szene nahestehen soll, zwei Haftbefehle vor. Schon kurz nach dem Einsatz kamen Fragen2 zu dessen Verhältnismäßigkeit auf. Auch die genauen Hintergründe blieben unklar. Im „Sat.1-Frühstücksfernsehen“3 wurde am 04.07.2018 der Einsatz des SEK nachgestellt und erwähnt, dass nur die Aussage einer einzigen Person zum Anlass genommen wurde, den Hof zu stürmen, den Hofhund zu erschießen und sogar eine unschuldige Mitbewohnerin während der Durchsuchung minutenlang bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und nur leicht bekleidet auf dem Boden zu fixieren. 1 http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Hoexter/Borgentreich/3153960-Verdacht-gegen- Reichsbuerger-SEK-durchsucht-Gehoeft-in-Borgentreich-nach-Waffen-Polizei-erschiesst-bei- Einsatz-Kampfhund 2 https://www.radiohochstift.de/nachrichten/paderborn-hoexter/detailansicht/uebertriebenersek -einsatz.html 3 https://www.youtube.com/watch?v=ZtV1Qrm5YQE LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5239 2 Am 19.09.2018 berichtet „Radio Hochstift“4 über die Einstellung der Ermittlungen zu dem anscheinend unverhältnismäßigen Polizei-Einsatz/SEK-Einsatz. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1958 mit Schreiben vom 22. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Rechtfertigt die Aussage einer einzigen Person einen solch folgenschweren SEK- Einsatz, ohne im Vorfeld weitere Ermittlungen, insbesondere zu der Glaubwürdigkeit der Zeugin, durchzuführen? Am 22.11.2017 hat die Staatsanwaltschaft Paderborn auf Anregung der Kreispolizeibehörde Höxter beim Amtsgericht Paderborn den Erlass einer Durchsuchungsanordnung für die Wohnräume des Beschuldigten wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes einer Langwaffe nebst Munition bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Paderborn beantragt. Die Durchsuchung wurde antragsgemäß durch richterlichen Beschluss vom 23.11.2017 angeordnet. Der Beschluss wurde am 31.01.2018 von der Kreispolizeibehörde Höxter vollstreckt. Der Einsatz von Kräften der Spezialeinheiten war im Kontext der vorliegenden Erkenntnislage notwendig, das taktische Vorgehen lageangemessen. Unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes konnte durch den Einsatz dieser Kräfte unverzüglich die Sicherheit aller am Einsatzort anwesenden Personen hergestellt werden. 2. Handelte es sich bei dem erschossenen Hofhund tatsächlich um einen gefährlichen Kampfhund im Sinne des Landeshundegesetzes? Bei dem getöteten Hund handelte es sich um ein Tier der Rasse Dogo Argentino. Dieser gehört zu den „Hunden bestimmter Rassen“ gemäß § 10 Absatz 1 Landeshundegesetz - LHundG NRW. 3. Ist es zutreffend, dass letztlich eine unbeteiligte Mitbewohnerin des Bauernhofes bei Minusgraden ohne schützende Winterkleidung gezwungen wurde, sich minutenlang im Freien auf den Boden zu legen? Bei der in Rede stehenden „Mitbewohnerin“ des Bauernhofes handelte es sich um eine von fünf Personen, die im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen am Einsatzort angetroffen wurden. Sie lief den eingesetzten Kräften der Spezialeinheiten vor dem Haus in Schlafkleidung entgegen und wurde durch diese zunächst am Boden fixiert. Anschließend wurde sie in einen sicheren Bereich verbracht. Eine Nachführung von Winterkleidung oder Decken war aus einsatztaktischen Gründen zunächst nicht möglich. Dies wurde nach Sicherung des Hauses unverzüglich nachgeholt. Durch einen Pressevertreter wurde im Nachgang des Einsatzes der Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens zum Nachteil der betreffenden Frau geäußert. Der Sachverhalt wurde daher der Staatsanwaltschaft Paderborn zur rechtlichen Würdigung übersandt, die kein 4 https://www.radiohochstift.de/nachrichten/paderborn-hoexter/detailansicht/ermittlungennach -sek-einsatz-eingestellt.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5239 3 Ermittlungsverfahren gegen die eingesetzten Polizeibeamten einleitete. Eine Anzeigenerstattung der Betroffenen erfolgte ebenfalls nicht. 4. Aus welchen Gründen wurden die Ermittlungen nach dem SEK-Einsatz eingestellt? Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da im Rahmen der Durchsuchung keine verbotenen Waffen oder Munition aufgefunden wurden. Es wurden aber Patronenhülsen verschiedener Kaliber, ein Projektil, der Lauf einer Softair- Waffe sowie Hanfsamen sichergestellt. Eine strafrechtliche Relevanz hat sich daraus nicht ergeben. 5. Sind für diesen offensichtlich ungerechtfertigten und unangemessen harten Einsatz bereits personelle Konsequenzen erfolgt? Ich verweise auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 3.