LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5242 22.02.2019 Datum des Originals: 22.02.2019/Ausgegeben: 27.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1931 vom 23. Januar 2019 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/4917 Digitale Schulbücher – Wie frei werden unsere Schulen ab 2023 sein? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen erprobt das digitale Schulbuch BioBook NRW als Instrument zum multimedialen Lernen. Das digitalisierte Buch wurde vom FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht in Zusammenarbeit mit der Medienberatung NRW entwickelt. Der Prototyp hat den Digita-Preis erhalten, wobei das IBI – Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft – den Wettbewerb um „Digita“ organisiert und ausrichtet. Aus finanziellen Gründen wurde der Preis allerdings ausgesetzt. Alle Schulen in NRW haben ab sofort die Gelegenheit, das BioBook NRW bis 2023 kostenfrei zu erproben. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1931 mit Schreiben vom 22. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann wurde das BioBook NRW offiziell eingeführt? (Gebeten wird auch um Auskunft über erstmalige Einsetzung an den sogenannten Pilotschulen.) Im Rahmen der Auftaktkonferenz »Digitaloffensive Schule NRW« im Regierungsbezirk Köln am 28.06.2018 wurde das multimediale Schulbuch „BioBook NRW“ erstmalig der Öffentlichkeit präsentiert. Mit Datum von 21.06.2018 wurde das „BioBook NRW“ für die 5./6. Klassen an Gymnasien und Realschulen zugelassen. Der erstmalige Einsatz an Pilotschulen erfolgte im Schuljahr 2015/16. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5242 2 2. An welchen Schulen wird das BioBook derzeit eingesetzt und in welchem Umfang? (Gebeten wird um eine Auflistung nach Schule und Jahrgangsstufe und der Nutzungsdauer.) Derzeit haben sich 203 Gymnasien und 15 Realschulen registrieren lassen und haben damit einen Zugang zum „BioBook NRW“. Es kann seitens des MSB keine Aussage dazu getroffen werden, ob das „BioBook NRW“ von der jeweiligen Schule als Leitmedium oder lediglich ergänzend eingesetzt wird. Dies liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Schule und wird nicht erhoben. 3. Welche didaktischen und pädagogischen Gütesiegel haben diese digitalen Schulbücher erhalten, sodass der unterrichtliche Einsatz bedenkenlos stattfinden kann? Beim „BioBook NRW“ und beim „mBook Gemeinsames Lernen“ handelt es sich um zugelassene Lernmittel. Die Voraussetzungen dafür, dass ein Lernmittel zugelassen ist regelt der RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 03.12.2003. Danach müssen Lernmittel u.a. den Richtlinien, Lehrplänen und weiteren Unterrichtsvorgaben entsprechen, Kinder ganzheitlich ansprechen und individuelle Lernwege eröffnen, entdeckendes Lernen und selbstständiges Arbeiten durch methodische und mediale Vielfalt fördern, auf dem Stand der Fachwissenschaften sein, mit der verfassungsmäßigen Ordnung und den rechtlichen Vorgaben für die Schulen vereinbar sein. Die Zulassung erfolgt dabei auf einem von drei verschiedenen Wegen (pauschale Zulassung, Zulassung im vereinfachten Verfahren und Zulassung im Gutachterverfahren). Das Schulministerium legt jeweils für die einzelnen Fächer der Schulformen den Zulassungsweg fest. Die vorliegenden Lernmittel wurden im Rahmen eines Gutachterverfahrens (zwei Gutachten) zugelassen. Der unterrichtliche Einsatz ist somit bedenkenlos. 4. Welche Kosten werden über 2023 hinaus für nordrhein-westfälische Schulen bei Einsatz der digitalen Schulbücher entstehen? (Gebeten wird um Auskunft über bindende Verträge.)? Die Schulen können das „BioBook NRW“ bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 und das „mBook Gemeinsames Lernen“ bis zum 31.12.2025 kostenfrei nutzen. Welche Kosten für die Schulen im Anschluss daran entstehen, ist noch nicht abzusehen. 5. Welche Maßnahmen und Anreize plant die Landesregierung zur Etablierung der digitalen Schulbücher? Über eine Implementierungskampagne erhalten Lehrkräfte Unterstützungsangebote zum Einsatz des „mBook Geschichte Gemeinsames Lernen“ im Unterricht sowie weitergehende Informationen.