LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5243 22.02.2019 Datum des Originals: 22.02.2019/Ausgegeben: 27.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1945 vom 24. Januar 2019 des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD Drucksache 17/4933 Hinkt der OGS Ausbau in NRWs Großstädten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ausbau des offenen Ganztags ist eine zentrale Aufgabe für unser Bundesland und eine Herausforderung für unsere Kommunen. Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird sogar ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in deutschen Grundschulen bis 2025 angestrebt. Um der hohen Nachfrage zu begegnen müssen in den Kommunen noch viele Plätze geschaffen werden. Dabei unterstützt das Land NRW die Kommunen finanziell beim Ausbau ihrer Kapazitäten im OGS Bereich. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1945 mit Schreiben vom 22. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie viele OGS-Plätze sind laut Regierungspräsidien in den NRW-Großstädten im Schuljahr 2018/2019 entstanden? Großstädte= Städte über 100.000 Einwohner/innen Stadt OGS Platzzahl (Stichtag : 15.10.2018) gesamt Davon mehr + oder weniger – im Vergleich zum Schuljahr 2017/2018 Aachen 5210 58 Bergisch Gladbach 2886 156 Bielefeld 7004 409 Bochum 5155 99 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5243 2 Bonn 8087 246 Bottrop 2775 35 Dortmund 10950 360 Duisburg 5.974 252 Düsseldorf 14.655 483 Essen 9.549 -263 Gelsenkirchen 3216 20 Hagen 2203 18 Hamm 2773 72 Herne 2454 101 Krefeld 3.113 156 Köln 29707 787 Leverkusen 4525 111 Moers 1.750 46 Mönchengladbach 2.135 143 Mülheim 2.458 -11 Münster 5812 267 Neuss 3.476 145 Oberhausen 4.738 276 Paderborn 2369 193 Recklinghausen 2142 -21 Remscheid 2.376 -8 Siegen 1057 98 Solingen 2.310 33 Wuppertal 4.633 108 2. Welche Kommunen haben Fördermittel für den OGS-Ausbau zurückzahlen müssen und in welcher Höhe (je Kommune)? In den vergangen Jahren stellte das Land den Schulträgern Mittel für folgende Platzzahlen zur Verfügung: o 2017/2018: 307.600 o 2018/2019: 315.600 o 2019/2020: 323.100 Plätze. Auf Grundlage der Bedarfsmeldung zum 31.3. eines Kalenderjahres werden den Schulträgern die beantragten Mittel zugewiesen. Zum Stichtag 15.10. wird anhand der tatsächlich vorhandenen Schülerzahl eine Nachsteuerung oder Rückerstattung der zugewiesenen Mittel vorgenommen. Nach Prüfung der von den Schulträgern vorgelegten Verwendungsnachweise gab es in Gelsenkirchen im Schuljahr 2017/2018 eine Rückforderung in Höhe von 14.863,58 Euro.