LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5247 22.02.2019 Datum des Originals: 22.02.2019/Ausgegeben: 27.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1978 vom 31. Januar 2019 der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Roger Beckamp und Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/4971 Massenschlägerei in Köln-Meschenich in der Silvesternacht 2018/2019 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Silvesternacht 2018/2019 kam es in Köln-Meschenich zu einer Massenschlägerei zwischen 50 Personen. Insgesamt waren laut Medienberichten 20 Einsatzwagen und eine Einsatzhundertschaft vor Ort im Einsatz. Bei den Kontrahenten soll es sich um Teilnehmer von zwei unterschiedlichen Silvesterpartys handeln1. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1978 mit Schreiben vom 22. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Polizisten waren genau im Einsatz? Insgesamt waren 91 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte eingesetzt. 2. In welchem Umfang wurden Polizisten und Dritte bei diesem Einsatz verletzt? Durch Widerstandshandlungen erlitt ein Polizeibeamter eine Prellung an einem Fingerknöchel sowie - wie auch ein weiterer Polizeivollzugsbeamter - eine durch den von der Polizei veranlassten Einsatz von Pfefferspray bedingte Schleimhautreizung. Beide Beamten verblieben dienstfähig. Ein irakischer Staatsangehöriger, der Widerstand gegen einschreitende Polizeibeamte geleistet hatte, klagte im Nachgang über Schmerzen im Bauchbereich, die er durch Schläge eines unbekannten Tatverdächtigen im Rahmen einer vorausgegangenen körperlichen 1 https://www.express.de/koeln/silvester-in-koeln-massenschlaegerei-mit-50-personen---frau-auftoilette -vergewaltigt-31811418 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5247 2 Auseinandersetzung erlitten hatte. Zudem klagte er über eine Augenreizung aufgrund des gegen ihn eingesetzten Pfeffersprays. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Über seinen aktuellen Gesundheitszustand liegen keine Informationen vor. 3. Welche Strafverfahren wurden aufgrund des Einsatzes eingeleitet? Bitte nach Art und Anzahl der Straftatbestände aufschlüsseln. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung gegen drei namentlich bekannte und eine derzeit noch nicht bestimmbare Anzahl unbekannter Tatverdächtiger ein. Gegen zwei der bekannten Tatverdächtigen wurde zudem ein gesondertes Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wurde wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung gegen mehrere, derzeit unbekannte Tatverdächtige eingeleitet. 4. In welchem Umfang waren die mutmaßlichen Täter bereits polizeibekannt? Einer der drei namentlich bekannten Beschuldigten ist wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, ein weiterer wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. 5. Welchen Hintergrund hatten die mutmaßlichen Täter in Bezug auf Religion, Nationalität und Kulturkreis? Alle bislang ermittelten Beschuldigten und Geschädigten haben die irakische Staatsangehörigkeit. Angaben zur Religions- bzw. Kulturkreiszugehörigkeit werden nicht erhoben.