LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5248 22.02.2019 Datum des Originals: 20.02.2019/Ausgegeben: 27.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1954 vom 25. Januar 2019 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/4942 Schwimmbäder-Schließungen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines Presseartikels der „Zeit“ vom 29.07.2018 wurden im letzten Jahr mindestens acht Schwimmbäder in Nordrhein-Westfalen geschlossen, 19 weitere waren von einer Schließung bedroht. Nach Aussage der Bundesregierung seien die Länder federführend für den Erhalt von Schwimmbädern verantwortlich. Sie müssten die Kommunen mit eigenen Programmen unterstützen, um weitere Schließungen von Schwimmbädern zu verhindern.1 Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 1954 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele tatsächliche Schließungen von Schwimmbädern gab es im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen? (bitte aufschlüsseln nach Name und Ort des Schwimmbades, sowie Grund der Schließung) Die Schwimmbäder in Nordrhein-Westfalen befinden sich in der Trägerschaft der Kommunen, von Sportvereinen oder in privater Hand. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung keine Daten über die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 tatsächlich geschlossenen Schwimmbäder vor. 2. Wie viele Schwimmbäder sind in Nordrhein-Westfalen sanierungsbedürftig? (bitte aufschlüsseln nach Name und Ort des Schwimmbades) 1 https://www.zeit.de/gesellschaft/2018-07/schwimmbaeder-geschlossen-bund-schwimmer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5248 2 Im Rahmen der in 2016 durchgeführten Untersuchung der Forschungsstelle „Kommunale Sportentwicklungsplanung“ der Bergischen Universität Wuppertal zum Investitionsrückstand an Bädern in Nordrhein-Westfalen haben die kommunalen Fachvertreter bei rund 30 Prozent der 1.100 dokumentierten Bäder einen nennenswerten bzw. gravierenden Investitionsrückstand diagnostiziert. Eine Aufschlüsselung nach Name und Ort der entsprechenden Schwimmbäder liegt der Landesregierung nicht vor. 3. Inwieweit wird das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ den Erhalt von Schwimmbädern sicherstellen? Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ richtet sich vor allem an Sportstätten und Schwimmbäder in der Trägerschaft von Sportvereinen und –verbänden. Dies bedeutet, dass diese Schwimmbäder im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ energetisch saniert und modernisiert werden können. 4. Welche weiteren Programme hat die Landesregierung für den Erhalt von Schwimmbädern verabschiedet? Derzeit stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen verschiedene Programme und pauschalierte Zuweisungen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für die Modernisierung und Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung. Nach dem GFG erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände jährlich Zuweisungen des Landes in Form der Sportpauschale insbesondere für Baumaßnahmen an Sportstätten, die der Deckung des allgemeinen sportlichen Bedarfs dienen, also auch für den Bau und den Erhalt von Schwimmbädern. Die Sportpauschale wird im Jahr 2019 auf rund 56 Mio. Euro erhöht (2018: ca. 53 Mio. Euro). Darüber hinaus sind die ebenfalls jährlich zugewiesenen Mittel der Schulpauschale/ Bildungspauschale investiv und konsumtiv für den Schulsport einsetzbar, so z. B. für Lehrschwimmbecken oder Schwimmbäder, soweit sie für den Schulsport genutzt werden. Die Schulpauschale/ Bildungspauschale wird im Jahr 2019 um 50 Mio. Euro auf rund 659 Mio. Euro erhöht. Seit 2018 können die Mittel der Sportpauschale, der Schulpauschale/ Bildungspauschale und der Allgemeinen Investitionspauschale im Rahmen einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung in den jeweils vorgesehenen Bereichen eingesetzt werden. Darüber hinaus stehen den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ insgesamt 2 Mrd. Euro (bis 2020) zur Verfügung, auch für Schwimmbäder, die sich auf dem Schulgelände befinden. Die Kommunen können darüber hinaus auch die Mittel nach dem 1. und 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes für investive Maßnahmen in den kommunalen Schwimmbädern bzw. den schulischen Lehrschwimmbecken nutzen. Aus diesen beiden Teilprogrammen stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen über den jeweiligen Förderzeitraum insgesamt rund 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung.