LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5258 22.02.2019 Datum des Originals: 22.02.2019/Ausgegeben: 27.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1957 vom 23. Januar 2019 des Abgeordneten Thomas Röckemann und Andreas Keith AfD Drucksache 17/4945 Sexualisierte Gewalt im Sport Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahren berichten Medien immer wieder von (sexualisierter) Gewalt gegen minderjährige Sportler und Athleten.12 In dem Bericht der Studie „Safe Sport“ der Deutschen Sportjugend (dsj) ist zu lesen, dass rund 37% der Befragten aus 128 Sportarten und 57 Sportverbänden Opfer solcher Übergriffe geworden sind.3 Auffallend ist, dass bereits in der 2010 abgegebenen „Münchner Erklärung“ des DOSB diese Missstände angesprochen wurden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1957 mit Schreiben vom 22. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, der Ministerin für Schule und Bildung, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie dem Minister der Justiz beantwortet. 1 https://www.deutschlandfunk.de/sexualisierte-gewalt-im-fussball-potentielle-raeumefuer .1346.de.html?dram:article_id=434175 2 https://www.deutschlandfunk.de/sexueller-missbrauch-im-turnen-schwer-darueber-zusprechen .1346.de.html?dram:article_id=423018 3https://www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Handlungsfelder/Praevention_Intervention/sexuali sierte_Gewalt/SafeSport-Ergebnisbericht_23.11.2016-Final.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5258 2 1. Wie viele Straftaten von (sexualisierter) Gewalt mit Bezug „Sport“ wurden in den letzten zehn Jahren registriert? (bitte Aufschlüsselung nach Jahr, Art der Straf tat, Alter der Opfer, Geschlecht der Opfer, Alter der Täter, Geschlecht der Täter, Sportart/-bereich) Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. In der PKS werden keine Informationen darüber erfasst, ob eine Straftat im Kontext „Sport“ begangen wurde. Die Beantwortung der Frage ist aus diesem Grunde nicht möglich. 2. Wie hoch wird die Dunkelziffer dabei geschätzt? Ein Dunkelfeld ist auch bei Straftaten „sexualisierte Gewalt“ anzunehmen, kann aber nicht valide eingeschätzt werden. Auch deshalb führt das Ministerium des Innern gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eine Bevölkerungsbefragung zu „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“ durch, die auch das Themenfeld „sexualisierte Gewalt“ beinhaltet. 3. Welche Instrumente, Gesetze, Initiativen und Projekte brachte die Landesregierung in den letzten zehn Jahren auf den Weg, um (sexualisierter) Gewalt im Sport vorzubeugen bzw. diese zu bekämpfen? (bitte Aufschlüsselung nach Name der Initiative, Partnerorganisationen, Beginn- und Auslaufdatum der Initiative/des Projekts, Haushaltstitel, Gesamtfördermenge) Die Landesregierung unterstützt den Landessportbund Nordrhein- Westfalen (LSB NRW) bei der Umsetzung des Landesprogramms „Mehr Chancen für Mädchen und Frauen im Sport“. Das Landesprogramm enthält unterschiedliche Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport. Weiterhin unterstützt die Landesregierung die Förderung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen über das Vereinsberatungssystem des LSB NRW mit Landesmitteln. Die Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2008 bis 2018 mit ca. 400.000 Euro unter- stützt. Die Kampagne „Schweigen schützt die Falschen“ unterstützt seit 2007 die Sport- , Kreis- und Stadtsportbünde mit konkreten Hilfestellun- gen und Informationsmaterialien. Die bis 2012 laufenden Präventionsmaßnahmen des LSB NRW wurden in einem „10-Punkte- Aktionsprogramm zur Prävention von sexueller Gewalt im Sport“ gebündelt und durch einen Qualifizierungsbaustein "Prävention und Intervention sexueller Gewalt im Sport" der Lizenzausbildungen des LSB NRW ergänzt. Darüber hinaus gründete der LSB NRW im Jahr 2013 das „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“, um alle Initiativen und Programme in der direkten Beratung, Unterstützung und Qualifizierung der Mitgliedsorganisationen und ihrer Vereine zu bündeln. In den Jahren 2014 bis 2018 wurden Materialien und Handlungsleitfäden für Vereine, Bünde und Verbände entwickelt und das Präventionstheaterstück „Anne Tore sind wir stark“ für Kinder zwischen 8-12 Jahren erarbeitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5258 3 Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt die konsequente Umsetzung der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“. Die Handreichung „Sexualisierte Gewalt“ der Bezirksregierung Arnsberg und der Notfall- ordner „Hinsehen und Handeln“ des Ministeriums für Schule und Bildung sind wesentliche Bestandteile, um sich im schulischen Bereich gegen jede Form des sexuellen Missbrauchs zu stellen. Darüber hinaus gehört es gemäß 2.4.1 Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 03.05.2017 zu den Aufgaben der Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement, die Schulaufsicht bei der Durchführung von Schulleitungsdienstbesprechungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Das Projekt „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“ hat in seiner dritten Projektphase mehrere neue Schwerpunkte erhalten, darunter auch den Sport. Zu den Zielen dieses Projekts gehören zum Beispiel die Förderung der Sensibilität und Handlungssicherheit der Lehrkräfte sowie die Verankerung der Antidiskriminierungsarbeit als Querschnittsaufgabe in verschiedenen Bereichen der Schule. In diesem Kontext ist geplant, themenbezogene Workshops für die Beraterinnen und Berater im Schulsport anzubieten. Die Polizei Nordrhein-Westfalen unterstützt Veranstaltungen anderer Präventionsträger, darunter auch Veranstaltungen zum Thema (sexualisierte) Gewalt im Sport, mit Informationen, die Sorgeberechtigten und Verantwortlichen im Sport helfen, einen sexuellen Missbrauch sowie Strategien von Täterinnen und Tätern zu erkennen. Darüber hinaus for- dert die Polizei Nordrhein-Westfalen mit der Kampagne „Missbrauch verhindern“ Bürgerinnen und Bürger zur Anzeigenerstattung auf und benennt Opfer- und Hilfeeinrichtungen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, die betroffenen Frauen und Mädchen Rat und Unterstützung bieten. Auch die 58 landesgeförderten allgemeinen Frauenberatungsstellen stehen in Gewaltfragen als Ansprechpartner zur Verfügung (Förderprogramme im Bereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“; Einzelplan 08, Kapitel 08 300, Titel 684 61; jährlich wiederkehrende Projektförderung von allgemeinen Frauenberatungs- stellen seit 1986 mit einem Gesamtfördervolumen von rund 5 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr; jährlich wiederkehrende Projektförderung von Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt seit 1997 mit einem Gesamtfördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr). Darüber hinaus fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Ausbildung von Sportübungsleiterinnen für Kurse in „Selbstbehauptung/Selbstverteidigung“ beim LSB NRW im Hinblick auf Mädchen, Seniorinnen, Frauen mit Behinderungen sowie Geflüchtete und Frauen und Mädchen mit Zuwanderungsgeschichte (Förderung seit 1996, jährlich wiederkehrende Projektförderung, im Haushaltsjahr 2018: 23.000 EU- RO). Im Rahmen der Erstellung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Jungen, Männer und LSBTTI werden auch die Themenfelder sexualisierte Gewalt sowie Gewalt in der Öffentlichkeit und Freizeit erörtert. Rat und Unterstützung für lesbische, schwule oder transgeschlechtliche Menschen, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden, bietet auch die vom Land geförderte Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5258 4 4. Welche Anzeige- bzw. Melde-Möglichkeiten gibt es für diesen Bereich außer denen von Polizei und Staatsanwaltschaften? Vereine und Mitgliedorganisationen haben die Möglichkeit, sich beim Landessportbund, den Fachverbänden sowie den Stadt- und Kreissportbünden) beraten zu lassen. Die Fachverbände und der Landessportbund verfügen dabei über eigene Regularien zum Ausschluss beziehungsweise Lizenzentzug nach einer Verurteilung von Täterinnen und Tätern. Neben der Anzeigemöglichkeit bei den Polizeibehörden und den Staatsanwaltschaften können Strafanzeigen auch bei den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Strafprozessordnung). 5. Gab es Projekte oder Maßnahmen, die auf Grund schlechter Umsetzung, Mittelveruntreuung oder anderer Vergehen eingestellt werden mussten oder deren Förderung zurückgefordert wurde? Es wurden keine von der Landesregierung mit Sportfördermitteln geförderten Projekte zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport beendet.