LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5259 25.02.2019 Datum des Originals: 25.02.2019/Ausgegeben: 28.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1971 vom 25. Januar 2019 der Abgeordneten Anja Butschkau SPD Drucksache 17/4962 Wie viele Kinder leben in Dortmund in Armut? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DSKB) leben rund 4,4 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. Oftmals sind die Eltern der Kinder in prekären Beschäftigungsverhältnissen oder sogar erwerbslos. Arme Kinder haben auch immer arme Eltern! In Deutschland werden Kinder als „arm“ definiert, die in einem Haushalt leben, der staatliche Grundsicherungsleistungen empfängt. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung ist die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden und Familien mit mehr als zwei Kindern dabei besonders hoch. Arme Kinder sind in ihrer Schullaufbahn benachteiligt. Ihnen fehlt eine adäquate Schulausstattung, die viel zu häufig nur aus gebrauchten Materialien besteht. Wenn sie ein Frühstück dabei haben, ist dies selten eine ausgewogene und gesunde Mahlzeit. Auch die Kosten für das Mittagessen können sich viele dieser Familien nicht leisten. Darüber hinaus können die Kinder an sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten nicht teilnehmen, wodurch sie Nachteile haben und teils ausgegrenzt werden. Die Benachteiligung zieht sich wie ein roter Faden auch durch andere Lebensbereiche, so dass die soziale Herkunft der Kinder ihre persönliche Entwicklung und die gesellschaftliche Teilhabe erschwert. Von einer Chancengleichheit im Sinne gerechter Startbedingungen für das Leben kann hier keine Rede sein. Der DSKB weist daher zurecht seit Jahren darauf hin, dass das Einkommen zwar eine Schlüsselrolle bei der Bewertung von „Armut“ spielt, darüber hinaus aber die daraus folgenden mangelnden Möglichkeiten in den Lebensbereichen „Bildung“, „Arbeit“, „Wohnen“, „Gesundheit“, „Freizeit“ und „soziale Netzwerke“ das wahre Ausmaß der Kinderarmut ausmachen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5259 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1971 mit Schreiben vom 25. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie hat sich die Kinderarmut in Dortmund in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Jährliche Aufschlüsselung) 2. Wie viele Kinder sind in Dortmund von Kinderarmut bedroht? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Absolute Zahlen sowie die Mindestsicherungsquote und ihre Entwicklung in den letzten zehn Jahren für die Stadt Dortmund ergeben sich aus den beigefügten tabellarischen Übersichten (Anlagen 1 und 2). 3. Welche Folgen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für das Leben armer bzw. armutsgefährdeter Kinder? Kinderarmut kann die Entwicklungschancen von Kindern nachhaltig einschränken. Das betrifft insbesondere ihren Zugang zu Teilhabe und Bildung. Ziel der Landesregierung ist es deshalb, Chancengerechtigkeit und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern. 4. In welchem Umfang wurden in den letzten 10 Jahren Fördermittel zur Bekämpfung der Kinderarmut abgerufen? (Bitte nach Förderprogramm/-maßnahme, geförderten Projekten/Einrich-tungen, Fördersumme und Zahl der durch die jeweilige Förderung erreichten Kinder und Jugendlichen aufgeschlüsselt) Die Stadt Dortmund ist seit 2012 eine von insgesamt 40 Modellkommunen des Programms „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“). In den Jahren 2012 - 2018 hat die Stadt Dortmund Zuwendungen in Höhe von insgesamt 151.501,94 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten. Die Mittel wurden in der aktuellen ESF-Förder-periode zur Finanzierung einer Personalstelle eingesetzt, die die ämterund dezernatsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung der Projektziele der Stadt koordiniert. Erst seit 2018 werden überhaupt Landesmittel bereitgestellt, um konkrete Maßnahmen zum Schließen von Lücken in kommunalen Präventionsketten zu bezuschussen (Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70). Die Stadt Dortmund hat für die Durchführung einer Maßnahme im Jahr 2018 die Förderhöchstsumme i.H.v. von 35.000 Euro abgerufen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5259 3 Mit Fördermöglichkeiten des ESF wurden durch den Aufruf „Starke Quartiere - starke Menschen“ (SQsM) Mittel aus der Stadt Dortmund für insgesamt 3 Projekte abgerufen, bei denen das Jugendamt in Dortmund Antragsteller war. Für das Projekt „Familien Info Points für Familien im Sozialraum“ wurde für den Zeitraum vom 1. Juni 2017 bis zum 30.September 2019 eine Zuwendung mit einer Gesamtsumme in Höhe von 267.540 Euro bewilligt. Maßnahmeträger ist die Katholische Bildungsstätte. Weiterhin wurde für das Projekt „Jugendliche vor Ort in pädiatrischen Praxen“ für den Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 eine Zuwendung mit einer Gesamtsumme in Höhe von 219.765 Euro bewilligt. Maßnahmeträger ist das Kinderschutzzentrum. Des Weiteren wurde für das Projekt „Return - Tagesstruktur für Jugendliche zur Reintegration in das Fördersystem“ der Stadt Dortmund für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Januar 2020 eine Zuwendung mit einer Gesamtsumme in Höhe von 356.720 Euro bewilligt. Maßnahmeträger ist eine Streetwork-Einrichtung in der Leopoldstraße. Die konkrete Anzahl der mit der Förderung erreichten Kinder liegt zu den genannten Projekten nicht vor. Seit dem Jahr 2015 finanziert das Land Nordrhein-Westfalen mit jährlich rd. 47,7 Mio. Euro das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“. Mit den bereitgestellten Mitteln werden die Kommunen bei der sozialraumorientierten Jugend- und Sozialarbeit unterstützt. Hauptaufgabe der eingesetzten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater ist die Vermittlung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, um die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung zu forcieren sowie Bildungsarmut und soziale Exklusion zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Das Landesprogramm, an dem alle nordrhein-westfälischen Kommunen partizipieren, gilt damit als ein Baustein für die gesellschaftliche Integration von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Dortmund erhält alljährlich mit 2.661.798,82 Euro den maximalen Förderbetrag aus dem Landesprogramm. Mit den Mitteln wurden im Jahr 2017 insgesamt rd. 100 Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater mitfinanziert, die an insgesamt 76 Schul- und Bildungseinrichtungen der Stadt Dortmund eingesetzt waren. Im Rahmen des Programms „NRW hält zusammen…für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ wurden in der Stadt Dortmund in den Jahren 2015 - 2017 fünf Projekte aus Landesmitteln gefördert. Für alle Projekte gilt, dass die durch die jeweilige Förderung zahlenmäßig konkret erreichten Kinder und Jugendlichen in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beziffert werden kann. Für das Projekt „Brücken in Ausbildung, Vorbereitung Ausbildungspakt Westerfilde“ wurde für die Zeit vom 14. Juli 2015 bis 30. September 2017 eine Zuwendung in Höhe von 88.547,40 Euro bewilligt. Antragsteller des Projektes war der Verein schul.inn.do e.V., Projektstandort der Stadtteil Westerfilde im Stadtbezirk Mengede. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5259 4 Weiterhin wurde für das Projekt „BiA - Brücken in Ausbildung - aufsuchende Begleitung der sozialen und beruflichen Integration junger Menschen U15 innerhalb von Bedarfsgemeinschaften“ der Stadt Dortmund für die Zeit vom 1. September 2015 bis 31. August 2017 eine Zuwendung in Höhe von 118.580,53 Euro bewilligt. Das Projekt „Schritt - Weise für Chancengleichheit“ der Stadt Dortmund wurde in der Zeit vom 1. September 2016 bis 30. September 2017 mit einer Gesamtsumme von 81.524,80 Euro durch das oben genannte Programm gefördert. Für das Projekt „Freizeitpädagogisches Angebot für Kinder und Jugendliche aus Südosteuropa“ wurde für die Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 31.Dezember 2017 eine Zuwendung in Höhe von 101.400 Euro bewilligt. Antragsteller des Projekts war die AWO Bezirk Westliches Westfalen. Weiterhin wurde das Projekt „Verkehrssicherheit für Kinder aus Flüchtlingsfamilien“ des ADFC Dortmund e.V. in der Zeit vom 1.Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 mit einer Summe von 20.878,68 Euro gefördert. Über den Programmaufruf „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ werden durch die Stadt Dortmund ESF- und Landes-mittel für insgesamt zwei Projekte abgerufen. Für die Maßnahme „Familien eine Stimme geben - Kita Sozialarbeit“ wurde der Stadt Dortmund für die Zeit vom 1.Oktober 2018 bis 15. Dezember 2020 eine Zuwendungssumme in Höhe von 277.344 Euro bewilligt. Beteiligte Träger sind der Deutsche Kinderschutzbund Dortmund sowie Kitas in unterschiedlicher Trägerschaft. Für das Projekt „Eltern werden und die Welt steht Kopf“ wurde der Stadt Dortmund eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 229.200 Euro für die Zeit vom 1.Dezember 2018 bis 31.Dezember 2020 bewilligt. Beteiligter Träger ist das Mütterzentrum Dortmund e.V. 5. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen erwägt die Landesregierung, um die Kinderarmut in Dortmund zu senken? Die Landesregierung wird Prävention (zur Bekämpfung der negativen Folgen von Kinderarmut) flächendeckend und nachhaltig stärken. Der Haushalt 2019 enthält für den Aufbau kommunaler Präventionsketten zusätzliche Mittel in Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70. Der Aufbau kommunaler Präventionsketten kann sich erst mittel- und langfristig auf die Entwicklung der Kinderarmutsquote auswirken, da er beim Kind selbst ansetzt und nicht an der Einkommenssituation der Eltern. Das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurde frühzeitig bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert. Darüber hinaus sind entsprechende finanzielle Mittel für die Fortführung des Landesprogramms für zwei weitere Jahre hinterlegt, um den Kommunen die nötige Planungssicherheit zu geben. Kinderarmut darf keine Ausgrenzung nach sich ziehen. Schulsozialarbeit sowie Leistungen zur Bildung und Teilhabe können kompensatorisch wirken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5259 5 Das Land schätzt den hohen Stellenwert der Sozialarbeit an Schulen. Mit dem Haushalt 2019 stehen für das Schuljahr 2019/2020 ab dem 1. August 2019 insgesamt 970 Stellen für die Schulsozialarbeit und den Bereich der Integration zur Verfügung. Aus diesen Landesstellen werden 484 Tarifstellen für Fachkräfte für Schulsozialarbeit (Gesamtschulen: 345 Stellen, Sekundarschulen: 124 Stellen, Gemeinschaftsschulen: 7 Stellen, Schulversuch PRIMUS: 5 Stellen, Realschulen: 3 Stellen) aus dem Ganztagszuschlag der Schulen finanziert. Zudem stehen 226 Stellen für Multiprofessionelle Teams, die für die Soziale Arbeit an Schulen genutzt werden, vorrangig für besondere Zielgruppen wie Geflüchtete und andere neu Zugewanderte zur Verfügung. Außerhalb des Ganztagszuschlags werden als Mehrbedarf 250 Plan-stellen für Hauptschulen und 10 Planstellen für Förderschulen bereit-gestellt, die auch für sozialpädagogische Kräfte geöffnet sind. Jede Schule kann je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung („Matching-Verfahren“). An Schulen mit gebundenem Ganztag sind Stellen bzw. Stellenanteile aus dem Ganztagszuschlag in Anspruch zu nehmen. Schulen ohne Ganztag, z.B. Berufskollegs, können reguläre Lehrer-stellen dafür verwenden. Aktuell werden landesseitig 350 Lehrerstellen für den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in Schulen genutzt (RdErl. v. 23. Januar 2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW.“). Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen von Schulsozialarbeit: Das Programm „Geld oder Stelle“ zur Kapitalisierung von Lehrerstellen im Ganztag gibt mit Anstellungsträgerschaft bei der Kommune oder den freien Trägern ebenfalls Möglichkeiten zur Finanzierung von Schulsozialarbeit durch das Land. Schließlich haben die Kommunen Schulsozialarbeit auf- und ausgebaut. Die Kommunen haben vielerorts Träger der freien Jugendhilfe als Anstellungsträger beauftragt. Mit dem aktuellen Programmaufruf „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) wurde darüber hinaus ein Förderprogramm gegen Kinderarmut aufgelegt, in dessen Mittelpunkt einkommensarme Kinder, Jugendliche und ihre Familien stehen, die in benachteiligten Quartieren leben. Ihre Teilhabechancen sollen verbessert werden, denn sie sind besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen. Bausteine des Aufrufs sind die Förderung qualifizierter Bezugspersonen im Quartier, Maßnahmen für gesundes Aufwachsen sowie Aktivitäten zur Implementierung von Sozialplanungsprozessen in Gemeinden. Über den Programmaufruf werden jährlich acht Millionen Euro aus Landes- und ESF-Mitteln zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Nordrhein- Westfalen. Hierzu zählen neben den Gebietskörperschaften auch Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie weitere Akteure, die für das Quartier aktiv sind. Region 2007 2008 2009 2010 Dortmund 27,1 26,0 27,0 26,5 Mindestsicherungsquote*) von unter 18 Jährigen in Dotrmund *) Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt. – – – Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik, der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Asylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.). sowie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der VZ87 (bis 2010) bzw. des Zensus 2011 (ab 2011) jeweils zum Stichtag 31.12. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 26,7 27,0 28,0 28,9 30,7 31,4 31,6 *) Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt. Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik, der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie derAsylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.). sowie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der VZ87 (bis 2010) bzw. des Zensus 2011 (ab2011) jeweils zum Stichtag 31.12. Anlage 2 Region 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Dortmund 27,1 26,0 27,0 26,5 26,7 27,0 28,0 28,9 30,7 31,4 31,6 Mindestsicherungsquote*) von unter 18 Jährigen in Dotrmund *) Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt. – – – Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik, der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Asylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.). sowie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der VZ87 (bis 2010) bzw. des Zensus 2011 (ab 2011) jeweils zum Stichtag 31.12.