LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5263 25.02.2019 Datum des Originals: 25.02.2019/Ausgegeben: 28.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1986 vom 28. Januar 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/4979 Wer übernimmt jetzt die Giftmüll-Beseitigung in Kerpen-Manheim? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB) ist beschrieben worden, dass es „wünschenswert“ sei, den ca. 180 ha Hambacher Restforst zu erhalten. Die Landesregierung hat den in der Kommission erzielten Kompromiss umfänglich begrüßt. Im Restwald befindet sich bekanntlich eine kontaminierte alte Müllkippe mit ca. 5 ha Ausdehnung und bis zu 25 m Tiefe. In der Vergangenheit haben die Manheimerinnen und Manheimer dafür gekämpft, dass diese Altlast den Vorschriften entsprechend vom Tagebaubetreiber rückgebaut wird. Dieser Rückbau des sog. alten Edelhoffgeländes wurde vom Tagebautreiber RWE zum Teil begonnenen. Bestimmte Abschnitte des Rückbaus stehen noch in Genehmigungsverfahren. Bereits mit dem verhängten Rodungsstopp wurden die Arbeiten dann unterbrochen. Nun ist offen, wie es hier weitergeht. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1986 mit Schreiben vom 25. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Edelhoff/Hilka befindet sich eine Altlast, die bei Arbeiten der Firma in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts ins Erdreich gelangt ist. Nach der behördlichen Schließung wurde die Fläche von der damaligen Grundstückseigentümerin, der Stadt Kerpen, mit einer Folienabdeckung gesichert. Es handelt sich nicht um eine Deponie. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5263 2 1. Wie ist der Stand des Rückbaus bzw. der Rückbaugenehmigungen an der Giftmüll- Deponie im Hambacher Restforst? Für die Sanierung der Altlast Edelhoff liegt eine Betriebsplanzulassung -Tagebau Hambach, Sonderbetriebsplan H 2016/10 Teil 2 der Bezirksregierung Arnsberg vom 05.04.2018 - vor. Inhaberin der Zulassung ist die RWE Power AG. Mit den Erdarbeiten für die Beseitigung der Altlast wurde im Mai 2018 begonnen. Im September 2018 wurden die Arbeiten zur Beräumung der Altlast aufgrund der geplanten Rodungsarbeiten im Hambacher Forst unterbrochen. Bislang sind die Arbeiten u. a. witterungsbedingt ausgesetzt. Die Beräumungsarbeiten sind zu mehr als 50 % fertiggestellt. 2. Ist es richtig, dass die zuvor abgedeckte Deponie durch den begonnenen Rückbau aufgedeckt ist und bereits durch die Unterbrechung Gase wie flüchtige FCKWs freigesetzt werden? Die Sanierung der Altlast wird mit gutachtlicher Begleitung nach dem Stand der Technik durchgeführt. Seit der Unterbrechung im September 2018 ist sie in Abstimmung mit dem Gutachter aus Gründen des Immissionsschutzes mit geeigneten Kunststofffolien abgedeckt. Bei gutachterlichen Messungen wurden während der Rückbauarbeiten im Umfeld der Altlast keine freigesetzten Gase und Schadstoffe festgestellt. 3. Hat die WSB-Kommission das Aussparen der kontaminierten Fläche vom „wünschenswerten“ Erhaltungsbeschluss mitberaten? Nein. 4. Wer wird künftig für den Rückbau zuständig sein, wenn das Abbaufeld um diesen Bereich verkleinert wird? Gem. § 4 Absatz 3 BBodSchG ist der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Rückbau zügig weiter geht auch wenn die Fläche möglicherweise aufgrund entgangener Tagebautätigkeit noch zu entschädigen sein wird? Die Landesregierung geht davon aus, dass die RWE Power AG die Beseitigung der Altlast - wie im Sonderbetriebsplan genehmigt - beendet.