LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5264 25.02.2019 Datum des Originals: 25.02.2019/Ausgegeben: 28.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1941 vom des Abgeordneten Andreas Bialas SPD Drucksache 17/4929 Gibt es in NRW mehr Verfolgungsfahrten der Polizei mit Unfallgeschehen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 03.01.2019 berichtete der WDR von einer Verfolgungsfahrt der Polizei mit Unfallgeschehen im Raum Bonn. Am 03.01.2019 berichtete der WDR von einer Verfolgungsfahrt der Polizei mit Unfallgeschehen im Raum Neuss. Am 06.01.2019 berichtete der WDR von einer Verfolgungsfahrt der Polizei mit Unfallgeschehen im Raum Viersen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1941 mit Schreiben vom 25. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bereits mit Runderlass des Innenministeriums - 41 - 60.23.02 - v. 1.7.2008 Meldung wichtiger Ereignisse (WE-Meldung) war in Anlage 1 (Regelbeispiele wichtiger Ereignisse) ausgeführt, dass u.a. Verfolgungsfahrten gem. Landesteil NRW zur PDV 100, Teil K, durch die Kreispolizeibehörden zu melden sind. Dieses Regelbeispiel ist auch im neuen überarbeiteten WE-Meldeerlass, Runderlass des Ministeriums des Innern - 412-60.23.02 vom 02.11.2018 in Anlage 1 aufgeführt. Die Auswertung erfolgte anhand der eingegangenen WE-Meldungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5264 2 1. Wie viele Verfolgungsfahrten der Polizei gab es in 2018 in NRW? Es existiert keine landesweite Erhebung über die Anzahl an Verfolgungsfahrten der Polizei Nordrhein-Westfalen. Bekannt werden diese dem Lagezentrum der Landesregierung im Rahmen von Meldungen wichtiger Ereignisse (sogenannte WE-Meldung). In diesem Zusammenhang sind im Jahr 2018 insgesamt 297 Verfolgungsfahrten gemeldet geworden. 2. Wie viele Verfolgungsfahrten der Polizei in 2018 in NRW führten zu einem Schadensereignis? Von den 297 bekannt gewordenen Verfolgungsfahrten kam es in insgesamt 101 Fällen zu einem Schadensereignis. 3. Welche Schäden, aufgeschlüsselt nach Personenschaden und Sachschaden, entstanden in 2018? 4. Welche Schäden und Schadenskosten entstanden dabei der Polizei selbst? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Bei den 101 Schadensereignissen kam es zu 54 Personen- und 139 Sachschäden. Dabei wurden teilweise mehrere Fahrzeuge in einem Schadensereignis beschädigt. Wie oben angegeben existiert keine landesweite Erhebung über die Anzahl an Verfolgungsfahrten der Polizei Nordrhein-Westfalen und somit auch nicht über Verkehrsunfälle, welche im Zusammenhang mit Verfolgungsfahrten entstanden sind. Insofern können über die angefallenen Kosten keine Angaben gemacht werden. 5 Waren alle Verfolgungsfahrten der Polizei in 2018 durch die jeweiligen Leitstellen angefragt und genehmigt? Verfolgungsfahrten werden nicht durch die jeweiligen Leitstellen angefragt und genehmigt. Über die Aufnahme einer Verfolgungsfahrt entscheiden situationsbedingt die im Einsatz von der Entscheidung betroffenen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB). Die Aufnahme einer Verfolgungsfahrt ist durch die PVB des verfolgenden Fahrzeugs sofort über Funk der Leitstelle zu melden. Die weiteren Maßnahmen im Rahmen einer Verfolgungsfahrt sind im Landesteil NRW zur PDV 100 VS-NfD - Teil K - geregelt und unterliegen der Geheimhaltung.