LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5269 26.02.2019 Datum des Originals: 26.02.2019/Ausgegeben: 01.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1918 vom 21. Januar 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4896 Kosten der Tunnelvariante 8-streifiger Ausbau der A3 in Leverkusen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einer Vorlage an den Verkehrsausschuss (MMV17/1370) aus November 2018 befürwortet die Landesregierung für den Abschnitt der A1 zwischen der Anschlussstelle Leverkusen-West und dem Kreuz Leverkusen eine Tunnellösung und hat dem zuständigen Bundesverkehrsministerium entsprechend mitgeteilt, dass die Tunnelvariante bei der Ausbauplanung weiter verfolgt werden soll. Beim 8-streifigen Ausbau der A3 zwischen dem Autobahnkreuz Leverkusen und der Anschlussstelle Leverkusen-Zentrum hingegen lehnt die Landesregierung eine Tunnellösung ab und spricht sich gegenüber dem Bundesverkehrsministerium für den Ausbau in vorhandener Höhenlage als Vorzugsvariante aus. Sowohl der Rat der Stadt Leverkusen als auch die vor Ort engagierten Bürgerinitiativen fordern hingegen eine Tunnellösung auch für das Kreuz Leverkusen und den entsprechenden Abschnitt der A3 auf Leverkusener Stadtgebiet. Dieser führt durch dicht besiedeltes Gebiet, ein Tunnel würde sowohl zu besserer Luftqualität als auch zu weniger Lärmbelastung führen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1918 mit Schreiben vom 26. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie sehen die jeweiligen Kostenschätzungen für die unterschiedlichen Varianten beim 8-streifigen Ausbau der A3 in Leverkusen aus? In der Voruntersuchung zum Ausbau der A3 sind nach Ausschluss einzelner Varianten drei Varianten verblieben. Die Gesamtsumme aus den jeweiligen Kostenschätzungen stellen sich wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5269 2 Variante 1 Ausbau der A3 in Bestandslage 233 Mio. € Variante 2 Volltieflage A3 969 Mio. € Variante 6 Durchgangstunnel A3 2.613 Mio. € 2. Welche Probleme – neben den vermutlich höheren Kosten – sieht die Landesregierung bei einer Tunnellösung für den genannten Abschnitt? Die Umsetzung der unterschiedlichen Tunnelvarianten würde nicht nur zu 4- bis 10fach höheren Kosten führen, für die Umsetzung der untersuchten großen Tunnelvarianten würde auch die doppelte Bauzeit benötigt. Das bedeutet, dass auch die mit dem Bau verbundenen starken Beeinträchtigungen des Verkehrs sowohl auf der Autobahn als auch die Zusatzbelastungen des städtischen Straßennetzes aufgrund von Ausweichverkehren entsprechend länger hinzunehmen wären. Darüber hinaus kommt es je nach Variante zu Beeinträchtigungen des Grundwassers und zu möglichen erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Dhünn und Eifgenbach“ sowie zu zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen für bauzeitliche Verkehrsführungen und die Verbreiterung der A 3 in den Tunnelportalbereichen. 3. Welche Vorteile hätte eine durchgehende Tunnellösung sowohl der A1 als auch der A3 inklusive des Autobahnkreuzes Leverkusen? Tunnellösungen sowohl für die A1 als auch für die A3 einschließlich Autobahnkreuz brächten im Vergleich zu den Ausbauvarianten in Geländegleich- bzw. in Hochlage geringfügige weitere Verbesserungen im Lärmschutz. Allerdings wird schon der Ausbau in Geländegleich- bzw. Hochlage im Vergleich zu heute aufgrund der geplanten hohen Lärmschutzwände und des lärmmindernden Asphalts zu einer deutlich wahrnehmbaren Reduzierung der Lärm und Schadstoffimmissionen führen. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Luftqualität in den unmittelbar an der A3 befindlichen Wohngebieten den derzeitigen EU-Richtlinien entsprechen wird? Für Leverkusen wird zurzeit ein Luftreinhalteplan aufgestellt. Es gibt ein Maßnahmenpaket der Stadt Leverkusen, welches sich teilweise bereits in Umsetzung befindet. Grundsätzlich zeigen die vorläufigen Messwerte in Leverkusen an beiden Messstellen des LANUV auch im Jahr 2018 einen rückläufigen Trend. 5. Welche Maßnahmen werden mit dem Autobahnausbau zum Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner getroffen? Bei den vorgelegten Ausbauvarianten wurde folgender aktiver Lärmschutz berücksichtigt: - außenliegende hochabsorbierende Lärmschutzwände - zusätzliche hochabsorbierende Lärmschutzwand im Mittelstreifen - Lärmmindernder Fahrbahnbelag (-5 dB(A)) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5269 3 Die Höhe der Lärmschutzwände beträgt nach aktuellem Entwurfsstand maximal 8 m auf der freien Strecke und maximal 6,5 m auf Bauwerken. Die endgültige Festlegung des aktiven Lärmschutzes wird im weiteren Planungsprozess erfolgen.