LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5278 26.02.2019 Datum des Originals: 25.02.2019/Ausgegeben: 01.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1959 vom 23. Januar 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth, Marcus Pretzell und Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/4948 Angriffe auf Gerichtsvollzieher Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landesvorsitzende des Gerichtsvollzieherbundes (DGVB) in Nordrhein-Westfalen fordert in einem Interview mit der Westfalenpost1 einen besseren Schutz seiner Justizbeamten. Im Schnitt werde jeden Tag ein Gerichtsvollzieher angegriffen, beleidigt oder bedroht. Die Dunkelziffer liege sogar noch deutlich höher. Zuletzt hat ein Übergriff auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum für Aufsehen gesorgt: Obwohl die Schuldnerin als gewaltbereite Waffenliebhaberin bekannt war, war die Beamtin auf einen möglichen Übergriff nicht vorbereitet.2 Konkret fordert der Vorsitzende nun einen „Masterplan Sicherheit“, den er wie folgt ausführt: a. Eine Zugriffsmöglichkeit der Beamten auf die Datenbanken der Sicherheitsbehörden. Die Gerichtsvollzieher benötigen Informationen über die Gefährlichkeit oder Vorstrafen von Personen, die unter der Anschrift des Schuldners wohnen. Derzeit werde man künstlich dumm gehalten. b. Eine bessere Unterstützung durch die Polizei, da diese Amtshilfeersuchen häufig ablehne. Die Sicherheitseinschätzung der Gerichtsvollzieher solle zukünftig bei der Gewährung von polizeilicher Unterstützung Beachtung finden. 1 Westfalenpost Printausgabe vom 22.01.2018, S. 1. 1 https://m.wn.de/Welt/Politik/3581449-Angriff-mit-Vorgeschichte-Chefaufklaerer-Biesenbachin -Erklaerungsnot, aufgerufen am 22.01.2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5278 2 c. Eine bessere Ausbildung der Gerichtsvollzieher: Themen wie Kommunikation, interkulturelle Kompetenz, Psychologie, Deeskalation, Eigensicherung sowie Zeit- und Stressmanagement seien intensiver zu behandeln. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1959 mit Schreiben vom 25. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Vor dem Hintergrund des Übergriffs auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum im November 2018 hat der Deutsche Gerichtsvollzieherbund Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit des Gerichtsvollzieherdienstes übermittelt, auf deren Grundlage ein „Masterplan Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher“ erarbeitet werden soll. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden 2018 wegen eines Anfangsverdachts von Straftaten gegenüber Gerichtsvollziehern (zu Lasten von Schuldnern) eingeleitet? 2. Welche Delikte betrafen die Ermittlungsverfahren aus Frage 1? Die Fragen zu 1. und 2. werden zusammen beantwortet: Daten zu Ermittlungsverfahren werden im Rahmen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) erhoben. In dieser Verfahrensstatistik werden allerdings keine Angaben zu Personen- oder Berufsgruppen erhoben, soweit es hierfür nicht spezielle Sachgebiete gibt. Derartige Sachgebiete betreffend die Gruppe der Gerichtsvollzieher, insbesondere als Betroffene, sieht die StA-Statistik nicht vor, so dass sich die beiden vorgenannten Fragen anhand der hier vorliegenden Daten nicht beantworten lassen. Eine von Hand vorzunehmende Sonderauswertung aller im genannten Zeitraum geführten Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie steht die Landesregierung zu dem vom DGVB-Vorsitzenden in NRW vorgeschlagenen „Masterplan Sicherheit“? Bitte auf die konkreten Forderungen unter Punkt a. - c. der Vorbemerkung eingehen. 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Sicherheit der Gerichtsvollzieher zu gewährleisten und zu verbessern? Die Fragen zu 3. und 4. werden zusammen beantwortet: Die vom Deutschen Gerichtsvollzieher Bund – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind ausführlich erörtert worden. Das Ministerium der Justiz hat dem Verband zunächst folgende Maßnahmen und Prüfungen zugesagt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5278 3 1. Ergänzung der (nordrhein-westfälischen) Vollstreckungsaufträge der Staatsanwaltschaften wegen Geldstrafen und Kosten um Angaben einschlägiger Delikte des Schuldners 2. Überarbeitung der Vollstreckungsaufträge der Zentralen Zahlstelle Justiz und der weiteren von den Mittelbehörden verwendeten (nordrhein-westfälischen) Vollstreckungsaufträge, damit auch in diesen Vollstreckungsangelegenheiten Tatsachen zur etwaigen Gefährlichkeit des Schuldners angegeben werden müssen 3. Einsatz für eine entsprechende Änderung der in der Zuständigkeit des BMJV liegenden Vollstreckungsformulare für private Gläubiger 4. Prüfung, ob eine interne Gefährderdatei oder eine Abfragemöglichkeit für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Bundeszentralregister – ggf. über die Amtsgerichte – geschaffen werden kann / Einbindung des Abfrageergebnisses in den Gemeinsamen Runderlass 5. Pilotierung mobiler Alarmierungsgeräte oder einer Alarmierungs-App für das Smartphone 6. Ausbau des Fortbildungsangebots zum Thema Verhaltensmanagement/Sicherheit mit den Themenschwerpunkten Kommunikation, interkulturelle Kompetenz, Psychologie, Deeskalation und Eigensicherung