LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5290 27.02.2019 Datum des Originals: 27.02.2019/Ausgegeben: 04.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1982 vom 29. Januar 2019 des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/4975 Die Zahl der Blutspender ist seit Jahren rückläufig – Die Verantwortung Nordrhein Westfalens zur Aufklärung und zum Schutz seiner Bürger. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zahl der Vollblut-Spenden ist in Nordrhein Westfalen bereits seit Jahren rückläufig, so beklagte das Deutsche Rote Kreuz (DRK) jüngst diversen Medienberichten zu Folge einen Rückgang von 20.000 Spenden für das Jahr 20181. Im Katastrophenfall wäre NRW schlecht vorbereitet, denn alleine im letzten Sommer fehlten bis zu 1000 Konserven pro Tag. "Über weite Strecken des Jahres haben wir es nicht geschafft, die eigentlich notwendige Menge an Blutkonserven zur Verfügung zu stellen", sagte der Sprecher des Blutspendedienstes West vom DRK, Stephan David Küpper, der WAZ am 14.01.2019. Um die Versorgung der Kliniken zu gewährleisten, habe man 2018 daher zeitweise auf DRK-Konserven in anderen Regionen zurückgegriffen. Der Spendermangel gehe auch zu Lasten einer ausreichenden Versorgung für den Katastrophenfall, so Küpper weiter. Dabei gibt es viele Faktoren, die ursächlich für einen allgemeinen Rückgang der Spendenbereitschaft in der Bevölkerung und insbesondere unter jungen Bürgern sein kann. Viele dieser Gründe haben jedoch eines gemeinsam – und dies ist mangelnde Aufklärung. Viele, insbesondere junge Menschen, wissen nicht, wann sie wo blutspenden können und ob sie die Kriterien überhaupt erfüllen, wie sich der Verlauf einer Vollblut-Spende gestaltet und vor allem nicht, wie elementar wichtig dieser Vorgang für die Gesamtbevölkerung ist. Nach den Feststellungen der Bundesoberbehörde zur Beaufsichtigung des Blutspendewesens in Deutschland (Paul-Ehrlich-Institut, § 27 Abs. 1 Transfusionsgesetz) stellen die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes mehr als 70 Prozent der Vollblutspenden. Neben den sechs DRK-Blutspendediensten gibt es in Deutschland noch etwa 70 Blutspendeeinrichtungen an großen staatlichen oder kommunalen Krankenhäusern. 1 https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/das-drk-warnt-es-gibt-zu-wenig-blutkonserven-in-nrwid 216202615.html (abgerufen am 14.01.2019) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5290 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1982 mit Schreiben vom 27. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten sind Blutspenden unerlässlich. Die spendenden Personen leisten einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft. Sie sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes von den Spendeeinrichtungen besonders vertrauensvoll und verantwortungsvoll zu betreuen. Für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen müssen sich Menschen regelmäßig bereit finden, einen Teil ihres Körpers freiwillig und aus Solidarität für die Gesundheit anderer Menschen zur Verfügung zu stellen. Blutprodukte werden heute nicht mehr nur bei Fällen eines akuten Blutverlustes benötigt, sondern beispielsweise im weit größeren Maßstab zur Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten. Die demographische Entwicklung hat jedoch zur Folge, dass immer mehr langjährige Dauerspenderinnen und -spender über die Altersgrenze aus der Blutspende ausscheiden. Die Einführung einer patienten-individuellen Therapie mit Blutprodukten („Patient Blood Management“) in jüngerer Zeit hat zu einem rationalen Umgang mit dem gespendeten Blut geführt und trägt maßgeblich dazu bei, einem Versorgungsmangel vorzubeugen. 1. Wie hat sich die Anzahl der Vollblutspenden in den vergangenen zehn Jahren in Anlehnung an die tatsächlich benötigten Bluttransfusionen in NRW entwickelt? 2. Was hat die Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren getan, um die Toleranz in der Gesamtbevölkerung für Blutspenden zu erhöhen (Bitte um chronologische Auflistung der Projekte und Maßnahmen)? 3. Wie schätzt das Land Nordrhein-Westfalen die Situation für den Not-, respektive den Katastrophenfall ein? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Die bundesrechtlichen Bestimmungen im Transfusionsgesetz sehen einen Versorgungsauftrag aller Blutspendedienste (DRK-Blutspendedienste, staatliche und kommunale Blutspendedienste, privatwirtschaftliche Blutspendedienste) vor. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind die Spendeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, zusammenzuarbeiten sowie sich im Falle des Auftretens von Versorgungsengpässen gegenseitig zu unterstützen. Sie legen die Einzelheiten der Zusammenarbeit in einer Vereinbarung fest. Die Blutspendedienste sind pharmazeutische Unternehmen und haben daher nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung der Blutprodukte sicherzustellen, damit der Bedarf von Patienten gedeckt ist. Die Zahlen zum Umfang der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen sind nach dem Transfusionsgesetz von den Spendeeinrichtungen der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, zu melden. Die bundesweiten Zahlen werden auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts im Internet veröffentlicht. Gesonderte Zahlen für Nordrhein-Westfalen liegen hier nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5290 3 Zur Gewährleistung ihres Versorgungsauftrags führen die Blutspendedienste Kampagnen in der Öffentlichkeit (Handzettel, Plakate, Kino, Internet) durch. Zudem fördert die nach dem Transfusionsgesetz für die gesundheitliche Aufklärung zuständige Bundeszentrale die freiwillige und unentgeltliche Blutspende. Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium ruft die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter anderem neben laufenden Kampagnen am Weltblutspendetag (jeweils am 14. Juni) zur Blutspende auf. Für die Landesregierung gibt es daher derzeit keine Notwendigkeit, darüber hinaus tätig zu werden. Katastrophenfälle sind nicht vorhersehbar, und aufgrund der begrenzten Haltbarkeit der Blutprodukte kann keine Bevorratung erfolgen. Bei akuten Versorgungsengpässen hat das Gesundheitsministerium die Bevölkerung in der Vergangenheit in Form von Pressemitteilungen zur Blutspende aufgerufen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dann die Bevölkerung eine besonders hohe Bereitschaft zur Blutspende hat.