LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5291 27.02.2019 Datum des Originals: 27.02.2019/Ausgegeben: 04.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1997 vom 25. Januar 2019 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache 17/4990 Situation der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ausweislich eines Presseartikels in der Rheinischen Post vom 25.01.2019 („Arbeitsschutz- Kontrollen nehmen ab“) wird der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren am Arbeitsplatz immer weniger durch die Arbeitsschutzbehörden kontrolliert. Dem Artikel zu Folge ist die Zahl der Arbeitsschutzkontrollen um fast die Hälfte von rund 347.000 auf 182.000 gesunken. NRW hat dabei noch den geringsten Rückgang mit sechs Prozent zu verzeichnen. 1. Welche Behörden in Nordrhein-Westfalen sind für den Arbeitsschutz zuständig? Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (ASV NRW) verfügt über einen zweistufigen Verwaltungsaufbau. Dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als oberste Landesbehörde im Arbeitsschutz sind die fünf Bezirksregierungen als vollziehende Behörden im Arbeitsschutz nachgeordnet. Unterstützt werden das Ministerium und die Bezirksregierungen fachlich und wissenschaftlich durch das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steuert die fach-politische und strategische Ausrichtung der Arbeitsschutzverwaltung. Die fünf Bezirksregierungen nehmen in Nordrhein-Westfalen den Vollzug des staatlichen Arbeitsschutzes in den Dezernaten 55 (Technischer Arbeitsschutz) und 56 (Betrieblicher Arbeitsschutz) wahr, seit die zuvor bestehenden Ämter für Arbeitsschutz 2007 in die Bezirksregierungen integriert wurden. Die Zuständigkeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bergbau liegt in der Abteilung 6 "Bergbau und Energie" der Bezirksregierung Arnsberg. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5291 2 Für den Arbeitsschutz im Bereich des Schienenverkehrs (rollender Verkehr) ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Der Arbeitsschutz bei Einrichtungen des Bundes und der Bundeswehr obliegt dem zuständigen Bundesministerium. Die Unfallversicherungsträger, die bundesweit aktiv sind, kümmern sich ebenfalls um den Arbeitsschutz in ihren jeweiligen Mitgliedsbetrieben. 2. Wie viele Beschäftigte zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Nordrhein-Westfalen gibt es in den einzelnen Behörden? In der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 722 Beschäftigte tätig, von denen 519 ausgebildete Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamte sind (Stand 30. Juni 2017). Behörde Gesamtpersonal ASV NRW Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 55 und 56 122 Bezirksregierung Detmold, Dez. 55 und 56 79 Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 55 und 56 166 Bezirksregierung Köln, Dez. 55 und 56 153 Bezirksregierung Münster, Dez. 55 und 56 78 Landesinstitut für Arbeitsgestaltung 96 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 28 Summe 722 Tabelle 1: Anzahl der Beschäftigten in der ASV Nordrhein-Westfalen (Angabe in Vollzeitäquivalenten) Mit der Wahrnehmung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Bergbau sind in der Abteilung 6 "Bergbau und Energie" der Bezirksregierung Arnsberg 47 Personen jeweils anteilig im Rahmen ihrer Zuständigkeiten betraut. Sie kommen den Aufgaben des Arbeitsschutzes im Bergbau bedarfsorientiert nach. Eine konkrete Erfassung der jeweiligen Anteile liegt nicht vor. Zu den Beschäftigenzahlen der Behörden und Einrichtungen außerhalb der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen liegen keine Informationen vor. 3. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen in der Arbeitsschutzverwaltung in den letzten 10 Jahren entwickelt? Die Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) in der Arbeitschutzverwaltung Nordrhein- Westfalen in den letzten 10 Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Daten von 2018 liegen noch nicht vor. Für den Vollzug des Arbeitsschutzes sind die ausgebildeten Gewerbeaufsichtsbeamten in den Bezirksregierungen zuständig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5291 3 Dazu gehören neben den klassischen Aufgaben, zu denen die Betriebsbesichtigungen zählen, unter anderem auch das Prüfen von technischen Produkten und gefährlichen Stoffen und die Bearbeitung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen und Genehmigungen. Jahr Gesamtpersonal ASV NRW davon ausgebildete Aufsichtsbeamte 2007 892 572 2008 713 487 2009 690 467 2010 655 461 2011 678 451 2012 719 436 2013 697 416 2014 716 466 2015 716 495 2016 703 507 2017 722 519 Tabelle 2: Personalentwicklung in der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen (Angabe in Vollzeitäquivalenten) 4. Wie viele Betriebe wurden in den letzten 10 Jahren jährlich kontrolliert? Die Anzahl der seit 2007 aufgesuchten Betriebsstätten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Daten von 2018 liegen noch nicht vor. Betriebe, die mehrfach aufgesucht worden sind, werden nur einfach gezählt. Jahr aufgesuchte Betriebe 2007 13.009 2008 12.329 2009 10.676 2010 13.525 2011 14.044 2012 13.715 2013 12.380 2014 13.163 2015 14.111 2016 14.115 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5291 4 2017 12.668 Tabelle 3: Anzahl der aufgesuchten Betriebe 5. Welche Verstöße wurden bei den Kontrollen festgestellt (bitte Aufschlüsseln nach Art des Verstoßes und Branche)? Es wird nicht erfasst, welche konkreten Verstöße in welcher Branche festgestellt werden. Es wird lediglich die Anzahl der Verstöße pro Rechtsgebiet ermittelt, wie sie in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind. Dies schließt dann neben den Mängeln, die in Betrieben festgestellt werden, auch solche bei Überprüfungen außerhalb von Betriebsstätten und auch Mängel, die zum Beispiel bei Produktprüfungen festgestellt werden, ein. In der nachfolgenden Tabelle sind die Daten aus dem Jahr 2017 aufgeführt. Die Daten von 2018 liegen noch nicht vor. Rechtsgebiete Beanstandungen Arbeitsschutzorganisation 19.876 Arbeitsplätze, Arbeitsstätten, Ergonomie 19.373 Arbeitsmittel, Medizinprodukte 24.357 überwachungsbedürftige Anlagen 2.134 Gefahrstoffe 4.540 Explosionsgefährliche Stoffe 1.536 Biologische Arbeitsstoffe 81 Strahlenschutz 1.258 Beförderung gefährlicher Güter 846 Psychische Belastungen 618 Geräte- und Produktsicherheit 4.259 Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen 99 Arbeitszeit 1.638 Sozialvorschriften im Straßenverkehr 3.345 Kinder- und Jugendarbeitsschutz 53 Mutterschutz 963 Heimarbeitsschutz 673 Arbeitsmedizin 11 Summe 85.660 Tabelle 4: Anzahl der Beanstandungen 2017 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5291 5 Weitere Informationen zur Aufgabenwahrnehmung der Arbeitsschutzverwaltung finden sich im „Bericht der Arbeitsschutzverwaltung Nord-rhein-Westfalen 2018" (Vorlage 17/1643) vom 29. Januar 2019.