LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5292 27.02.2019 Datum des Originals: 26.02.2019/Ausgegeben: 05.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1956 vom 24. Januar 2019 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/4944 Rodungen für Windkraftanlagen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Während Aktivisten im Hambacher Forst weiter um den Erhalt der Bäume kämpfen, fielen wenige Kilometer entfernt unbeachtet tausende Bäume, um Platz zu machen für Windkraftanlagen.1 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die kleine Anfrage 1956 mit Schreiben vom 26. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Eine Statistikpflicht für die systematische Erfassung aller mit der Kleinen Anfrage erbetenen Informationen (zur Zahl der für die Rodungen vorgesehenen Waldflächen mit bedrohten und geschützten Arten) besteht nicht. In diesem Zusammenhang ist auch nicht bekannt, dass die für die jeweiligen Verfahren zuständigen Behörden solche Daten freiwillig erfassen würden. Dies widerspräche dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der beim Verwaltungshandeln zu beachten ist. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 1070 (LT-Drs. 17/3045) und 1072 (LT-Drs. 17/3046) verwiesen. 1 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-wald-oder-windkraft-100.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5292 2 1. Wie viele Hektar Wald wurden bislang für Windkraftanlagen in Nordrhein- Westfalen gerodet? Derzeit befinden sich 83 Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen in Betrieb. Für den Bau und den Betrieb dieser Windenergieanlagen wurde eine Waldfläche von 32,40 ha dauerhaft gerodet beziehungsweise in eine andere Nutzungsart (Fundamentstandort, Kranstellfläche, Kranauslegerfläche und Nebenflächen) umgewandelt. Im Durchschnitt ergibt sich somit ein Flächenverbrauch von 0,39 ha je Windenergieanlage. 2. Wie viele Hektar Wald wurden nach der Rodung von Windkraftanlagen, an anderer Stelle wieder aufgeforstet? (bitte auflisten nach Windkraftanlage, Anzahl Hektar durch Rodung und Anzahl Hektar der Aufforstung) Die Feststellung der dauerhaften Waldumwandlungsfläche und die im Einzelfall daraus resultierende Größe der Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist Inhalt der forstlichen Stellungnahme innerhalb des jeweiligen Verfahrens zur Genehmigung des Baues und Betriebes von Windenergieanlagen im Außenbereich gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die exakte Größe der Flächen wird im Regelfall bei der Genehmigung oder nach Abschluss der Bauarbeiten und dem anschließenden Flächenaufmaß ermittelt. Der Forstbehörde liegt zu der Frage der geforderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beziehungsweise deren Erfüllung keine Zusammenstellung der Einzeldaten vor. Detailinformationen sind Inhalt der einzelnen Genehmigungsbescheide und können nur mit großem Aufwand einzelanlagenweise oder getrennt nach Wald oder Freiflächen dargestellt werden. 3. Wie viele Rodungen von Waldflächen mit bedrohten und geschützten Tierarten sind der Landesregierung insgesamt bekannt? (Bitte auflisten nach Rodungsgebiet und Tierart.) Der Landesregierung liegen keine systematisch erhobenen Daten über das Vorkommen von bedrohten und geschützten Tierarten in Waldflächen vor. Nach nationalem und internationalem Recht werden grundsätzlich drei verschiedene Artenschutzkategorien unterschieden. Hierzu zählen besonders geschützte Arten, streng geschützte Arten inklusive der FFH-Anhang-IV-Arten sowie europäische Vogelarten. Da zu den besonders geschützten Arten unter anderem alle europäischen Vogelarten gehören (mithin auch häufige Arten wie Amsel oder Buchfink), ist davon auszugehen, dass in der weit überwiegenden Zahl der Waldflächen eine geschützte Tierart grundsätzlich vorkommen dürfte. 4. Wie viele Bauprojekte für Windkraftanlagen sind in diesem Jahr geplant und wie viel Hektar Wald wird bei den Bauvorhaben betroffen sein? Nach derzeitigem Kenntnisstand werden aktuell 11 Windenergieanlagen im Wald gebaut. Zudem liegen Genehmigungen für drei weitere Windenergieanlagen vor. Derzeit liegen hierzu jedoch noch keine exakten Flächengrößen vor. Legt man jedoch die bei der Beantwortung zu Frage 1 dargestellte ermittelte durchschnittliche Umwandlungsfläche von 0,39 ha je WEA zu Grunde, würde sich für die in 2019 bereits im Bau befindlichen und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5292 3 genehmigten Windenergieanlagen rechnerisch eine Waldfläche von rund 5,5 ha ergeben, die voraussichtlich für die Errichtung und den Betrieb in Anspruch genommen werden. Weitere 74 Windenergieanlagen befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand in Genehmigungsverfahren, deren Abschluss jedoch zunächst abzuwarten ist. Eine Ableitung daraus von für 2019 oder in den Folgejahren möglicherweise vorgesehenen weiteren konkreten Bauvorhaben für Windenergieanlagen ist schwierig, da erfahrungsgemäß die Anzahl der beantragten regelmäßig von den später genehmigten beziehungsweise letztendlich in Betrieb genommenen Windenergieanlagen abweicht. Auch ist in Bezug auf eine mögliche Errichtung dieser noch nicht genehmigten Windenergieanlagen zur berücksichtigen, dass nach Erhalt der Genehmigung zusätzlich in aller Regel noch eine erfolgreiche Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land gemäß Erneuerbare-Energien- Gesetz erforderlich ist.