LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5294 27.02.2019 Datum des Originals: 26.02.2019/Ausgegeben: 05.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2003 vom 31. Januar 2019 des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/4996 „Physician Assistants“ als sinnvolle Ergänzung der medizinischen Versorgungsangebote bald auch für die Hausarzt-Praxis? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In dem Curriculum „Physician Assistant – Ein neuer Beruf im deutschen Gesundheitswesen“ stellen Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Berufsbild des „PAs“ vor. Die Kompetenzen sind in Anlehnung an den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKL 2015) formuliert. Ziel dieses 2011 eingeführten Bachelor-Studiengangs ist es, Vertreter aus Gesundheitsfachberufen so zu qualifizieren, dass sie Ärzte von delegierbaren Tätigkeiten entlasten können. Die Hochschulausbildung zum „Physician Assistant“ dauert mindestens sechs Semester und schließt mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ ab. Grundvoraussetzung zum Studium ist nach jüngstem Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) des 119. Ärztetages eine abgeschlossene dreijährige medizinische Berufsausbildung1. Weitere Zulassungsvoraussetzungen wie allgemeinbildender Schulabschluss und Berufserfahrung sind in den einzelnen Bundesländern noch unterschiedlich geregelt. Bisher arbeiten PAs ausschließlich in Krankenhäusern. In Niedersachsen ist jetzt jedoch die bundesweit erste Initiative gestartet, in der „Physician Assistants“ erstmals auch Haus- und Fachärzte in ihren Praxen unterstützen sollen - hier gelten die PAs als funktionierende 1 https://docs.wixstatic.com/ugd/e04536_da3c56bc913343be939a5e07890cd077.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5294 2 Alternative zur Landarztquote2. Hierzu bedarf es jedoch einer flächendeckenden Akzeptanz dieses neuen Berufsbildes. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2003 mit Schreiben vom 26. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. An welchen Standorten wird in Nordrhein-Westfalen der Studiengang zum "Physician Assistant" angeboten? Der Studiengang zum "Physician Assistant" sowie fachverwandte Studiengänge werden in Nordrhein-Westfalen nur von privaten Hochschulen angeboten. Das Studienangebot ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Hochschulstandort Studiengang Abschluss Start Europäische Fachhochschule Rhein / Erft in Brühl Physician Assistance Bachelor Sommersemester 2011 Fachhochschule des Mittelstands, Standort Bielefeld Physician Assistance Bachelor Wintersemester 2018/19 Fliedner Fachhochschule Düsseldorf Medizinische Assistenz - Chirurgie Bachelor Wintersemester 2013/14 HSD Hochschule Döpfer Köln Physician Assistance Bachelor Sommersemester 2018 Quelle: eigene Auswertung 2. Wie ist die Resonanz des Studiengangs seit dessen Einführung in Nordrhein- Westfalen im Jahr 2009? (Neueinschreibungen und Abschlüsse an den jeweiligen Standorten) Nachfolgende Tabelle gibt zu vorgenannten Studiengängen die Zahl der Neueinschreibungen (Studienanfängerinnen und -anfänger) und der Abschlüsse (Absolventinnen und Absolventen im Prüfungsjahr) an. Zahlen für das Studien- und Prüfungsjahr 2018 stehen aktuell noch nicht zur Verfügung. Daher sind die vorgenannten Studiengänge, die 2018 gestartet sind, in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt. In Nordrhein-Westfalen ist der Studiengang "Physician Assistance" erstmalig im Jahr 2011 eingerichtet worden. Studierendenzahlen aus 2009 und 2010 sind in nachfolgender Tabelle daher nicht enthalten. 2 https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4907608#vp_1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5294 3 Hochschulstandort Merkmal 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 Europäische Fachhochschule Rhein / Erft in Brühl Studienanfänger 37 21 34 39 44 45 69 Absolventen im Prüfungsjahr 0 0 0 31 17 29 31 Fliedner Fachhochschule Düsseldorf Studienanfänger 0 0 40 46 48 41 42 Absolventen im Prüfungsjahr 0 0 0 0 0 23 34 Gesamtergebnis Studienanfänger 37 21 74 85 92 86 111 Gesamtergebnis Absolventen im Prüfungsjahr 31 17 52 65 Quelle: IT.NRW: Amtliche Hochschulstatistik (eigene Berechnungen); Kopfzählung 3. Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für Nordrhein-Westfalen? Bei der Beantwortung der Frage muss zunächst zwischen Zugang und Zulassung zum Hochschulstudium unterschieden werden. Für den Zugang zu den oben genannten Studiengängen gelten die allgemeinen Regelungen des § 49 Hochschulgesetz NRW. Das Hochschulzulassungsgesetz NRW, das die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Studienplatzvergabe regelt, kommt hier nicht zum Tragen, da private Hochschulen grundsätzlich keine Aufnahmekapazitäten ermitteln und somit keine Zulassungszahlen festsetzen. Insofern gibt es keine örtlichen Zulassungsbeschränkungen, wie dies bei Studienangeboten staatlicher Fachhochschulen und Universitäten der Fall sein kann. Darüber hinaus ist festzustellen, dass jede oben genannte Hochschule den Zugang zum Studium im Detail selbst regelt. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass neben der Hochschulreife hier auch eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung gefordert wird. Außerdem sind von den Studierenden Studiengebühren zu erbringen. 4. Wie viele Neueinstellungen von PAs im öffentlichen Gesundheitswesen verzeichnet das Land Nordrhein-Westfalen seit der Implementierung dieses akademischen Grades im Jahr 2009? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.