LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5296 27.02.2019 Datum des Originals: 26.02.2019/Ausgegeben: 05.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2023 vom 14. Januar 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/5034 Unbeantwortete Kleine Anfrage 1793: Der unsichtbare Laschet, die neue Attraktion im „Circus Arminalli“: Wo war der Ministerpräsident Armin Laschet während der Landtagssitzung am Abend des 28.11.2018? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Kleinen Anfrage 1793 (Drs. 17/4429) vom 04.12.2018 wurden Fragen zur Abwesenheit des Ministerpräsidenten Armin Laschet an der Plenarsitzung am 28.11.2018 gestellt. Der Ministerpräsident hatte in seiner Funktion als CDU-Parteivorsitzender von NRW an der CDU- Regionalkonferenz in Düsseldorf um 18 Uhr teilgenommen und hatte anschließend als Ministerpräsident von NRW noch eine Rede auf einer Veranstaltung zur Ruhrkonferenz gehalten sowie an der anschließenden Podiumsdiskussion teilgenommen. Eine offizielle Entschuldigung des Ministerpräsidenten – sowohl für den kurzfristig zugesagten Termin bei der CDU-Regionalkonferenz in Düsseldorf als auch für die langfristig geplante Teilnahme an der Konferenz in Bochum – für die Plenarsitzung, in deren Rahmen bis 21.18 Uhr die zweite Lesung des Haushalts 2019 stattfand, gab es nicht. Die Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage (Drs. 17/4429) wurden von Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Antwort vom 02.01.2019 (Drs. 17/4731) inhaltlich aus meiner Sicht nicht beantwortet. In der Antwort wird mit folgenden Worten lediglich auf die Trivialität von Terminkollisionen verwiesen: „Es zählt zu den anerkannten, selbstverständlichen Grundsätzen der parteienstaatlich verfassten Demokratie des Grundgesetzes wie auch unserer Landesverfassung, dass die Mitglieder der Landesregierung zugleich Parteiämter wahrnehmen. Hieraus ergeben sich - wie auch bereits für die Vorgängerregierungen - immer wieder Kollisionen und Abstimmungsbedarfe, gerade auch in terminlicher Hinsicht.“ Ich möchte – auch unter Zugrundelegung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 10.10.2017 (2 BvE 6/16) festgelegten Maßstäbe und Anforderungen zur Konfrontation der Regierung mit einer aus Sicht des Abgeordneten unvollständig und unzutreffenden Beantwortung – dem Ministerpräsidenten daher nochmal die Möglichkeit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5296 2 geben, dem aus der Landesverfassung ableitbaren Frage- und Informationsrecht einer/eines jeden Abgeordneten gegen die Landesregierung nachzukommen und die folgenden Fragen zu beantworten: Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 2023 mit Schreiben vom 26. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Hält der Ministerpräsident die Regionalkonferenz des Landesverbandes der CDU NRW bzw. eine „große Veranstaltung zur Ruhrkonferenz im Ruhrgebiet“ für wichtiger als die Beratungen, insbesondere zum Haushalt 2019, im Landtag NRW? 2. Warum wurde der Landtag NRW nicht durch die Landesregierung über die Abwesenheit des Ministerpräsidenten von der Landtagssitzung für die Zeit der genannten Veranstaltungen, insbesondere der „seit langer Zeit“ feststehenden, unterrichtet? 3. Welchem seiner Ämter misst Ministerpräsident Armin Laschet mehr Bedeutung zu: dem des Ministerpräsidenten von NRW oder dem des Parteivorsitzenden der CDU in NRW? Die Fragen werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bekannt. Die Landesregierung beantwortet prinzipiell alle parlamentarischen Anfragen im Sinne der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 1793 verwiesen.