LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5297 27.02.2019 Datum des Originals: 26.02.2019/Ausgegeben: 05.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2024 vom 24. Januar 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/5035 Unbeantwortete Kleine Anfrage 1848: Der unsichtbare Laschet, die neue Attraktion im „Circus Arminalli“: Wo war der Ministerpräsident Armin Laschet während der Landtagssitzung am 13.12.2018? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Kleinen Anfrage 1848 vom 19.12.2018 (Drs. 17/4636) wurde die Landesregierung um Antwort auf die Frage gebeten, warum Ministerpräsident Armin Laschet an der Vorpremiere eines Dokumentarfilms in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin am Donnerstag, 13.12.2018 um 18.00 Uhr teilnahm, obwohl zeitgleich der Landtag NRW in Düsseldorf bis 18.49 Uhr tagte, für deren Sitzung vorab keine Entschuldigung des Ministerpräsidenten Laschet vorlag. Die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage (Drs. 17/4636) wurden von Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Antwort vom 15.01.2019 (Drs. 17/4823) inhaltlich aus meiner Sicht nicht beantwortet. Die Antwort besteht insgesamt aus nur fünf Zeilen: „Anlass der Berlinreise war die Bundesratssitzung am Freitag und die Vorabendsitzung der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung (Interessenwahrnehmung für Nordrhein-Westfalen). Bei der Gelegenheit habe ich auch in Berlin ein kurzes Grußwort bei der Vorpremiere des aufwändig hergestellten Dokumentarfilms „Die Steinkohle“ gehalten.“ Ich möchte – auch unter Zugrundelegung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 10.10.2017 (2 BvE 6/16) festgelegten Maßstäbe und Anforderungen zur Konfrontation der Regierung mit einer aus Sicht des Abgeordneten unvollständig und unzutreffenden Beantwortung – dem Ministerpräsidenten daher nochmal die Möglichkeit geben, dem aus der Landesverfassung ableitbaren Frage- und Informationsrecht einer/eines jeden Abgeordneten gegen die Landesregierung nachzukommen und die folgenden Fragen zu beantworten: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5297 2 Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 2024 mit Schreiben vom 26. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann hat der Ministerpräsident die Plenarsitzung des Landtags NRW verlassen, um sich auf den Weg nach Berlin zur Begrüßung bei der Vorführung des Dokumentarfilms „Die Steinkohle“ in der NRW-Landesvertretung zu machen? 2. Warum wurde der Landtag NRW nicht vorab durch die Landesregierung über die Abwesenheit des Ministerpräsidenten von der Plenarsitzung unterrichtet? 3. Warum wurden in der Staatskanzlei bei der Veranstaltungsplanung der Vorführung des Dokumentarfilms die Termine der Landtagssitzungen nicht berücksichtigt? 4. Hält der Ministerpräsident die Begrüßung bei der Vorführung eines Dokumentarfilms für wichtiger als die Sitzung des Landtags NRW? 5. Falls nein, warum hat der Ministerpräsident dann die Plenarsitzung heimlich – oder zumindest ohne vorherige Ankündigung – verlassen? Die Fragen werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bekannt. Die Landesregierung beantwortet prinzipiell alle parlamentarischen Anfragen im Sinne der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 1848 verwiesen.