LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5298 27.02.2019 Datum des Originals: 26.02.2019/Ausgegeben: 05.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2000 vom 30. Januar 2019 der Abgeordneten Stefan Engstfeld und Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4993 Kurz- und Freizeitarrest in Amtsgerichten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Beim Jugendarrest unterscheidet man zwischen Dauer-, Freizeit- und Kurzarrest. Gemäß § 2 Jugendarrestvollzugsgesetz NRW und § 90 Jugendgerichtsgesetz ist aber jede Form des Jugendarrests erzieherisch zu gestalten. Während der Dauerarrest in Jugendarrestanstalten vollzogen wird, erfolgt der Kurz- und Freizeitarrest dagegen häufig in den Freizeitarresträumen bei 25 Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2000 mit Schreiben vom 26. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vollstreckung von Kurzarrest in Nordrhein-Westfalen ist bereits seit 2017 ausschließlich den Jugendarrestanstalten zugewiesen. Im Jahr 2018 waren noch 22 Amtsgerichte für den Vollzug von Freizeitarresten zuständig. Durch eine weitere Änderung des Vollstreckungsplans werden ab dem 01.03.2019 nur noch zehn Amtsgerichte (Bielefeld, Brakel, Detmold, Dortmund, Geldern, Köln, Lemgo, Minden, Münster und Paderborn) für den Vollzug von Freizeitarresten zuständig sein. Mittel- bis langfristig soll Jugendarrest nur noch in Jugendarrestanstalten vollzogen werden, um die qualitativ besseren Ressourcen dort im Sinne eines nachhaltig wirkenden Freizeitarrestes nutzen zu können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5298 2 1. Wie viele Kurz- bzw. Freizeitarreste wurden im Jahr 2018 in den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen vollzogen (bitte nach Amtsgerichten aufschlüsseln)? 2. Über wie viele Arrestplätze verfügen die Amtsgerichte, in denen Kurz- und Freizeitarreste vollzogen werden (bitte nach Amtsgerichten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: lfd. Nr. Amtsgericht Plätze Freizeitarreste 1 Ahaus 5 32 2 Arnsberg 3 4 3 Beckum 3 5 4 Bielefeld 7 132 5 Bocholt 3 21 6 Borken 4 6 7 Brakel 3 22 8 Detmold 7 41 9 Dortmund 10 88 10 Geldern 6 86 11 Gronau 2 24 12 Iserlohn 5 46 13 Köln 26 143 14 Lemgo 6 29 15 Lippstadt 3 21 16 Lüdinghausen 5 47 17 Minden 6 32 18 Münster 4 32 19 Paderborn 4 30 20 Rheine 6 48 21 Siegen 5 0 22 Soest 4 21 insgesamt 127 910 3. Welches und wieviel Personal steht in den Amtsgerichten jeweils für den Vollzug von Kurz- und Freizeitarresten zur Verfügung (bitte nach Amtsgerichten aufschlüsseln)? Der nachfolgenden Übersicht lässt sich das in den Amtsgerichten für den Vollzug von Freizeitarrest zur Verfügung stehende Personal entnehmen. Die Kräfte werden regelmäßig nur mit einem kleineren, bezogen auf die einzelne Kraft nicht bezifferbaren Anteil der Arbeitszeit für die Freizeitarrestvollstreckung herangezogen. Neben dem aufgeführten Personal sind namentlich auch Vollzugsleiterinnen und Vollzugsleiter stellenanteilig mit dem Freizeitarrest befasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5298 3 Im Übrigen wird ergänzend auf die Vorbemerkung Bezug genommen: Lfd. Nr. Amtsgericht Personal (Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister: hier kurz Justizwachtmeister; Justizbeschäftigte; Hilfskräfte gemäß Nr. 7 Abs. 3 JAGO) = einsetzbare Mitarbeiter/-innen, die jeweils mit einem kleineren Anteil ihrer Arbeitszeit herangezogen werden (können) 1 Ahaus 1 Justizwachtmeister 2 Arnsberg 1 Justizwachtmeister 3 Beckum 1 Justizwachtmeister 4 Bielefeld 9 Justizwachtmeister 5 Bocholt 1 Justizwachtmeister 6 Borken 1 Justizwachtmeister 7 Brakel 1 Justizwachtmeister, 1 Hilfskraft 8 Detmold 2 Justizbeschäftigte, 1 Hilfskraft 9 Dortmund 2 Justizwachtmeister, 1 Justizbeschäftigte 10 Geldern 24 Justizwachtmeister 11 Gronau 3 Justizwachtmeister 12 Iserlohn 1 Justizwachtmeister, 2 Justizbeschäftigte 13 Köln 18 Justizwachtmeister 14 Lemgo 2 Justizwachtmeister 15 Lippstadt 2 Justizwachtmeister 16 Lüdinghausen 4 Justizwachtmeister 17 Minden 3 Justizwachtmeister, 1 Justizbeschäftigte 18 Münster 18 Justizwachtmeister 19 Paderborn 8 Justizwachtmeister 20 Rheine 8 Justizwachtmeister, 8 Justizbeschäftigte 21 Siegen 1 Justizwachtmeister 22 Soest 1 Justizwachtmeister, 1 Justizbeschäftigte 4. Welche Behandlungsmaßnahmen werden in den Amtsgerichten im Rahmen des Vollzugs von Kurz- und Freizeitarresten durchgeführt (bitte nach Amtsgerichten aufschlüsseln)? Bei den Amtsgerichten werden allgemeine Erziehungsmaßnahmen je nach Gegebenheiten und Entscheidung der Vollzugsleitung im Einzelfall angeboten. Hierzu zählen im Wesentlichen: erzieherische Gespräche mit der Vollzugsleitung und/oder den Bediensteten, Motivation zum Lesen von Büchern und aktueller Tagespresse, schriftliche Aufsätze zur Auseinandersetzung mit der Straftat / Schulpflichtverletzung, Verfassung eines Lebenslaufs / Motivation zur Beschäftigung mit der allgemeinen Lebenssituation, Spielstunden, sinnvolle Beschäftigung in Form von Außenarbeiten und kleinen Arbeiten im Gerichtsgebäude, Motivation zur Beschäftigung mit mitgebrachtem Lernmaterial. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5298 4 Eine innere Einkehr der Arrestantinnen und Arrestanten sowie ein bewusster Verzicht auf moderne Medien wie namentlich Handy und Computer, also der bewusste Verzicht auf Maßnahmen am Wochenende, werden unter Umständen als wichtig erachtet. 5. Wer ist während des Arrests für die Verpflegung der Arrestantinnen und Arrestanten verantwortlich? Für die Verpflegung der Arrestantinnen und Arrestanten ist die jeweils zuständige Freizeitarresteinrichtung bei dem Amtsgericht verantwortlich. Die Verpflegung erfolgt entweder unmittelbar von dort oder wird durch regional benachbarte Justizvollzuganstalten sichergestellt.