LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5299 27.02.2019 Datum des Originals: 27.02.2019/Ausgegeben: 05.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1908 vom 17. Januar 2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/4870 Was genau meint Minister Dr. Stamp, wenn er von „zusätzlich“ spricht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 8. Januar 2019 trat Minister Stamp vor die Landespressekonferenz und versuchte dort, die Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die zukünftige Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen zu erklären. Irritierte Journalisten fragten nach, ob dies schon die groß angekündigte KiBiz-Reform sei. Betitelt wurde das vereinbarte Paket als „Pakt für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen“. In der entsprechenden Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom gleichen Tag heißt es dann: „Ab dem Kita-Jahr 2020/21 werden über 1,3 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die Kindertagesbetreuung investiert.“ Es stellt sich nun die Frage, was genau damit gemeint ist. Den Worten des Ministers war nämlich zu entnehmen, dass die Kommunen ab dem Kindergartenjahr 395 Mio. EUR mehr aufbringen werden und der Bund 430 Mio. EUR mehr. Bleiben 490 Mio. EUR, die nunmehr das Land „mehr“ aufbringen will. Die Kernfrage für den Landesgesetzgeber ist nun: Was ist die Bezugsgröße, auf die sich das „mehr“ bezieht, was genau ist mit „zusätzlich“ gemeint? Ist es der Zustand vor dem Kindergartenjahr 2016/2017? Am 8. Juli 2016 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung (Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes)“ beschlossen. Dies hatte ein Volumen von 331 Mio. EUR zusätzlich zum vorherigen Zustand. Das Gesetz war befristet und regelte die Übergangsfinanzierung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019. Ist es der Zustand vor dem Kindergartenjahr 2017/2018? Am 21. November 2017 wurde das „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5299 2 beschlossen. Dies hatte ein Volumen von 500 Mio. EUR im Nachtragshaushalt 2017 und beinhaltete einen einmaligen Zuschuss für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019. Momentan befindet sich der Entwurf für ein „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ in der parlamentarischen Beratung. Dieses sieht ein Volumen von 390,7 Mio. EUR für das Kindergartenjahr 2019/2020 vor. Ist es der Zustand nach Inkrafttreten dieses Gesetzes? Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1908 mit Schreiben vom 27. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung leisten vorrangig und überwiegend Land und Kommunen. Durch die Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ist deshalb ein wichtiger Schritt für die Reform des Kinderbildungsgesetzes erzielt worden. Der Pakt für Kinder und Familien ist ein zentraler Meilenstein hin zu mehr Familienfreundlichkeit und verbessert zugleich die Qualität der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen. 1. Wie stellten und stellen sich die Ausgaben des Landes für die frühkindliche Bildung in den Haushaltsjahren 2015 bis 2020 dar, wenn man davon ausgeht, dass sowohl der genannte Gesetzentwurf angenommen als auch der „Pakt für Kinder und Familien“ umgesetzt wird? In den Haushaltsjahren 2015 bis 2019 steigen die Ausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen von rd. 2,3 Mrd. Euro auf rd. 3,2 Mrd. Euro. Haushaltsjahr Haushaltsansatz 2015 2,3 Mrd. € 2016 2,6 Mrd. € 2017 3,3 Mrd. € 2018 3,0 Mrd. € 2019 3,2 Mrd. € Bei der Betrachtung der Haushaltsansätze der einzelnen Haushaltsjahre sind folgende Aspekte zu beachten: In dem in der Tabelle ausgewiesenen Haushaltsansatz für das Jahr 2017 in Höhe von 3,3 Mrd. Euro ist das von der Landesregierung unmittelbar nach Regierungsübernahme aufgelegte Kita-Träger-Rettungsprogramm für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 einer Einmalzahlung von rd. 500 Mio. Euro berücksichtigt. Des Weiteren hat das Land auf freiwilliger Basis in den Kindergartenjahren 2016/2017 bis 2018/2019 Mittel des Bundes zweckgebunden als zusätzlichen Zuschuss zu den Kindpauschalen eingesetzt. Diese dafür in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Höhe von insgesamt 331,1 Mio. Euro müssen zur Errechnung der Landesausgaben in den jeweiligen Haushaltsjahren in Abzug gebracht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5299 3 Im Haushaltsjahr 2019 soll ein Einsatz von Bundesmitteln in Höhe von rd. 105 Mio. Euro aus dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ zur Finanzierung der Übergangsfinanzierung im Kindergartenjahr 2019/2020 erfolgen. Zu dem in der Tabelle ausgewiesenen Haushaltsansatz für das Jahr 2019 in Höhe von 3,2 Mrd. Euro kommen weitere Mittel für Investitionen in Höhe von mindestens 94 Mio. Euro hinzu; für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von mindestens 115 Mio. Euro - jeweils zuzüglich möglicher Investitionsmittel aus der Nutzung nicht verausgabter Mittel des Kapitels 07 040 für die Kinderund Jugendhilfe. Der Haushalt 2020 liegt noch nicht vor. Die Landesregierung wird dem Landtag den Haushaltsentwurf 2020 im üblichen Verfahren vorlegen. 2. Wie stellten und stellen sich die Ausgaben des Landes für die frühkindliche Bildung in den Kindergartenjahren 2015/2016 bis 2020/2021 dar, wenn man davon ausgeht, dass sowohl der genannte Gesetzentwurf angenommen als auch der „Pakt für Kinder und Familien“ umgesetzt wird? Kindergartenjahr Ausgabenansatz im Haushalt 2015/2016 2,3 Mrd. € 2016/2017 2,6 Mrd. € 2017/2018 3,0 Mrd. € 2018/2019 3,2 Mrd. € Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist im Gesetzentwurf „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz„ ein Gesamtvolumen für die Kita- Träger in Höhe von gut 450 Mio. Euro, davon rd. 390,7 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt, vorgesehen. Im Kindergartenjahr 2020/2021 ist durch die Vorhaben des „Paktes für Kinder und Familien“ von weiteren Ausgaben des Landes in Höhe von rd. 805 Mio. Euro auszugehen, von denen rd. 430 Mio. Euro durch Bundesmittel finanziert werden. Zudem übernimmt das Land rd. 60 Mio. Euro für die Absenkung des kommunalen Trägeranteils. Hinzu kommen Mittel für Investitionen in Höhe von mindestens 115 Mio. Euro. 3. Welche Ausgaben (bitte nach Titelgruppen und Titeln aufgeschlüsselt, sofern vorhanden) wurden in den Antworten auf die Fragen 1 und 2 zusammengeführt? Die oben genannten Kosten entsprechenden den Haushaltsansätzen des KiBiz- Deckungskreises. Enthalten sind die Titel 547 20, 633 10 bis 633 23, 684 10 und 684 19 des Kapitels 07 040. Zudem wird der Titel 633 99 des Kapitels 07 040 bei der obigen Darstellung der Ansätze berücksichtigt. Eine Übersicht des KiBiz-Deckungskreises kann im Haushaltsplanentwurf 2019 auf Seite 57 eingesehen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5299 4 4. Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Äußerung des Ministers, wenn er von „mehr“ bzw. „zusätzlich“ spricht? Die genannten zusätzlichen Mittel in Höhe von jährlich mehr als 1,3 Mrd. Euro veranschlagt für das Kindergartenjahr 2020/2021 setzen sich zusammen aus den Mitteln für die Herstellung der Auskömmlichkeit in Höhe von rd. 750 Mio. Euro, Bundesmitteln in Höhe von rd. 430 Mio. Euro für Qualitätsverbesserungen und weiteren Landesmitteln für Investitionen in Höhe von rd. 115 Mio. Euro. Zudem beteiligen sich die Kommunen an den Qualitätsverbesserungen in Höhe von 20 Mio. Euro. Darüber hinaus übernimmt das Land rd. 60 Mio. Euro für die Absenkung des kommunalen Trägeranteils. Der genannte Mittelmehrbedarf bezieht sich auf die faktisch entstehenden Gesamtkosten eines in der Systematik des KiBiz fortgeschriebenen Systems, im Vergleich zu einem auskömmlich finanzierten System im Kindergartenjahr 2020/2021. Mit der Herstellung der Auskömmlichkeit und weiteren qualitativen Verbesserungen wird nunmehr ein dauerhaft zukunftsfähiges Finanzierungssystem unter Beteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geschaffen. 5. Beabsichtigt die Landesregierung, die Zahlungen an die Kommunen aus dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) zukünftig zu senken? Die Änderungen der Finanzierungssystematik des KiBiz werden vermutlich auch Auswirkungen auf die Ausgleichregelungen des BAG-JH haben. Etwaige Anpassungen werden auf Basis der in § 3 Absatz 2 Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) verankerten Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erfolgen und den grundsätzlichen Regelungen des Konnexitätsausführungsgesetzes NRW (KonnexAG) entsprechen.