LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5300 27.02.2019 Datum des Originals: 27.02.2019/Ausgegeben: 05.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1976 vom 30. Januar 2019 der Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4969 In Hessen fallen (bei Kontrollen) erschreckend viele LKW-Fahrer bei Alkoholkontrollen auf – Wie wird in NRW kontrolliert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten war zu entnehmen, dass in Hessen in der Nacht vom Sonntag zum Montag eine Schwerpunktkontrolle bei LKW-Fahrern stattgefunden hat, bei der erschreckend viele Fälle von Trunkenheit am Steuer festgestellt wurden, teilweise über zwei Promille, darunter auch bei LKW mit Gefahrengut. Von LKW-Fahrten unter Alkohol geht eine ganz besondere Gefahr für den Straßenverkehr und Leib und Leben aller daran teilnehmenden Menschen aus. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1976 mit Schreiben vom 27. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Welche Ergebnisse gab es zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.01.2019 auf Autobahnen in NRW bei einzelnen Alkoholkontrollen von LKW-Fahrern oder - Fahrerinnen? (Bitte detailliert die Ergebnisse in Höhe der Überschreitungen der zulässigen Promillegrenzen im Verhältnis zur Anzahl der Kontrollen angeben.) Beim Verdacht einer durch Einwirkung von Alkohol begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Verkehr, die durch die Polizei Nordrhein-Westfalen festgestellt wird, kommt zu Beweiszwecken eine Atemalkoholmessung oder Blutentnahme in Betracht. Zur Verdachtsgewinnung kann zuvor eine Atemalkoholprüfung (als Vortest) vorgenommen werden. Näheres ist im Runderlass „Feststellung von Alkohol und anderen berauschenden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5300 2 Mitteln bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen“1 geregelt. Landesweit werden keine Daten von durchgeführten Atemalkoholprüfungen, Atemalkoholmessungen und Blutentnahmen mit Bezug zu Fahrenden und deren Fahrzeugen wie beispielsweise Lastkraftwagen erhoben. 2. Welche Ergebnisse gab es zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.01.2019 auf Autobahnen in NRW bei Schwerpunktkontrollen auf Alkohol im Blut von LKW- Fahrern oder -Fahrerinnen? (Bitte detailliert die Ergebnisse in Höhe der Überschreitungen der zulässigen Promillegrenzen im Verhältnis zur Anzahl der Kontrollen angeben.) Die Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs zur Reduzierung der Verkehrsunfälle, insbesondere Verkehrsunfällen mit verletzten Personen, gehört zu den strategischen Schwerpunkten der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Diese Überwachung bezieht sich nicht explizit auf das Verhindern des Fahrens unter Alkoholeinfluss, sondern sieht einen integrativen wie ganzheitlichen Ansatz vor. Die nordrhein-westfälische Polizei überprüft unter anderem durch gemeinsame Kontrollen mit Kooperationspartnern wie dem Bundesamt für Güterverkehr, dem Zoll und der Bundespolizei die Einhaltung von Rechtsvorschriften (z. B. Verhaltens-, Ausrüstungs-, Sozialvorschriften). Es sollen so alle Verhaltensweisen bekämpft werden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Im Besonderen wurden bei europaweit abgestimmten ganzheitlichen Schwerpunktkontrollen („TISPOL - Traffic Information System Police“, Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz) von Lastkraftwagen (Lkw/„Operation Truck & Bus“) in den Jahren 2017 und 2018 durch die Polizei Nordrhein- Westfalen folgende Daten erhoben: 2017 - 11.286 kontrollierte Lkw; 3 Fahrten unter Alkoholeinfluss 2018 - 10.803 kontrollierte Lkw; 2 Fahrten unter Alkoholeinfluss 2019 - 2.887 kontrollierte Lkw; 1 Fahrt unter Alkoholeinfluss Die konkreten Promillewerte der alkoholisierten Verkehrsteilnehmenden werden bei den europaweiten Schwerpunktkontrollen nicht erhoben. Werden bei überprüften Personen Zweifel auf nicht nur vorübergehende Mängel an der Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beispielsweise durch eine Alkoholabhängigkeit festgestellt, unterrichtet die Polizei grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörden. 3. Geht die Landesregierung angesichts der erschreckenden Ergebnisse der oben genannten Kontrolle in Hessen davon aus, dass sich solche Ergebnisse in NRW bei gleicher Kontrolldichte nicht zeigen würden? Nach der Medienberichterstattung sind bei den Kontrollen in Hessen Personen auf Rastplätzen überprüft worden, die sich in einem Lkw befunden haben und keine 1 Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales (402 - 57.01.35), d. Justizministeriums (4103 - III. 29), d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (III B 2-21-34/34) u. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (232 - 1.09.14.03) v. 27.4.2015 (MBl. NRW. 2015 S. 311) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5300 3 Kraftfahrzeuge geführt haben.2 Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften durch Einwirkung von Alkohol konnten danach nicht festgestellt werden.3 Darüber hinaus gehende Details zu Art, Rechtsgrundlage und Umfang der in Hessen durchgeführten Kontrollen liegen nicht vor. Eine Prognose, respektive ein valider Vergleich, zu Nordrhein-Westfalen kann daher nicht erfolgen. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2. 4. Welche Konsequenzen sind aus Sicht der Landesregierung angesichts der erschreckenden Ergebnisse der oben genannten Kontrolle in Hessen für NRW zu ziehen? Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 3. 5. Hält die Landesregierung Schwerpunktkontrollen auf Alkohol im Blut von LKW- Fahrern oder -Fahrerinnen speziell nach dem Sonntagsfahrverbot in der Nacht von Sonntag auf Montag für sinnvoll? Die Landesregierung erachtet die lageorientierte ganzheitliche Verkehrsüberwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch die Polizei als einen wichtigen Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. 2 vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/heute-in-deutschland/alkohol-kontrolle-lkw-fahrern-100.html, Zugriff am 11.02.2019, 12:35 Uhr 3 vgl. https://www.hessenschau.de/wirtschaft/jeder-6-lkw-fahrer-hatte-alkohol-intus-jeder-15-warbetrunken ,lkw-kontrollen-100.html, Zugriff am 11.02.2019, 12:39 Uhr