LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5301 27.02.2019 Datum des Originals: 26.02.2019/Ausgegeben: 05.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1987 vom 31. Januar 2019 der Abgeordneten Heike Gebhard und Sebastian Watermeier SPD Drucksache 17/4980 Was unternimmt die Landesregierung zur Verbesserung der Sicherheit am Gelsenkirchener Hauptbahnhof? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19. Januar 2019 kam es zu Ausschreitungen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof. 20 bis 30 Jugendliche trafen sich vor Ort, um Passanten anzugreifen, Bogestra-Mitarbeiter mit Steinen zu bewerfen und Feuerlöscher zu entleeren. Nach Eintreffen der Bundespolizei, der Polizei Gelsenkirchen sowie hinzugerufenen Einsatzkräften aus Essen, flüchteten die Jugendlichen. Drei randalierende Jugendliche konnten festgenommen werden und wurden angezeigt. In Folge dessen wurde eine Ermittlungskommission eingerichtet, welche sich mit der Aufarbeitung der Straftaten befassen soll. Die Bundespolizei am Gelsenkirchener Hauptbahnhof wird auf unbestimmte Zeit bei ihren Schwerpunktkontrollen durch spezielle Eingreiftruppen (MKÜ) unterstützt. Immer wieder ist das Bundespolizeirevier Gelsenkirchen in den letzten Monaten in die Kritik geraten, da die Wache am Gelsenkirchener Bahnhof mangels Polizeipersonal unbesetzt bleiben musste. Grund hierfür waren nicht zuletzt Einsätze in anderen Städten. Laut WAZ konnten im Jahr 2017 zwei von drei Schichten nicht besetzt werden. Der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Polizeikräfte der KPB Gelsenkirchen sowie auf eine verstärkte Präsenz der Bundespolizei im Bahnhofsbereich hingewiesen. Die Landesregierung hat stets betont, ihren Einfluss gegenüber dem Bund auf eine erhöhte Präsenz an den Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen geltend zu machen, um sowohl das Sicherheitsgefühl als auch die objektive Sicherheitslage an den nordrhein-westfälischen Bahnhöfen zu erhöhen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5301 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1987 mit Schreiben vom 26. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellt sich die aktuelle Personalsituation der Kreispolizeibehörde Gelsenkirchen dar? (Bitte mit Veränderungen zu 2018 bzw. 2017 aufschlüsseln) Die berechnete Zielsollstärke der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) stellt sich im Verlauf der Jahre seit 2017 für die Kreispolizeibehörde (KPB) Gelsenkirchen im Beamtenbereich wie folgt dar (alle Zahlen gerundet auf die volle Planstelle): Entwicklung BKV Planstellen der KPB Gelsenkirchen 2017 2018 693 698 Das Planstellen-Ist der KPB Gelsenkirchen stellt sich für die Jahre seit 2017 wie folgt dar (jeweils zum 01. Oktober eines Jahres und gerundet auf die volle Planstelle): Entwicklung des Planstellen-Ist der KPB Gelsenkirchen 2017 2018 693 699 2. Wie stellt sich die aktuelle Personalsituation der Bundespolizei im Bereich des Gelsenkirchener Hauptbahnhofes dar? Die personalwirtschaftlichen Grundentscheidungen der Bundespolizei bzw. die Verteilung von Personalstellen auf einzelne Organisationseinheiten fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes. Der Bund entscheidet eigenständig, in welchem Umfang Personal zur Erfüllung der gesetzlich normierten Aufgaben erforderlich ist. Die aufgeführte Fragestellung wäre deshalb an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als die für die Bundespolizei zuständige oberste Bundesbehörde zu richten. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung keine Informationen zur Ist- und Sollstellensituation, zur internen Personalplanungen oder zur Stellensituation einzelner Organisationseinheiten der Bundespolizei vor. 3. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um eine erhöhte Präsenz der Bundespolizei in Gelsenkirchen sicherzustellen? Im Bundespolizeigesetz (BPolG) sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei geregelt. Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass die Bundespolizei und die Polizei Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam Aufgaben wahrnehmen. In Gesprächen mit den Bundesinnenministern Thomas de Maizière und Horst Seehofer haben sich sowohl der Ministerpräsident als auch ich für eine starke Bundespolizei in Nordrhein- Westfalen eingesetzt. Darüber hinaus gewährleistet die KPB Gelsenkirchen bereits seit August 2018 eine erhöhte polizeiliche Präsenz im Bereich des Hauptbahnhofes Gelsenkirchen. Das zugrunde liegende Präsenzkonzept wurde auf Grund der Ereignisse am 19.01.2019 spezifisch auf die Zielgruppe LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5301 3 jugendlicher Tatverdächtiger ausgeweitet. Das Präsenzkonzept umfasst den Einsatz aller Dienststellen der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz. Die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Präsenzzeiträumen erfolgt in internen Besprechungen. Es bestehen in diesem Zusammenhang die Aufträge, unter Beachtung der rechtlichen Möglichkeiten, konsequent gegenüber Störern einzuschreiten und umfassende Beobachtungs- und Feststellungsberichte sowie anlassbezogene Strafanzeigen zu fertigen. Weiterhin wurde anlässlich der Vorfälle im Januar 2019 eine Ermittlungskommission zur Bearbeitung mehrerer aktuell anhängiger Ermittlungsverfahren, hier im Bereich der Jugendkriminalität, eingerichtet. Mit der Stadt Gelsenkirchen wurde im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung eine Erhöhung der Präsenz am und im Hauptbahnhof vereinbart. Der Kommunale Ordnungsdienst bestreift den Bereich in eigener Zuständigkeit. Eine Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben (BoGeStra) ist erfolgt. Die Polizei wird bei entsprechender Lageentwicklung rechtzeitig durch Mit-arbeiter der BoGeStra in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit erfolgt ein enger Informationsaustausch auch über im Dienst befindliche Kräfte der Bundespolizei. 4. Hat die Landesregierung die Aufstockung der Kontingente der Bereitschaftspolizei zur Verstärkung bei Schwerpunkteinsätzen auf 21.300 Stunden im Zuge des 15- Punkte-Programms der Vorgängerregierung aus 2016 in den folgenden Jahren aufrechterhalten? Die Kreispolizeibehörde Gelsenkirchen hat auf Grundlage einer eigenen Lagebeurteilung für das Jahr 2017 21.000 sowie für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 18.000 Personalstunden der Bereitschaftspolizei beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein- Westfalen (LZPD NRW) beantragt. Diesen Anträgen hat das LZPD NRW vollumfänglich entsprochen. 5. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um die in der Öffentlichkeit angeregte Durchsetzung von Waffenverbotszonen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof und den Vorplätzen zu unterstützen? Die Einrichtung und die Kontrolle temporärer Waffenverbotszonen obliegt der Bundespolizei in eigener Zuständigkeit. Im Falle eines Unterstützungsbedarfes der Bundespolizei erfolgt eine Anforderung von Unterstützungskräften grundsätzlich auf dem dafür vorgesehenen Wege über das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Unabhängig davon gewährleistet die KPB Gelsenkirchen durch das im Rahmen der Antwort zu Frage 3 dargestellte Präsenzkonzept eine erhöhte Präsenz im Bereich des Hauptbahnhofes. Bei konkreten Einsätzen findet eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zwischen der Polizei Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei statt.