LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5303 27.02.2019 Datum des Originals: 27.02.2019/Ausgegeben: 05.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1965 vom 25. Januar 2019 des Abgeordneten Frank Sundermann SPD Drucksache 17/4956 Einsatz von Landesmitteln für die digitale Infrastruktur an den Schulen im Kreis Steinfurt Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Verwaltungsrat der NRW.Bank hat auf Vorschlag der rot-grünen Landesregierung das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Bei dem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.Bank mit dem Land NRW. Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Gefördert werden aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen. In den NRW-Kommunen werden die Landesmittel allerdings unterschiedlich abgerufen und eingesetzt. Im Rahmen der Auftaktkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ sprach Schulministerin Yvonne Gebauer davon, dass man für die Digitalisierung hervorragend ausgestattete Schulen brauche. Zudem betonte sie, dass die bei den Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Digitalministerium eingerichteten Geschäftsstellen GigabitNRW prioritär auch die Beratung der Schulträger zur digitalen Ausstattung und Modernisierung der Schulen initiieren würden. Das betreffe zum Beispiel auch die Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln. Bis die angekündigten Bundesmittel aus dem Digitalpakt Deutschland, die für die Digitalisierung der Schulen auf den Weg gebracht werden, auch ankommen, wird noch etwas Zeit vergehen. Daher stehen zunächst nur die erwähnten Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ und dem Landeshaushalt zur Verfügung. Gleichwohl bleibt die Digitalisierung der Schulen eine große Herausforderung, die durch die bereits genannten Programme kaum gedeckt werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5303 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1965 mit Schreiben vom 27. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit einem breiten Spektrum von finanziellen Mitteln, um die Städte, Gemeinden und Kreise bei der kommunalen Aufgabenerfüllung und den Investitionsmaßnahmen im Schulbereich, insbesondere beim Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen, zu unterstützen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten jährlich eine Schulpauschale/Bildungspauschale. Diese wurde mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 um 50 Mio. Euro auf 659 Mio. Euro erhöht und wird in den folgenden Jahren dynamisiert. Die kreisangehörigen Kommunen und der Kreis Steinfurt erhalten im Jahr 2019 rund 18,2 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln können insbesondere auch Digitalisierungsmaßnahmen in Schulgebäuden finanziert werden. Sie können außerdem für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie im schulischen Bereich für die Einrichtung und Ausstattung eingesetzt werden. Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung, ein Antrag an das Land ist nicht erforderlich. Über die Art und die Form der tatsächlichen Verwendung der Schulpauschale/ Bildungspauschale in Schulen oder kommunalen Kindertageseinrichtungen im Kreis Steinfurt liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Darüber hinaus stellt das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der NRW.Bank den Kommunen in den Jahren 2017 bis 2020 zusätzlich 2 Mrd. Euro aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung. Hiervon entfallen auf die kreisangehörigen Kommunen und den Kreis Steinfurt ca. 46,7 Mio. Euro. In den Jahren 2017 und 2018 standen für den Kreis Steinfurt die ersten beiden Tranchen aus diesem Programm zur Verfügung, also jeweils ca. 11,67 Mio. Euro. Es können aus diesen Mitteln Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert werden. Wichtiges Ziel ist außerdem die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Bei der Ausgestaltung des Programms war die möglichst unkomplizierte Abwicklung für die Kommunen ein wichtiges Ziel. Auch bei diesem Programm entscheiden die Kommunen über den Mitteleinsatz. Das Land Nordrhein-Westfalen gibt die Bundesmittel zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen in Höhe von 1,12 Mrd. Euro seit dem Jahr 2017 in einem möglichst schnellen und unbürokratischen Verfahren an die nordrhein-westfälischen Kommunen weiter. Dabei werden alle Verfahrensvereinfachungen vom Land weitergegeben, die der Bund zulässt. Von diesen Mitteln erhalten die kreisangehörigen Kommunen und der Kreis Steinfurt ein Förderbudget von 26,3 Mio. Euro. Über den Abruf dieser Bundesmittel informiert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen regelmäßig auf seiner Homepage. Allein aus den drei vorgenannten schulbezogenen Programmen stehen von 2017 bis 2020 für den Kreis Steinfurt und die kreisangehörigen Kommunen voraussichtlich insgesamt rund 142,7 Mio. Euro zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5303 3 Neben den genannten Fördermitteln stehen nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 12. September 2018 Landesmittel für die Glasfaseranbindung der Schulen bereit. Förderfähig ist primär die leitungsgebundene Anbindung von Schulgebäuden, um eine dauerhafte Breitbandversorgung von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde am Schulgebäude zu gewährleisten. Bei Schulen, deren Anbindung an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz nach dieser Richtlinie gefördert wird, ist das monatliche Entgelt für den Festnetzinternetanschluss für die Dauer von drei Jahren förderfähig. Darüber hinaus leistet das Land Beratung und Kofinanzierung für das Breitbandprogramm des Bundes. Seit November 2018 wird dem Glasfaseranschluss von Schulgebäuden mit einem Sonderaufruf besondere Beachtung geschenkt. Aufwendungen für eigenes kommunales Personal sind in keinem der genannten Programme förderfähig. Allerdings lassen sich Aufwendungen für externes Personal, z.B. für die Bauplanung aus den Programmen, finanzieren. Darüber hinaus ist die Landesregierung im Gespräch mit der Bundesregierung und anderen Landesregierungen, um den Digitalpakt Schule mit rund einer Milliarde Euro für die nordrheinwestfälischen Schulen möglichst zeitnah umzusetzen. Von diesen Mitteln werden absehbar auch die Schülerinnen und Schüler im Kreis Steinfurt durch die Verbesserung der digitalen Infrastruktur profitieren. 1. In welchem Umfang sind Landesmittel für die digitale Infrastruktur an Schulen im Kreis Steinfurt beantragt worden? (Bitte detailliert nach Schulform, Städten und Gemeinden des Kreises und den jeweiligen Förder- und Haushaltstöpfen auflisten.) 2. In welchem Umfang sind Landesmittel für die digitale Infrastruktur an Schulen im Kreis Steinfurt bisher gewährt worden? (Bitte detailliert nach Schulform, Städten und Gemeinden des Kreises und den jeweiligen Förder- und Haushaltstöpfen auflisten.) 3. Durch welche Maßnahmen wurde im Kreis Steinfurt der Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen aus Landesmitteln gefördert? (Bitte einzeln nach Jahr, Projektart, Technologie, Förderhöhe, Umsetzungsstand und nach Städten und Gemeinden des Kreises auflisten.) 4. In welchem Umfang besteht an den Schulen im Kreis Steinfurt ein Bedarf hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur über die verfügbaren Mittel durch „Gute Schule 2020“ und den baldigen „Digitalpakt“ hinaus? (Bitte Höhe der weiteren Förderungsbedarfe je nach Schule und Kommune auflisten.) 5. Welche Mittel und Maßnahmen plant die Landesregierung für den Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen im Kreis Steinfurt in Zukunft über das Jahr 2020 hinaus einzusetzen? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet: Die Mittelabrufe des Kreises Steinfurt und der kreisangehörigen Kommunen aus dem Programm Gute Schule 2020 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Es ist ebenfalls ausgewiesen, wie hoch nach den Angaben der Kommunen gegenüber der NRW.Bank der Anteil von Digitalisierungsmaßnahmen an den geförderten Maßnahmen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5303 4 Bezeichnung der Kommune Gute Schule 2020 Kontingent 2017-2020 Gute Schule 2020 Kontingente 2017 und 2018 Gute Schule 2020 Abruf aus den Kontingenten 2017 und 2018 - bis 31.12.2018 Darunter für Digitalisierungsmaßnahmen Steinfurt Kreisverwaltung 13.372.472 6.686.236 3.343.118 - Altenberge 400.144 200.072 100.036 87.700 Emsdetten, Stadt 2.121.728 1.060.864 1.060.864 741.364 Greven, Stadt 2.675.096 1.337.548 990.000 - Hörstel, Stadt 1.088.396 544.198 463.000 463.000 Hopsten 561.252 280.626 280.626 - Horstmar, Stadt 479.972 239.986 239.986 81.157 Ibbenbüren, Stadt 4.300.640 2.150.320 1.376.753 464.695 Ladbergen 384.328 192.164 192.164 - Laer 456.484 228.242 114.121 - Lengerich, Stadt 1.456.108 728.054 630.835 - Lienen 532.856 266.428 266.428 - Lotte 570.544 285.272 285.272 54.723 Metelen 517.020 258.510 258.510 - Mettingen 511.536 255.768 255.768 - Neuenkirchen 718.016 359.008 359.008 - Nordwalde 755.680 377.840 377.840 244.340 Ochtrup, Stadt 1.579.404 789.702 394.851 - Recke 788.128 394.064 394.064 - Rheine, Stadt 6.998.556 3.499.278 1.749.639 - Saerbeck 647.360 323.680 161.840 - Steinfurt, Stadt 3.686.980 1.843.490 1.843.490 25.000 Tecklenburg, Stadt 909.840 454.920 454.920 209.920 Westerkappeln 727.304 363.652 363.652 - Wettringen 460.452 230.226 230.226 50.000 46.700.296 23.350.148 16.187.011 2.421.899 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.