LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5304 01.03.2019 Datum des Originals: 01.03.2019/Ausgegeben: 06.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1969 vom 23. Januar 2019 des Abgeordneten Michael R. Hübner SPD Drucksache 17/4960 Abschaffung der Kita-Gebühren – Sinneswandel bei der CDU? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Familienminister Dr. Joachim Stamp hat mit dem Pakt für Kinder und Familie nun auch angekündigt, ab dem Kita-Jahr 2020/2021 das zweite Kita-Jahr beitragsfrei zu gestalten. Dies geschieht auch deshalb, weil durch das Gute-Kita-Gesetz von SPD-Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Dazu heißt es auf der Homepage des Ministeriums: „Die Landesregierung hat über die Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinaus entschieden, die Familien in Nordrhein-Westfalen spürbar zu entlasten und ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Ab dem Kita-Jahr 2020/21 müssen Familien für die letzten beiden Jahre vor der Einschulung keinen Beitrag mehr aufbringen. (…) „Angesichts der guten konjunkturellen Lage wollen wir die Familien am Aufschwung teilhaben lassen“, sagte Minister Stamp.“ Ganz anders hat sich der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Arne Moritz, im Haushalts- und Finanzausschuss am 06.12.2018 geäußert, als die SPD-Fraktion einen Antrag zur vollständigen Beitragsfreiheit gestellt hatte: „Und dann fordern Sie eine Beitragsfreiheit für Kitas. Auch das ist aus meiner Sicht ein Widerspruch. Denn Sie fordern auf der einen Seite eine Einführung einer Vermögensteuer, und auf der anderen Seite wollen Sie augenscheinlich die Besserverdienenden bei den Kitabeiträgen entlasten. Das ist ein Widerspruch aus meiner Sicht, denn diejenigen, die Sie eigentlich damit entlasten wollen, vermeintlich entlasten wollen, bezahlen jetzt schon keine oder geringe Kitagebühren. Damit geht Ihr Antrag aus meiner Sicht in die falsche Richtung.“ Sein Kollege Dr. Ralf Nolten ergänzte dies in derselben Sitzung mit folgendem Zitat: „Herr Kollege Hübner, die Elternbeitragstabellen sind Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung. Sowohl die Struktur wie auch die Höhe werden vor Ort von den Räten und Kreistagen beschlossen(…).“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5304 2 Die unterschiedlichen Aussagen von FDP-Familienminister und den CDU-Abgeordneten zum Thema Kita-Beitragsfreiheit innerhalb weniger Wochen ist mehr als verwunderlich. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1969 mit Schreiben vom 1. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP für das Land Nordrhein-Westfalen ist Folgendes vereinbart: „Das dritte KiTa-Jahr vor der Einschulung bleibt beitragsfrei. Langfristig streben wir eine allgemeine Beitragsfreiheit für alle KiTa-Jahre in Nordrhein-Westfalen an. Sollte der Bund finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, die die Einführung einer Elternbeitragsfreiheit zu einem früheren Zeitpunkt ermöglichen, würden wir dies ausdrücklich begrüßen und umsetzen.“ Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird auch die Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen zur Entlastung von Eltern bei den Gebühren zu fördern. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung entschlossen, ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen; dieses wird mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2020/2021 – vorbehaltlich der Zustimmung des Gesetzgebers – umgesetzt werden. Die Einnahmeausfälle der Kommunen werden vom Land aus den Mitteln des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ausgeglichen. 1. Teilt die Landesregierung die Meinung des Abgeordneten Moritz, dass vor allem besserverdienende Haushalte durch die Abschaffung der Kitabeiträge entlastet werden? Mit der Elternbeitragsfreiheit werden alle beitragszahlenden Familien in Nordrhein-Westfalen entlastet. Die Entlastungswirkung hängt dabei von der jeweiligen Ausgestaltung der Elternbeiträge vor Ort ab. Dabei ist nicht nur auf den absoluten Entlastungsbetrag zu schauen, sondern darauf, was die Entlastung für die jeweils betroffene Familie bedeutet. 2. Teilt die Landesregierung die Aussagen des Abgeordneten Dr. Ralf Nolten, dass die Kitabeiträge und deren Struktur und Höhe grundsätzlich Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung sind? Werden Elternbeiträge erhoben, sind die Vorgaben des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zu berücksichtigen. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheiden im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung über die Erhebung und Ausgestaltung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertages-pflege. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5304 3 3. Wann sind die Pläne von Minister Dr. Stamp zur Kitafreiheit im zweiten Jahr mit der CDU-Fraktion abgestimmt gewesen? Die Abstimmungen zur geplanten Beitragsfreiheit wurden kurz vor der öffentlichen Bekanntmachung am 8. Januar 2019 abgeschlossen. 4. Plant Minister Dr. Stamp eine Entlastung von Besserverdienenden, wie der Abgeordnete Moritz in seinem Beitrag unterstellt? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Zielen die Pläne zur Beitragsfreiheit von Minister Dr. Stamp auf eine Aushöhlung des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes, wie der Abgeordnete Dr. Nolten in seinem Beitrag im Ausschuss unterstellte? Die Pläne für ein weiteres Jahr der Elternbeitragsfreiheit zielen auf die Entlastung von Familien landesweit.