LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5306 01.03.2019 Datum des Originals: 01.03.2019/Ausgegeben: 06.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2044 vom 11. Februar 2019 der Abgeordneten Jochen Ott und Volkan Baran SPD Drucksache 17/5120 Wann hat die verfehlte Wohnungspolitik der Landesregierung ein Ende? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Trotz aller Ablenkungsmanöver von Landesbauministerin Scharrenbach, bleibt das Ergebnis der Sozialen Wohnraumförderung für das Jahr 2018 erschreckend. Im zweiten Regierungsjahr von CDU/FDP in Folge hat die Mitte-Rechts-Koalition beim mietpreisgebundenen Wohnungsbau einen erheblichen Rückgang zu verzeichnen. Das drängendste wohnungspolitische Problem des Landes, nämlich die Versorgung weiter Kreise der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum, kann sie nicht lösen. Das ist eine Bilanz des Scheiterns! Waren 2016 noch 9.301 Wohneinheiten im Bereich Mietwohnungen und Wohnheimplätze vom Land öffentlich gefördert worden, so waren es 2017 nur noch 7.230. Im Jahr 2018 sank diese Zahl nochmals auf 6.159 Wohneinheiten. Das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von fast 15%. Gegenüber dem Jahr 2016 sogar von fast 34%. Ursache dieses Niedergangs ist die verfehlte Wohnungspolitik der Landesregierung. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2044 mit Schreiben vom 1. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5306 2 1. Wie viele Förderanträge wurden im Jahr 2018 für das Fördersegment mietpreisgebundener Wohnungsbau bearbeitet (bitte nach Anzahl und Volumen aufgeschlüsselt )? 2. Wie viele Förderanträge wurden im Jahr 2018 für das Fördersegment mietpreisgebundener Wohnungsbau abgelehnt (bitte nach Anzahl und Volumen aufgeschlüsselt )? 3. Was waren die drei häufigsten Ablehnungsgründe? 4. Wie viele Förderanträge wurden im Jahr 2018 für das Fördersegment mietpreisgebundener Wohnungsbau gestellt (bitte nach Mietstufen 1 bis 4 aufgeschlüsselt)? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Wohnraumförderung des Landes verfolgt das Ziel, Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen adäquat mit Wohnungen zu versorgen. Hierzu hat die Landesregierung ein fünfjähriges Wohnraumförderungsprogramm (2018 - 2022) mit einem Volumen von insgesamt 5,5 Mrd. Euro verabschiedet. Pro Jahr stehen den 52 kommunalen Bewilligungsbehörden somit 1,1 Mrd. Euro für Bewilligungen zur Verfügung. Die Erteilung von Förderzusagen liegt in der Verantwortung der kommunalen Bewilligungsbehörden . Daher gibt es keine landesweiten Statistiken über gestellte, abgelehnte und bearbeitete Förderanträge. Erfolgreich abgeschlossen und bewilligt wurden im mietpreisgebundenen Wohnungsneubau 1 Förderantrag in der Mietenstufe 1, 33 Förderanträge in der Mietenstufe 2, 200 Förderanträge in der Mietenstufe 3 und 159 Förderanträge in der Mietenstufe 4. Festzuhalten ist, dass im Jahr 2018 alle Anfragen der Bewilligungsbehörden zur Mittelverstärkung befriedigt werden konnten, so dass keine Förderanträge aufgrund mangelnder Mittelverfügbarkeit abgelehnt werden mussten. Im Jahr 2018 wurden Förderanträge in Höhe von 923,4 Mio. Euro bewilligt und anschließend Darlehensverträge mit der NRW.BANK abgeschlossen. 5. Wann werden die umfassenden Ergebnisse des Förderjahres 2018 durch die NRW.BANK öffentlich vorgelegt? Der Schnellbericht der NRW.BANK über das Förderergebnis der Wohnraumförderung im Jahre 2018 wurde mit Schreiben vom 15. Februar 2019 dem Landtag übersandt (Drs. 17/1738). Zusätzlich wird der Bericht auch im Internet veröffentlicht werden.