LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5307 01.03.2019 Datum des Originals: 01.03.2019/Ausgegeben: 06.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2060 vom 6. Februar 2019 der Abgeordneten Wolfgang Jörg und Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/5155 Personal in den Kitas: Erster und zweiter KiBiz-Wert in den Kita-Gruppen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein wichtiges Merkmal für die Messung der Qualität in Kitas ist die Ausstattung mit Personal. In Nordrhein-Westfalen gelten als Richtgrößen der sogenannte erste KiBiz-Wert und der sogenannte zweite KiBiz-Wert. Es ist also von entscheidender Bedeutung, ob und inwiefern diese Richtwerte in den Gruppen der Tageseinrichtungen für Kinder eingehalten wurden und werden. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2060 mit Schreiben vom 1. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Gruppen der Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen arbeiteten im Kindergartenjahr 2016/2017 am ersten KiBiz-Wert oder unterhalb davon? 2. Wie viele Gruppen der Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen arbeiteten im Kindergartenjahr 2017/2018 am ersten KiBiz-Wert oder unterhalb davon? 3. Wie viele Gruppen der Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen arbeiteten im Kindergartenjahr 2016/2017 am zweiten KiBiz-Wert oder oberhalb davon? 4. Wie viele Gruppen der Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen arbeiteten im Kindergartenjahr 2017/2018 am zweiten KiBiz-Wert oder oberhalb davon? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5307 2 5. Wie haben sich die in 1 bis 4 genannten Werte für das Kindergartenjahr 2018/2019 entwickelt? Die Fragen 1 – 5 werden gemeinsam beantwortet. Die in den Einrichtungen tatsächlich vorgehaltenen Personalstunden können über den jeweiligen Verwendungsnachweis ermittelt werden. Nach § 20 Absatz 4 Satz 2 KiBiz erklärt der Träger der Einrichtung gegenüber dem Jugendamt die entsprechende Mittelverwendung und legt diese durch einen vereinfachten Verwendungsnachweis bis zum 28. Februar des auf das Ende des Kindergartenjahres folgenden Kalenderjahres dar. Von den für das Kindergartenjahr 2016/2017 vorzulegenden 9.682 Verwendungsnachweisen sind aktuell 3.196 Verwendungsnachweise abschließend geprüft. Damit liegen bezogen auf die Gesamtzahl der Kindertageseinrichtungen noch keine aussagekräftigen Daten zum Personaleinsatz vor. Die Verwendungsnachweise für das Kindergartenjahr 2017/2018 sind erst zum 28. Februar 2019 vorzulegen. Auswertbare Daten zum Personaleinsatz sind daher noch nicht vorhanden.