LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5318 05.03.2019 Datum des Originals: 01.03.2019/Ausgegeben: 08.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2006 vom 31. Januar 2019 der Abgeordneten Jochen Ott und Carsten Löcker SPD Drucksache 17/4999 Mauschelt die Landesregierung bei den Stauzahlen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Anlässlich der Plenardebatte vom 24. Januar 2019 ist im Rahmen der Aktuellen Stunde zu den Stauzahlen in NRW für das Jahr 2018 deutlich geworden, dass das Thema für die Landesregierung sehr unangenehm ist. Die CDU hat im Landtagswahlkampf 2017 mit dem Slogan „Bewegung wählen – Weg mit den Staus in NRW“ geworben. Im CDU-Wahlprogramm für 2017 bis 2022 findet sich der Satz: „Wir werden das Stauaufkommen nachhaltig senken.“ Ähnliche Wahlkampfaussagen gibt es auch von der FDP. Damit wurde gegenüber vielen gutgläubigen Wählerinnen und Wählern der Eindruck erweckt, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die Staubekämpfung zum Wohle der Autofahrer wirksam vorantreiben werde. Demgegenüber hat Landesverkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) nach Informationen des WDR schon kurz nach der Wahl am 11.07.2017 zum Thema erklärt: „Ich kann nicht versprechen, dass es in dieser Wahlperiode besser wird … Es gibt keine Baustelle ohne Stau.“ Dieser offenkundige Widerspruch legt die Vermutung nahe, dass es sich um einen Wählerbetrug handelt, weil die Öffentlichkeit hinters Licht geführt wurde. Nunmehr ist die Landesregierung annährend 24 Monate im Amt. Die Entwicklung der Staus im Jahr 2018 wurde mit großem Interesse erwartet. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2006 mit Schreiben vom 1. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5318 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Erhebungsmethodik für die Messung des Stauaufkommens wird durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen seit 2003 unverändert angewandt, so dass auf ein langjähriges, vergleichbares Datenmaterial zurückgegriffen werden kann. Des Weiteren wird deutlich betont, dass die Staubilanz 2018 alle in 2018 erfassten Staus umfasst – es fehlen weder Daten für Dezember noch baustellenbedingte Staus. Die Staukennziffern werden von der Verkehrszentrale des Landes Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) mit Hilfe des Stauauswertesystems (SAS) ermittelt. Die Stauauswertung basiert auf den von der Landesmeldestelle (LMS) des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) in der offiziellen Verkehrswarndienstdatei enthaltenen Einzelmeldungen aller Verkehrsstörungen auf den Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen. Die Einzelmeldungen werden von den im Autobahnnetz installierten Datenerfassungsanlagen automatisch generiert und durch Informationen der Autobahnpolizei über Störfälle auf Strecken ohne automatische Datenerfassung angereichert. Die von Herrn Ott MdL geäußerte Behauptung in der Aktuellen Stunde des WDR vom 24. Januar 2019, dass die Mitarbeiter des Ministeriums und des Landesbetriebes gedrängt worden seien, „eine Statistik zu verändern, nur damit die Botschaft stimmt“, wird entschieden zurückgewiesen. Die Bereitstellung der Staubilanz durch die Verkehrszentrale unterliegt nicht der Weisung durch die Landesregierung. 1. Ausweislich eines Presseberichtes der Rheinischen Post vom 2. Januar 2019 hat das Verkehrsministerium noch vor dem Jahreswechsel über Stauzahlen für 2018 berichtet. Wann und wie wurden diese Stauzahlen an die Medien gegeben? 2. Warum enthielt die Information für 2018 nur Zahlen für die ersten elf Monate des Jahres 2018, und keine Zahlen für den Monat Dezember, der erfahrungsgemäß sehr staureich ist? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf Medienanfragen an die Pressestelle des Ministeriums für Verkehr wurden im Dezember 2018 und Anfang Januar 2019 Fragen nach der Stauentwicklung beantwortet. Da zu dem Zeitpunkt (03.01.2019) das Ergebnis aus dem Dezember 2018 noch nicht vorlag, wurden die Daten für die Monate Januar bis November 2018 übermittelt. Die anfragenden Medienvertreter wurden darauf hingewiesen, dass die Daten für den Dezember und damit für das Gesamtjahr 2018 erst Mitte Januar 2019 zu erwarten seien. Eine aktive Presseinformation (Pressemitteilung) zu den Stauzahlen wurde vom Ministerium für Verkehr in diesem Zeitraum nicht herausgegeben. 3. Wie die Landesregierung vorgetragen hat, basiert ihre Erfassung der Staus in NRW auf rund 2.500 Induktionsschleifen, die in den Fahrbahnen liegen. Ist es richtig, dass davon nur jeweils rund 80 % im Einsatz sind, während der Rest aus verschiedenen Gründen ausfällt? Die Verkehrserfassungsquerschnitte liefern rund 80% der maximal möglichen Datensätze. Das ist nicht gleichbedeutend mit der Behauptung in der Fragestellung. Ein Datensatz besteht aus den Messwerten eines Erfassungsquerschnitts für eine Minute. Aus diesen Daten werden im Minutenintervall automatisiert die Stauinformationen für die Verkehrsinformationszentrale NRW (VIZ) erzeugt, auf welcher die Staubilanz basiert. Gründe für Datenausfälle sind zum einen z. B. Defekte der Erfassungstechnik oder Baustellen, wenn die Detektoren nicht mehr genutzt werden können. In diesen Fällen stehen die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5318 3 Messdaten teilweise für längere Zeit nicht zur Verfügung. Zum anderen kommt es in vielen Fällen zu kurzzeitigen Datenlücken, die z. B. durch eine Einschränkung oder Unterbrechung der Datenkommunikation zwischen den Erfassungsquerschnitten und dem Verkehrsrechner verursacht werden. Im Jahr 2018 lag die o.a. Verfügbarkeit der Datensätze mit 80 % exakt im langjährigen Durchschnitt. Ergänzt werden diese automatisch erfassten Datensätze um Informationen der Autobahnpolizei über Störfälle auf Strecken ohne automatische Datenerfassung. 4. Hinsichtlich der Baustellen, von denen es laut Landesverkehrsministerium rund 250 bis 350 pro Jahr gibt, besteht ebenfalls Fragebedarf: Sind diese Baustellen durchgehend mit Induktionsschleifen ausgestattet bzw. sind diese auch während der Bauzeit in Betrieb? Im Hinblick auf die Erfassung von Staus ist zu beachten, dass in der Regel die Einfahrt in eine Baustellenverkehrsführung den maßgebenden Engpass darstellt. Kommt es zu Störungen im Verkehrsablauf, entwickeln sich die Staus von der Baustelle stromaufwärts entgegen der Fahrtrichtung. Diese Staus werden durch die Verkehrserfassung im Zulauf auf die Baustelle von den dort liegenden Induktionsschleifen erfasst. Im weiteren Verlauf der Baustellenverkehrsführung kommt es in den meisten Fällen zu keinen weiteren Verkehrsstörungen, so dass es auf Induktionsschleifen zur Erfassung von Staus dort nicht mehr ankommt. 5. Sind die Stauwerte im Nahbereich der Leverkusener Rheinbrücke in die Staubilanz 2018 der Landesregierung eingeflossen? Ja.