LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5320 06.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2025 vom 7. Februar 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/5036 Unkenntnis oder Ignoranz – Hat sich die Landesregierung an der Broschüre der CDULandtagsfraktion „Für Sie im Landtag von Nordrhein-Westfalen“ beteiligt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Broschüre der CDU-Landtagsfraktion „Für Sie im Landtag von Nordrhein-Westfalen“ aus September 2018 sind die Ministerinnen und Minister des gesamten Landeskabinetts mit Bild, Ressort und Parteizugehörigkeit unter dem Titel „Das Landeskabinett von NordrheinWestfalen“ auf Seite 51 abgebildet. Dem Impressum der Broschüre ist zu entnehmen, dass die Fotos unter anderem auch vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft sowie dem Ministerium der Finanzen für diese Broschüre zugeliefert wurden. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 2025 mit Schreiben vom 25. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass das Kabinett in einer Broschüre der CDU-Landtagsfraktion abgebildet ist? Ja. 2. Falls ja, hat sich die Landesregierung an den Druckkosten der Broschüre beteiligt? Nein. Datum des Originals: 25.02.2019/Ausgegeben: 11.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 3. Drucksache 17/5320 Falls sich die Landesregierung an den Druckkosten beteiligt hat, mit welcher Summe hat sich die Landesregierung beteiligt? Entfällt wegen Antwort auf Frage 2. 4. Hält die Landesregierung es im Sinne der Gewaltenteilung für richtig, dass eine Fraktion des Parlaments die Mitglieder der Landesregierung in der Broschüre, mit der diese die Fraktion vorstellen möchte, abdruckt? Die Landesregierung bewertet in Anerkennung der Gewaltenteilung nicht die Arbeit des Parlaments. 5. Gibt es weitere Projekte der Landesregierung, Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit Fraktionen des Landtags NRW zu betreiben? Die Fraktionen gestalten eigenhändig ihre Öffentlichkeitsarbeit. Auch der Fraktion der Frau Abgeordneten steht es frei, öffentlich zugängliche Fotos der Landesregierung für ihre Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. 2