LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5330 08.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2022 vom 5. Februar 2019 der Abgeordneten Lisa Kapteinat und Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/5033 Dialog mit dem Islam in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Fortführung des Dialogs mit dem Islam angekündigt. Dies soll „in geeigneter Weise“ geschehen. Gleichzeitig wurde das „Dialogforum Islam“ mit der Begründung abgeschafft, es habe keine nennenswerten Ergebnisse erbracht. Stattdessen müsse der Dialog mit den islamischen Verbänden auf eine neue Grundlage gestellt und handlungsorientiert ausgerichtet werden. Diese neue Ausrichtung wurde seit Beginn der Arbeit der Landesregierung auch über die Presse angekündigt. Bisher sind aber keine neuen Maßnahmen bekannt geworden, die darauf hindeuten würden, dass die Landesregierung ernsthaft an neuen Dialogformaten arbeitet. Gerade die letzten Vorkommnisse mit der Ditib zeigen aber, dass der Dialog mit dem Islam in NRW eine Grundvoraussetzung für den sozialen Zusammenhalt in unserem Bundesland ist und nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Umso wichtiger ist die Unterstützung für muslimische Gemeinden, die sich in NRW beheimatet fühlen und von ausländischen Einflüssen lösen wollen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2022 mit Schreiben vom 7. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Wie ist der Sachstand für die Fortführung des Dialogs zwischen Land und Muslimen in NRW? 2. Welche Konzepte plant die Landesregierung für die Fortführung des Dialogs mit dem Islam? Datum des Originals: 07.03.2019/Ausgegeben: 13.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5330 Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, den Dialog mit den Musliminnen und Muslimen in Nordrhein-Westfalen fortzuführen, jedoch auf eine neue Basis zu stellen. Sie hat dieses Ziel im Koalitionsvertrag formuliert und gleichzeitig angekündigt, die Zusammenarbeit stärker handlungsorientiert auszurichten. Im Zentrum der Neuausrichtung der Dialogarbeit steht die Entwicklung der Koordinierungsstelle „Muslimisches Engagement in NRW“, einer Organisationsstruktur, aus der heraus dieser Prozess begleitet, gesteuert und gestaltet werden soll. Die Koordinierungsstelle wird an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen angebunden. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung dieser Struktur wurden durch die regierungstragenden Fraktionen mit der Verabschiedung des Haushalts 2019 bereits geschaffen. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle wird u.a. gehören, muslimisches Engagement in NRW sichtbar zu machen und zu unterstützen und den innermuslimischen Dialog zu entwickeln. 3. Welche muslimischen Akteure sollen in den Dialogprozess eingebunden werden? Zu der Neuausrichtung der Dialogarbeit mit Musliminnen und Muslimen gehört, dass die Pluralität der islamischen Glaubensrichtungen und die Vielfalt muslimischen Engagements, das weit über die Religionsausübung und -pflege hinausgeht, stärker wahrgenommen werden. Deshalb wendet sich die Landesregierung ganz gezielt an ein breites Spektrum muslimischer Organisationen − sowohl an die bewährten Kooperationspartnerinnen und -partner als auch an bisher nicht berücksichtigte Verbände und neue Zusammenschlüsse. Liberale, weltoffene, gesellschaftlich engagierte Vereine und Initiativen sollen stärker in den Blick genommen werden. Musliminnen und Muslime sind heute nicht nur in religiösen Vereinigungen tätig. Die Ausdifferenzierung der muslimischen Verbands- und Vereinslandschaft ist überall sichtbar. Die Landesregierung verfügt bereits heute über eine Vielzahl entsprechender Kontakte in die muslimische Community, die genutzt und ausgebaut werden sollen. Bei der Einbindung eines solch breiten Spektrums muslimischer Akteure in die Arbeit der Landesregierung handelt es sich um eine Innovation im Vergleich zu früherem Regierungshandeln. 4. Wie will die Landesregierung den Dialog mit den Muslimen und Gemeinden in den Kommunen gewährleisten? Während der staatlich organisierte Austausch mit den Musliminnen und Muslimen in der zurückliegenden Legislatur vor allem auf Verbandsebene stattfand, soll der Dialog künftig weit über einen institutionalisierten, formalen Austausch hinausgehen. Bei der konzeptionellen Entwicklung der Koordinierungsstelle werden die Interessen der Musliminnen und Muslime und der Moscheegemeinden in den Kommunen daher ein starkes Gewicht haben. 5. In welcher Form unterstützt die Landesregierung muslimische Gemeinden, die unabhängig von Verbänden agieren oder sich von diesen emanzipieren wollen? Die Landesregierung macht die Form ihrer Unterstützung bzw. Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden oder Vereinen in der Regel nicht davon abhängig, ob diese abhängig oder unabhängig von Verbänden sind. Die Bindung an einen Verband kann jedoch problematisch sein, wenn dadurch einer inakzeptablen Einflussnahme ausländischer Interessen Vorschub geleistet wird. Der Landesregierung ist bekannt, dass es Moscheegemeinden gibt, die von einer derartigen Einflussnahme betroffen sind und die bereit 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5330 sind, sich aus dieser Abhängigkeit zu lösen. Die Änderung von Vereinssatzungen sowie die Sicherstellung ihrer finanziellen Eigenständigkeit sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass muslimische Gemeinden eine Unabhängigkeit erreichen können. 3