LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5331 08.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2021 vom 6. Februar 2019 des Abgeordneten Frank Börner SPD Drucksache 17/5032 Onlinehandel mit Hundewelpen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Handel mit Hundewelpen boomt – auch in Nordrhein-Westfalen. Neben seriösen Züchtern gibt es etliche „schwarze Schafe“, die sich auf Kosten der Tiere unangemessen bereichern wollen. Um die Kosten für die Züchtung zu minimieren, werden die Muttertiere unter grausamen Bedingungen gehalten, kaum gefüttert und die Welpen ohne lebenswichtige Impfungen viel zu früh im Alter von nur wenigen Wochen von ihrer Mutter getrennt. Die Folge sind traumatisierte und kranke Tiere, die oftmals bereits nach kurzer Zeit in ihren neuen Familien versterben. Vor allem Online-Plattformen wie eBay Kleinanzeigen bieten unseriösen Händlern eine ideale Plattform, da hier neben einer E-Mail-Adresse keine persönlichen Daten abgefragt werden. Hier geht es aber nicht nur um Tierschutz sondern auch um Verbraucherschutz. Die Menschen kaufen in gutem Glauben ein Tier, welches aber nicht nach tierschutzrechtlichen Vorgaben gezüchtet wurde und deshalb krank und traumatisiert ist. Hier wird der Verbraucher vorsätzlich betrogen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2021 mit Schreiben vom 7. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Handel mit Hundewelpen und die damit verbundenen Aspekte haben in NordrheinWestfalen eine hohe tierschutzpolitische Priorität. So hat etwa das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bereits anlässlich der 10-Jahresfeier in 2017 mit einem Informationsstand zum Thema „Illegaler Welpenhandel“ proaktiv Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Sensibilisierung der Bürger für dieses Thema durchgeführt. Aktuell wurde dieses Thema zuletzt auf einer Sitzung der kommunalen Arbeitsgruppe „Tierschutz“ beim Datum des Originals: 07.03.2019/Ausgegeben: 13.03.0219 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5331 LANUV am 13. Dezember 2018 mit Vertretern der Veterinärbehörden erneut aufgegriffen und vertiefend beraten. Im Ergebnis wurde daraufhin eine Projektgruppe mit Vertretern auch der kommunalen Ebene gebildet mit dem Ziel, die mit dem Handel von Hunde- und Katzenwelpen sowie mit dem sog. Auslandstierschutz und Heimtiertransporten verbundene Problematiken umfassend aufzuarbeiten; eine erste Sitzung dieser Projektgruppe fand am 14. Februar 2019 im LANUV statt. Dabei wurde insbesondere der illegale Tierhandel mit Vermittlung über das Internet näher beleuchtet. Vor diesem Hintergrund beantwortet die Landesregierung die gestellten Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fälle von illegalem bzw. tierschutzwidrigem Tierhandel wurden von 2016 bis 2018 im Land Nordrhein-Westfalen aufgedeckt? Zur Beantwortung dieser Frage wurde eine orientierende Abfrage bei den Kreisordnungsbehörden in NRW durchgeführt. Insgesamt wurden 417 Fälle berichtet. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Fragestellung Interpretationsspielraum zulässt und die kurze Berichtsfrist eine exakte Auswertung nicht zuließ. 2. In welchem Gesundheitszustand befanden sich die aufgegriffenen Tiere? Hinsichtlich des Gesundheitszustandes der betroffenen Tiere gab es eine erhebliche Spannbreite: Teilweise befanden sich die Tiere in einem guten Allgemeinzustand und zeigten keine Anzeichen von Erkrankungen. In anderen Fällen wiederum waren die Tiere in einem schlechtem bis sehr schlechten Allgemeinzustand. In besonders schweren Fällen wurden unter anderem Augenund Hautentzündungen, Austrocknung, Abmagerung, Durchfallsymptomatik und/oder ein Befall mit Endo- oder Ektoparasiten festgestellt. Manche der Hunde waren in einem so schlechten Gesundheitszustand, dass sie trotz Intensivbehandlung in Tierkliniken verstorben sind bzw. eingeschläfert werden mussten. Bei einem Tier wurde der Verdacht auf eine Blutvergiftung gestellt als Folge unsachgemäß kupierter Ohren und Rute. Ferner wurden bei den Kontrollen Welpen vorgefunden, welche zu jung und zu früh von der Mutter abgesetzt waren sowie auch Welpen ohne ausreichenden Immunschutz. 3. Wie wurden die Fälle aufgedeckt? (Bitte aufschlüsseln nach Transportkontrollen, Hinweise durch Privatpersonen, Meldung durch Veterinärämter und sonstige Meldungen) Von den berichteten Fällen wurden 91 durch behördliche Transportkontrollen, 264 durch Hinweise von Privatpersonen, 29 durch Meldungen auf Ebene der Veterinärämter selbst und 33 Fälle durch sonstige Meldende, wie z.B. Ordnungsämter und Tierarztpraxen aufgedeckt. 4. Welche konkreten Maßnahmen - auch auf Online-Plattformen - hat die Landesregierung bereits unternommen bzw. sind in Planung, um den unseriösen Tierhandel in Nordrhein-Westfalen zu beenden? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen; in Abhängigkeit der Ergebnisse aus den Beratungen der Projektgruppe wird über weitere Maßnahmen zu entscheiden sein. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem Schwerpunktaktionen zur Auswertung und Kontrolle 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5331 des Online Handels mit Tieren sowie zum Transport von illegal aus dem Ausland verbrachten Tieren vorbereitet. Außerdem wirkt Nordrhein-Westfalen seit 2016 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu dieser Thematik aktiv mit. Erstes Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist ein „Leitfaden zur Kontrolle von innergemeinschaftlichen Hunde– und Katzentransporten auf der Straße“. Aktuell ist die Arbeitsgruppe mit der Erstellung eines Leitfadens zum Verfahren der amtlichen Erlaubniserteilung nach § 11 Absatz 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes für Personen mit Sitz im Ausland befasst. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung einer verpflichtenden Identifikations- und Registrierungspflicht für alle Züchter, Händler und Halter, wie es bereits andere Bundesländer im Bundesrat in der Vergangenheit gefordert haben? Es muss unterschieden werden zwischen einer Identifikationspflicht für Hunde einerseits und für Züchter, Händler und Halter andererseits. Eine gesetzlich verankerte amtliche Erlaubnispflicht für gewerbsmäßig handelnde Züchter, Halter und Tierhändler gibt es bereits gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 8 Buchstaben a und b des Tierschutzgesetzes. Nach Einschätzung vieler nordrhein-westfälischer Veterinärämter wäre aus fachlicher Sicht eine darüber noch hinausgehende Identifikations- und Registrierungspflicht auch für nicht gewerbsmäßig handelnde Züchter und Abgebende durchaus sinnvoll, soweit dies im Zusammenhang mit dem öffentlichen Anbieten von Hunden erfolgt. Hierbei ist insbesondere die schriftliche Angabe von Informationen zu Name und Adresse der Anbieterin oder des Anbieters sowie zum Herkunftsland des Hundes von Bedeutung. Die Einführung einer solchen Anbieterkennzeichnung ist aktuell Gegenstand der Beratungen in einer Bund-LänderArbeitsgruppe. Eine verpflichtende Identifikations- und Registrierungspflicht für alle sonstigen privaten Halter wird dagegen als unverhältnismäßig und nicht zielführend angesehen. Nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) sind die Halter großer Hunde verpflichtet, ihre Hunde dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW). Die Halter von gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) und von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) sind nach § 4 Abs. 1 LHundG NRW verpflichtet, für die Haltung dieser Hunde eine behördliche Erlaubnis zu beantragen. Auf diese Weise soll das Landeshundegesetz NRW aus Sicht der Gefahrenabwehr bereits jetzt sicherstellen, dass Personen, die Hunde der genannten Kategorien halten, und damit auch Personen, die diese Hunde züchten und damit Halter der gezüchteten bzw. zur Zucht verwendeten Hunde sind, bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (§ 13 LHundG NRW) registriert sind. Über die Frage einer verpflichtenden Identifikations- und Registrierungspflicht von Hunden wird bereits seit längerem auf Bund-Länder-Ebene intensiv beraten. Während es im Bereich des grenzüberschreitenden Tierhandels über die Einführung der Heimtierausweise mit der verpflichtenden, individuellen Tierkennung ein entsprechendes System im Grundsatz bereits gibt (Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003), werden im inländischen Handelsverkehr Hundeund Katzenwelpen überwiegend lediglich auf freiwilliger Basis gekennzeichnet und registriert. Hierzu gibt es mehrere benutzerfreundlich ausgestaltete Plattformen privater Anbieter. 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5331 Bei einer rechtlich verpflichtenden Einführung eines Identifikationsund Registrierungssystems für alle sonstigen Hunde ist der damit verbundene hohe Verwaltungsund Kostenaufwand zu bedenken. Ein funktionierendes Registrierungssystem würde zudem voraussetzen, dass auch jedwede Halterwechsel in dieses - neu zu schaffende Registrierungssystem einzutragen wäre. Soweit in dem Registrierungssystem personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, ist insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit eine derartige Datenverarbeitung auch datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. 4