LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5333 08.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2041 vom 6. Februar 2019 der Abgeordneten Christian Dahm und Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/5108 Wann gibt es Klarheit für Flüchtlingsbürgen? Vorbemerkung der Kleinen Anfragte Hunderte Menschen in NRW haben mit Verpflichtungserklärungen gebürgt, um Syrern eine sichere Flucht nach Deutschland zu ermöglichen. Jahre später sollen sie dafür zahlen und bekommen von den Behörden auch Rechnungen über Sozialleistungen, die nach einem erfolgreichen Durchlaufen des Asylverfahrens entstanden sind. Bund und Länder wollen die Kosten nun übernehmen, jedoch sind noch viele Fragen offen. Zum Beispiel, dass nur von den Forderungen der Jobcenter die Rede ist, nicht aber von den Ansprüchen der kommunalen Sozialämter. Weiterhin bleibt die Entscheidung auch eine Einzelfallprüfung und somit im Ergebnis eine Ungleichbehandlung der Flüchtlingspaten. Wir nehmen Bezug auf unsere Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 17/897 und einen Artikel der Neuen Westfälischen, vom 30. Januar 2019. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2041 mit Schreiben vom 8. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Wie viele Bescheide mit Rückforderungen von Jobcentern und Sozialämtern sind landesweit an Personen, Initiativen oder Kirchengemeinden verschickt worden? (bitte Auflistung nach Kommune und Anzahl) Eine landesweite Erhebung der Daten bei den Jobcentern, wie viele Erstattungsbescheide aufgrund von §§ 68, 68a Aufenthaltsgesetz erlassen wurden, ist nicht möglich. Jobcenter, die eine gemeinsame Einrichtung bilden, unterliegen insoweit der Aufsicht des Bundes. Eine Zuständigkeit des Landes zur Erhebung der Daten ist in diesen Fällen nicht gegeben. Datum des Originals: 08.03.2019/Ausgegeben: 13.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5333 Hinsichtlich der durch die gemeinsamen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen erlassenen Erstattungsbescheide wird daher auf die Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/6484) auf die Kleine Anfrage „Erstattungsbescheide im Rahmen von Verpflichtungserklärungen“ verwiesen. Danach haben die gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 750 Erstattungsbescheide erlassen. Hinsichtlich der durch die zugelassenen kommunalen Träger (kommunale Jobcenter) in Nordrhein-Westfalen erlassenen Erstattungsbescheide aufgrund §§ 68, 68a Aufenthaltsgesetz ergibt sich die Antwort aus nachstehender Tabelle (Stichtag: 17. August 2018): Kommunales Jobcenter Jobcenter Borken Jobcenter Coesfeld Anzahl Erstattungsbescheide 119 20 Jobcenter Düren 0 Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis 4 Jobcenter Essen, Stadt 0 Jobcenter Gütersloh 63 Jobcenter Hamm, Stadt 0 Jobcenter Hochsauerlandkreis 1 Jobcenter Kleve 8 Jobcenter Lippe 58 Jobcenter Minden-Lübbecke 0 Jobcenter Mülheim an der Ruhr, 5 Stadt Jobcenter Münster, Stadt 56 Jobcenter Recklinghausen 0 Jobcenter Steinfurt 0 Jobcenter Solingen, Stadt 1 Jobcenter Warendorf 0 Jobcenter Wuppertal, Stadt 49 Die kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen haben demnach insgesamt 384 Erstattungsbescheide erlassen. Diese Daten beruhen auf einer Einzelabfrage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bei den kommunalen Jobcentern. Die von den kommunalen Jobcentern zurückgemeldeten Daten unterliegen Veränderungen. Es liegen derzeit im MAGS keine Zahlen über Erstattungsforderungen gegenüber Verpflichtungsgebern für Leistungen nach dem SGB XII vor. 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 2. Drucksache 17/5333 Sollen auch die Ansprüche der kommunalen Sozialämter gegenüber den Flüchtlingsbürgen übernommen werden? (konkrete Entlastungen auflisten) Die Landesregierung hat den Bund darauf hingewiesen, dass für eine umfassende Lösung der Problematik die gezahlten Leistungen nach dem SGB XII zu berücksichtigen sind. Die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt noch nicht vor. 3. Sollen auch die Bürgen, die bereits gezahlt haben, ihr Geld und die Gerichtskosten zurück erhalten? Die mit dem Bund erzielte Einigung sieht den Erlass einer Weisung vor, anhand derer die gemeinsamen Einrichtungen alle Erstattungsforderungen aus § 68 Aufenthaltsgesetz prüfen und insbesondere diejenigen Fälle identifizieren sollen, in denen Verpflichtungsgeber darauf vertrauen durften, nicht auch für Leistungen nach dem SGB II haften zu müssen. Der Weisungsentwurf der Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht vor, dass der Erstattungsbescheid auf Antrag des Verpflichtungsgebers erneut zu überprüfen ist, wenn bereits eine Erstattungsforderung festgesetzt und auch bereits ganz oder teilweise beglichen oder beigetrieben worden ist. Ergibt die Prüfung, dass von einer Heranziehung abzusehen gewesen wäre, ist der Erstattungsbescheid durch Verwaltungsakt aufzuheben und Zahlungen auf die Erstattungsforderung sind zurückzuerstatten. Der Weisungsentwurf der BA verhält sich nicht zum Umgang mit entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat unter Beteiligung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration eine Empfehlung zu dem Weisungsentwurf der BA abgegeben und unter anderem darauf hingewiesen, dass die Frage der Erstattung von Rechtsverfolgungskosten noch zu klären ist. 4. Bereits jetzt wird in Aussicht gestellt, dass Einzelfallprüfungen erfolgen sollen. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass alle Flüchtlingspaten gleich behandelt werden? Mit dem Weisungsentwurf der BA werden Regelungen zum Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen, die im Rahmen der Landesaufnahmeanordnungen vor dem 6. August 2016 abgegeben wurden (sog. Altfälle), getroffen. Unter Beschreibung verschiedener Fallkonstellationen wird dargestellt, wie die Forderungen aus den Verpflichtungserklärungen durch die gemeinsamen Einrichtungen zu prüfen und zu bescheiden sind. Nach Veröffentlichung der Weisung der BA wird das MAGS den kommunalen Jobcentern zeitnah Handlungshinweise zukommen lassen, die die in dem Weisungsentwurf beschriebenen Fallkonstellationen aufgreifen. 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 5. Drucksache 17/5333 Wann ist mit einer Entlastung der Flüchtlingsbürgen zu rechnen? Ziel der Landesregierung ist eine schnellstmögliche abschließende Überprüfung der Einzelfälle. 4