Drucksache LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode 17/5334 08.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2009 vom 4. Februar 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/5012 Verbindungen politischer Jugendorganisationen extremistischen Gruppierungen der Parteien in NRW zu Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 23. Januar 2019 äußerte die Landtagsabgeordnete Frau Verena Schäffer der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Landtag, dass es nicht gerade einer gewissen Komik entbehre, wenn der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Nähe zum Linksextremismus vorgeworfen werde und entsprechende Vorwürfe in der Vergangenheit bereits gegen die Jugendorganisationen der Parteien, die „Grüne Jugend“ und die „Jusos“, erhoben wurden.1 Die „Grüne Jugend“ ist Teil von „Ende Gelände“ – ein Sammelbündnis „verschiedenster extremistischer und nicht extremistischer Gruppen und Einzelpersonen“2, welches der Verfassungsschutz des Landes NRW im Linksextremismus verortet. Die Teilnahme an dem Bündnis beschränkt sich nicht nur auf den friedlichen Protest. Mehrfach gehörte die Teilnahme an Straftaten in NRW für die „Grüne Jugend“ ebenfalls dazu.3 Auf dem Bundeskongress der „Jusos“ Anfang Dezember 2018 in Düsseldorf wurde ein Antrag zur Solidarisierung mit der linksextremistischen und vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten „Roten Hilfe e.V.“ angenommen.4 Redebeitrag zum Tagesordnungspunkt 5 „Die einseitige Ausrichtung der Landeszentrale für politische Bildung ist zu beenden – Potentielle Aussteiger aus der linken Szene sind zu unterstützen – Opfer linker Gewalt dürfen nicht länger Opfer 2. Klasse sein“ 2 Aussage der Landesregierung in der Drucksache 17/4631 3 https://gruene-jugend.de/gruene-jugend-zur-aktion-ende-gelaende-riesenerfolg-fuer-anti-braunkohleprotest/ und https://gruene-jugend.de/pressemitteilung-gruene-jugend-zur-baggerbesetzungsaktionende-gelaende-raus-aus-der-kohle/ (abgerufen am 31.01.2019) 4 https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article185513612/SPD-Jugend-stellt-sich-hinter-die-RoteHilfe.html (abgerufen am 31.01.2019) 1 Datum des Originals: 07.03.2019/Ausgegeben: 13.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5334 Im Herbst 2018 erklärten gleich zwei aus NRW stammende Mitglieder des Bundesvorstandes der Jugendorganisation der AfD, die „Junge Alternative“, dass „rechtsradikale Umtriebe“ mittlerweile ein für die Partei schädliches Maß erreicht haben5 – beide sind mittlerweile aus dem Bundesvorstand wie auch der gesamten Organisation ausgetreten. Bereits 2015 trat ein Mitglied des Gründungsvorstands der vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen „Identitäre Bewegung“ als Mitglied der damaligen AfD-Hochschulgruppe in Düsseldorf öffentlich in Erscheinung.6 Gemäß § 1 Abs. 1 PartG sind Parteien ein „verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe“. Unverständlich ist es, wenn Mitglieder einzelner Parteien verfassungsfeindliche Organisationen unterstützen, mit ihnen gemeinsame Sache machen oder den Organisationen als Scharnier zum zivildemokratischen Spektrum dienen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2009 mit Schreiben vom 7. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Kenntnisse über Verbindungen und Überschneidungen der SPD und ihrer Jugendorganisation, den „Jusos“, in die radikale und extremistische Szene liegen der Landesregierung vor? 2. Welche Kenntnisse über Verbindungen und Überschneidungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und ihrer Jugendorganisation, der „Grünen Jugend“, in die radikale und extremistische Szene liegen der Landesregierung vor? 4. Welche Kenntnisse über Verbindungen und Überschneidungen der CDU und ihrer Jugendorganisation, der „Jungen Union“, in die radikale und extremistische Szene liegen der Landesregierung vor? 5. Welche Kenntnisse über Verbindungen und Überschneidungen der FDP und ihrer Jugendorganisation, den „Julis“, in die radikale und extremistische Szene liegen der Landesregierung vor? Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Parteien und ihre Jugendorganisationen werden nicht vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtet. 5 https://www.welt.de/politik/deutschland/article184343924/Junge-Alternative-Die-AfD-Jugend-zerlegtsich-selbst.html (abgerufen am 28.01.2019) 6 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-172.pdf 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode 3. Drucksache 17/5334 Welche Kenntnisse über Verbindungen und Überschneidungen der AfD und ihrer Jugendorganisation, der „Jungen Alternative“, in die radikale und extremistische Szene liegen der Landesregierung vor? Der nordrhein-westfälische Landesverband der AfD und der nordrhein-westfälische Landesverband der Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) werden derzeit durch den Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen geprüft. Dazu gehört auch die Untersuchung möglicher Verbindungen und Überschneidungen der AfD und der JA in die extremistische Szene. 3