LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5355 12.03.2019 Datum des Originals: 12.03.2019/Ausgegeben: 15.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2012 vom 6. Februar 2019 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/5015 Einhaltung der Grundrechte – auch für ausreisepflichtige Flüchtlinge Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 28.01.2019 berichtet die Süddeutsche Zeitung über die unrechtmäßige Inhaftierung zahlreicher ausreisepflichtiger Flüchtlinge. Die rechtswidrige Freiheitsberaubung dauerte von einem Tag bis zu mehreren Monaten an. Dies stellt nicht nur für die Betroffenen einen dramatischen Eingriff in ihre Freiheitsrechte dar, sondern auch nicht unerhebliche Kosten für das Land. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2012 mit Schreiben vom 12. März 2019 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hat sich die Zahl der Flüchtlinge in Abschiebehaft in den letzten drei Jahren in NRW entwickelt? Jahr Anzahl der Haftfälle in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) Büren 2016 888 2017 1.180 2018 1.423 Haftfälle, die über einen Jahreswechsel in der UfA Büren untergebracht worden sind, werden bei den oben genannten Zahlen als Haftfall des neuen Jahres berücksichtigt. Erneute Aufnahmen nach gescheiterter Abschiebung werden als neuer Haftfall gewertet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5355 2 2. Wie viele ausreisepflichtige Flüchtlinge wurden in NRW seit 2016 zu Unrecht inhaftiert? Hierzu liegt der Landesregierung keine Statistik vor. Im Übrigen erfolgt gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Unterbringung in der UfA Büren immer auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung. Dies gilt gemäß § 62b AufenthG auch für den Ausreisegewahrsam. 3. Wie viele Menschen haben eine Haftentschädigung erhalten? Im fraglichen Zeitraum (2016 bis 2018) hat die Landesjustizverwaltung fünf Personen Haftentschädigung wegen zu Unrecht erlittener Abschiebungshaft gewährt. 4. Wie viele Verfahren über die Zahlung von Haftentschädigungen sind noch anhängig? In der Landesjustizverwaltung sind derzeit keine (unerledigten) Verfahren über die Zahlung von Haftentschädigungen anhängig. 5. Wie viele Tage wurden Flüchtlinge insgesamt in NRW zu Unrecht in den letzten drei Jahren inhaftiert? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.