LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/536 05.09.2017 Datum des Originals: 05.09.2017/Ausgegeben: 08.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 171 vom 7. August 2017 der Abgeordneten Martin Börschel und Markus Weske SPD Drucksache 17/321 Geplante Prüfung von Privatisierungsmöglichkeiten bei Beteiligungen des Landes an den Messen Düsseldorf und Köln – Wie wird die schwarz-gelbe Landesregierung die Prüfung umsetzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf unsere Kleine Anfrage „‚Unfaire Konkurrenz durch öffentliche Unternehmen‘ - Wird die schwarz-gelbe Landesregierung die Anteile an den Messen Düsseldorf und Köln privatisieren?" vom 28.06.2017 antwortete die Landesregierung bzgl. der Prüfungskriterien zu den von CDU und FDP gewünschten Privatisierungsmöglichkeiten, dass sie „das Beteiligungsportfolio anhand der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§ 65 LHO) und weiterer noch zu erarbeitender sachlicher Kriterien auf Privatisierungsmöglichkeiten“ zu überprüfen gedenkt. Erst nach Abschluss dieser Prüfung will sie Aussagen zu den möglichen Privatisierungen der Messen Düsseldorf und Köln treffen und auf die Verfahrensweisen im Falle einer Veräußerungsabsicht eingehen. Nicht nur bei den Beschäftigten der Messen Düsseldorf und Köln dürfte diese Antwort zu einer enormen Verunsicherung führen, die von der schwarz-gelben Landesregierung wohlwissend in Kauf genommen wird. Offen bleibt nunmehr, ob sich die Landesregierung bei einer möglichen Veräußerung den Verkauf von Landesanteilen an Mitgesellschafter aus dem öffentlichen Sektor vorstellen kann. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 171 mit Schreiben vom 5. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/536 2 1. Bis wann soll die Prüfung der Privatisierungsmöglichkeiten beim Beteiligungsportfolio des Landes abgeschlossen und die bis dahin bestehende Unsicherheit beendet werden? Wir werden die Prüfung zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt durchführen. 2. Wer nimmt die Prüfung vor? 3. Welche Kriterien liegen der Prüfung zugrunde und wer erarbeitet insbesondere die erwähnten „weiteren sachlichen Kriterien auf Privatisierungsmöglichkeiten“, die neben den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§ 65 LHO) ausschlaggebend sein sollen? 4. Wird es ein vorrangiges Kriterium für die schwarz-gelbe Landesregierung sein, inwieweit Geschäftsanteile aus dem Beteiligungsportfolio des Landes im Falle einer Veräußerung weiterhin im Bereich der öffentlichen Hand gehalten werden können oder wird die Veräußerung an private Dritte als gleichwertig betrachtet? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung wird das Beteiligungsportfolio anhand der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§ 65 LHO) und weiterer unter der Federführung des Ministeriums der Finanzen noch zu erarbeitender sachlicher Kriterien auf Privatisierungsmöglichkeiten überprüfen. Erst danach sind Aussagen zu Kriterien möglich. 5. Wie werden die Mitglieder des Landtags und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der angekündigten grundsätzlichen Prüfung des Beteiligungsportfolios des Landes und über mögliche Privatisierungsabsichten der schwarz-gelben Landesregierung unterrichtet? Die Landesregierung wird über die Ergebnisse ihrer Prüfungen in angemessener Form informieren.