LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5364 12.03.2019 Datum des Originals: 12.03.2019/Ausgegeben: 15.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2049 vom 14. Februar 2019 des Abgeordneten Frank Sundermann SPD Drucksache 17/5131 Schließung von Standorten der Wasserschutzpolizei NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit der Stellung eines Projektantrages für den Bau neuer Kanalstreifenboote im November 2011 befassten sich mehrere Arbeitsgruppen mit der derzeitigen Organisationsstruktur der Wasserschutzpolizei NRW (nachfolgend: WSP). Zum 02.01.2019 hat die Arbeitsgruppe „Umsetzungskonzept Wasserschutzpolizei“ ihr Umsetzungskonzept dem Ministerium für Inneres vorgelegt. Hier wurde vorgeschlagen, wie u. a. der derzeit im Kanalbereich größte Wachbereich Bergeshövede/Bramsche durch die Wachen in Minden und Münster übernommen werden soll. Die bisherige Organisationsstruktur der WSP NRW wird durch den WSP-Erlass geregelt. Gemäß dieses Erlasses übernimmt die WSP als allgemeinpolizeiliche Aufgabe die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und das Betreiben einer bundesweiten Zentralfahndungsstelle für die Wasserschutzpolizeien der Länder. Weiterhin ergeben sich auch spezielle gesetzliche Zuständigkeiten auf den schiffbaren Wasserstraßen im Rahmen des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs. Hier sind zu nennen: a. Im Bereich der Bundeswasserstraßen nimmt sie ihre Aufgaben gem. Binnenschifffahrtsaufgabengesetz i. V. m. der Vereinbarung über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahr b. Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben in Teilbereichen Niedersachsens gem. Verwaltungsabkommen zwischen Niedersachsen und NRW c. Gefahrenabwehr im internationalen Seeverkehr und in Häfen Zur Umsetzung dieser Aufgaben sind die Beamten der WSP im Bootsstreifendienst und ergänzenden motorisierten Streifendienst auf den schiffbaren Wasserstraßen des Landes NRW und Teilen Niedersachsens präsent. Hierbei sind ihre Haupttätigkeiten a. Kontrollen des gewerblichen Schiffsverkehrs b. Container und Gefahrgutkontrollen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5364 2 c. Kontrollen der Sportschifffahrt d. SOLAS- und ISPS-Kontrollen (Hafensicherheitsgesetz/Terrorabwehr) e. Maßnahmen im Rahmen des Präsenzkonzeptes Badebetrieb/Brückenspringen im Bereich der Nordwestdeutschen Kanäle f. Bekämpfung von Schiffsunfällen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist der Wachdienst der WSP an 15 Standorten organisiert. Die Standorte wurden so angesiedelt, dass eine zeitnahe Erfüllung des gesetzlichen Auftrages möglich ist, also innerhalb von ein bis anderthalb Stunden jeden Einsatzort zu erreichen. Eine zeitgerechte Reaktion auf außenveranlasste Einsätze und die Erreichbarkeit der WSP für die schifffahrtstreibende Bevölkerung ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben unerlässlich. Durch das Schließen der Liegenschaften in Bergeshövede und Bramsche entstehen folgende Probleme: Neben erheblichen Verlängerungen der Einsatzreaktionszeiten von bis zu vier bis fünf Stunden durch deutlich längere Anfahrtswege bedeutet es auch eine fehlende Präsenz auf ca. 70 km zwischen Minden und Münster durch den kleinen Einsatzradius des Streifenbootes von bis zu 30 km pro Schicht. Der Landesrechnungshof NRW hat in 2012/2013 die WSP NRW i. S. d. § 90 LHO überprüft. Hierbei kam er zum Ergebnis, dass die aktuelle Organisationsstruktur der Wasserschutzpolizei in Bezug auf die Standorte und ihre Ausstattung absolut sachgerecht ist und weder mit geringerem Personal- oder Sachaufwand noch auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann. Der Auftrag der AG „Wachdienst der Wasserschutzpolizei“ war die Erarbeitung eines Vorschlages für eine zukunftsfähige Fortentwicklung der Organisation der WSP, welche eine effektive und effiziente Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben ermöglicht. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2049 mit Schreiben vom 12. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In welchem Rahmen/Frequenz wird zukünftig die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Bereich Bergeshövede und Bramsche durch den Einsatz von Streifenbooten und -wagen gewährleistet? 2. Wie hoch ist das jährliche Einsparpotenzial, wenn man die einzusparende Miete der beiden Liegenschaften gegen die Mehrkosten durch Sprit, Abschreibung, Leasing und Personalstunden für mögliche Transferfahrten und Rückbaukosten an den Liegenschaften gegenüberstellt? (Bitte um genaue Auflistung.) Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. In der Vorlage 17/1598 für die Innenausschusssitzung am 17.01.2019 wurde dargelegt, dass der Bericht des Polizeipräsidiums Duisburg zur konzeptionellen Vorbereitung der Umsetzung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Wachdienst Wasserschutzpolizei (AG WSP) dem Ministerium des Innern nunmehr vorliegt. Derzeit erfolgt eine umfassende referats- und abteilungsübergreifende Bewertung. Erst nach Abschluss der Bewertung ist eine Entscheidung, wie und in welchem zeitlichen Ablauf die Umsetzung erfolgt, möglich. Vor diesem Hintergrund kann eine Beantwortung der Fragen derzeit nicht erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5364 3 3. Wie sollen die in einem Streifenwagen anfahrenden Beamten der WSP im Einsatzfall mit der Schiffsführung in Kontakt treten, da die Nutzung von mobilen Handfunkgeräten außerhalb eines Schiffes (Streifenbootes) gemäß der Binnensprechfunkverordnung nicht erlaubt ist? Eine Kontaktaufnahme mit Schiffsführungen ist mit den dienstlich gelie-ferten Mobiltelefonen auf telefonischem Wege jederzeit möglich. Die Erreichbarkeit der Schiffe lässt sich durch Kontaktaufnahme zu der je-weiligen Revierzentrale der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ermitteln. Die Revierzentralen der WSV sind mit polizeilichen Leitstellen vergleichbar und versehen rund um die Uhr Dienst. Über den nautischen Informationsfunk (NIF) sind die Binnenschiffe für die Mitarbeiter der Revierzentralen ständig erreichbar. Eine Verbindungsaufnahme ist so auch zu unbekannten Schiffsführungen möglich. Zudem befindet sich das PP Duisburg aktuell im Genehmigungsverfah-ren mit der Bundesnetzagentur und der WSV, Fachstelle für Verkehrs-techniken, zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von tragbaren Funkgeräten und Nutzung im Schifffahrtsfunk im Rahmen des Einsatzes von Funkstreifenwagen. Die Beschaffung einer ausreichenden Anzahl entsprechender Geräte ist veranlasst. 4. Welche Eingaben bzw. schriftliche Unterstützung gab es von Behörden, Verbänden, Schiffsführern, Personen und von Seiten der anliegenden Firmen im Bereich der zu schließenden Liegenschaften? 2018 und 2019 gab es neben sieben Eingaben aus dem politischen Raum (MdB, MdL, Bürgermeister und Parteien) auch neun Eingaben bzw. schriftliche Unterstützung durch anliegende Firmen, Schiffsführer, Verbände und Vereine. Darüber hinaus stellte die Polizeidirektion Osnabrück eine Sachstandsanfrage zur Schließung des Wachstandortes Bramsche. 5. Wie soll die WSP NRW eine effektive und effiziente Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben gewährleisten, wenn Wachen geschlossen werden? Siehe Antwort zu Fragen 1 und 2.