LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5390 13.03.2019 Datum des Originals: 12.03.2019/Ausgegeben: 18.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2061 vom 18. Februar 2019 des Abgeordneten Frank Börner SPD Drucksache 17/5156 Wer hilft den Mietern von Altro Mondo? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Altro Mondo Immobiliengruppe aus Hannover vermietet deutschlandweit Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser. Ihrem Internetauftritt ist das Versprechen zu entnehmen, dass sie sich ihrer „Verantwortung insbesondere auf die Schaffung und Erhaltung von sozialverträglichem und lebenswertem Wohnraum“ bewusst ist. Von einem „besseren Lebensumfeld“ und „zeitgemäßem Wohnen“ ist die Rede. Die Realität ist aber eine erschreckend andere: verschimmelte Wohnungen, kaputte Aufzüge, nicht bezahlte Handwerkerrechnungen und damit nicht erledigte Baustellen in den Häusern und Wohnungen. Die Mieter sind die Leidtragenden. Beschwerden werden von Altro Mondo ignoriert bzw. es wird nichts unternommen, um den Zustand der Wohnungen oder des Wohnhauses zu verbessern. Die Gesundheit der Mieter ist zum Teil gefährdet, da die Wohnungen durch Schimmel oder Feuchtigkeit unbewohnbar geworden sind. Die Proteste werden immer lauter und die Menschen fordern die Politik auf, aktiv zu werden und diesem Raubtierkapitalismus Einhalt zu gebieten. In der Sendung westpol vom 02.12.2018 kündigt Bauministerin Ina Scharrenbach den Mieterinnen und Mietern Hilfe durch die Landesregierung an. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2061 mit Schreiben vom 12. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5390 2 1. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um den Mieterinnen und Mietern von Altro Mondo zu helfen? 2. Was gedenkt die Landesregierung konkret und in welcher Zeitschiene gegen die verantwortungslose unternehmerische Praxis von Altro Mondo zu unternehmen? 3. Wann und wie gedenkt die Landesregierung Altro Mondo auf ihre Pflichten als Wohnungseigentümer hinzuweisen und diese einzufordern? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung steht in einem konstruktiven Austausch mit den Kommunen, in denen die Deutsche Grundbesitz AG Wohnungsbestände unterhält, die von der Altro Mondo Immobiliengruppe verwaltet werden. In diesem Zusammenhang haben auf meine Einladung bereits zwei Fachgespräche mit den betroffenen Kommunen stattgefunden. Dabei stand der Austausch über die aktuelle Situation und den Umgang mit den Problemen vor Ort der einzelnen Kommunen im Vordergrund. Hierbei konnten vergleichbare Auffälligkeiten festgestellt und die unterschiedlichen Herangehensweisen und Lösungswege der Kommunen besprochen werden. Insoweit haben die Fachgespräche bereits eine Vernetzung der einzelnen betroffenen Kommunen bewirkt. Insbesondere wurden verschiedene rechtliche Handlungsoptionen diskutiert: Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) steht den Kommunen bereits ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung, um bei Verwahrlosung Anordnungen zur Durchsetzung der im Gesetz festgelegten Anforderungen an die Ausstattung von Wohnraum zu erlassen. Darüber hinaus wurden die Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen durch die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gestärkt. Das Ministerium bleibt in einem engen Austausch mit den Kommunen über weitere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen.